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| VGH Bayern, 14.05.2019 - 10 CS 19.230 |
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 09.01.2017 - 10 ZB 16.1735
Duldung der Wegnahme und Unterbringung von Hunden im Tierheim
Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2019 - 10 CS 19.230
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht nach summarischer Prüfung zu Recht festgestellt, dass die Antragsgegnerin auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG (ebenfalls) befugt ist, im zeitlichen Anschluss an die bereits im Wege einer Tatmaßnahme (s. Art. 7 Abs. 3 LStVG) erfolgte Sicherstellung und Unterbringung (Verwahrung) im Tierheim Nürnberg-Fürth bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine förmliche Anordnung zur Fortdauer der Sicherstellung und Verwahrung zu treffen (zum Fall einer Duldungsanordnung bezüglich einer durch die Polizei in eigener Zuständigkeit erfolgten Wegnahme und Unterbringung eines Hundes im Tierheim vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 10 ZB 16.1735 - juris). - VGH Bayern, 02.04.2019 - 10 CS 19.277
Untersagung der Hundehaltung
Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2019 - 10 CS 19.230
Nur wenn die Rassebestimmung nach dem Äußeren (Phänotyp) nicht zuverlässig möglich ist, ist eine Rassezuordnung nach den drei Zuordnungskriterien Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf vorzunehmen; die Zuordnung eines Hundes zu einer Rasse ist in diesem Fall nur möglich, wenn alle drei Zuordnungskriterien gleichzeitig erfüllt sind (Nr. 37.3.1 VollzBekLStVG; zu einem solchen Fall und zur Einordnungsproblematik allgemein vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 2.4.2019 - 10 CS 19.277 - juris Rn. 17). - OVG Hamburg, 18.08.2008 - 4 Bs 72/08
Untersagung der Hundehaltung; Kampfhunde; Mischlinge; Rassenliste
Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2019 - 10 CS 19.230
Diese (vorrangige) Rassebestimmung durch einen Sachverständigen nach phänotypischen Merkmalen ist bei fehlendem Abstammungsnachweis in der ab 1. Juni 2015 geltenden Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (VollzBekLStVG) vom 8. August 1986 (Az. IC2-2105-1/16, MABl. S. 361), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 5. Mai 2015 (AllMBl. S. 271), so vorgesehen (Nr. 37.3.1 VollzBekLStVG) und auch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.12.2006 - 24 ZB 06.2008 - BeckRS 2007, 20249;… B.v. 3.2.2004 - 24 CS 03.3406 - BeckRS 2004, 30114 Rn. 18 ff.; OVG Hamburg, B.v. 18.8.2008 - 4 Bs 72/08 - juris Rn. 10 m.w. Rsprnachweisen).
- VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 BV 18.1917
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung einer American Staffordshire …
Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2019 - 10 CS 19.230
Unter Berücksichtigung der "Indizwirkung" der durch den Sachverständigen vorgenommenen Rassebestimmung (als Pit-Bull) und vor allem des Umstands, dass sich das bei Kampfhunden dieser Kategorie (1) angenommene Gefährdungs- oder Besorgnispotential für höchstranginge Rechtsgüter wie Leben und körperliche Unversehrtheit von Menschen (vgl. dazu eingehend BayVGH, U.v. 19.3.2019 - 10 BV 18.1917 - juris Rn. 28 ff.) bei der Hündin "Miley" zuletzt durch den massiven Beißvorfall vom 30. September 2018 bereits realisiert und die Hündin das angenommene Gefährdungspotential durch ihr Verhalten bestätigt hat, überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Haltungsuntersagung und Duldung der (bereits erfolgten) Wegnahme und Unterbringung im Tierheim das Interesse der Antragstellerin, "Miley" vorläufig weiter halten zu dürfen. - VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 ZB 06.2008
Hundehaltung, Kampfhund, Rassebestimmung, Phänotyp, American Staffordshire …
Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2019 - 10 CS 19.230
Diese (vorrangige) Rassebestimmung durch einen Sachverständigen nach phänotypischen Merkmalen ist bei fehlendem Abstammungsnachweis in der ab 1. Juni 2015 geltenden Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (VollzBekLStVG) vom 8. August 1986 (Az. IC2-2105-1/16, MABl. S. 361), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 5. Mai 2015 (AllMBl. S. 271), so vorgesehen (Nr. 37.3.1 VollzBekLStVG) und auch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.12.2006 - 24 ZB 06.2008 - BeckRS 2007, 20249;… B.v. 3.2.2004 - 24 CS 03.3406 - BeckRS 2004, 30114 Rn. 18 ff.;… OVG Hamburg, B.v. 18.8.2008 - 4 Bs 72/08 - juris Rn. 10 m.w. Rsprnachweisen). - VGH Bayern, 03.02.2004 - 24 CS 03.3406
Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2019 - 10 CS 19.230
Diese (vorrangige) Rassebestimmung durch einen Sachverständigen nach phänotypischen Merkmalen ist bei fehlendem Abstammungsnachweis in der ab 1. Juni 2015 geltenden Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (VollzBekLStVG) vom 8. August 1986 (Az. IC2-2105-1/16, MABl. S. 361), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 5. Mai 2015 (AllMBl. S. 271), so vorgesehen (Nr. 37.3.1 VollzBekLStVG) und auch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.12.2006 - 24 ZB 06.2008 - BeckRS 2007, 20249; B.v. 3.2.2004 - 24 CS 03.3406 - BeckRS 2004, 30114 Rn. 18 ff.;… OVG Hamburg, B.v. 18.8.2008 - 4 Bs 72/08 - juris Rn. 10 m.w. Rsprnachweisen).
- VG Würzburg, 19.03.2025 - W 9 S 25.343
Kampfhunde, Phänotyp, Rassegutachten, DNA-Gutachten, Haltungsuntersagung und …
Rn. 32 Sind die Elterntiere des streitgegenständlichen Hundes nicht bekannt, kann die Rassezuordnung grundsätzlich aufgrund des Phänotyps, insbesondere der Größe, des Körperbaus und der Kopfform eines Tieres vorgenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 -, juris, Rn. 8).Diese (vorrangige) Rassebestimmung durch einen Sachverständigen nach phänotypischen Merkmalen ist bei fehlendem Abstammungsnachweis in der ab 1. Februar 2025 geltenden Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (VollzBekLStVG) vom 13. Januar 2025 so vorgesehen (Nr. 37.3.1.3) und auch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).
Nur wenn die Rassebestimmung nach dem Äußeren (Phänotyp) nicht zuverlässig möglich ist, ist eine Rassezuordnung nach den drei Zuordnungskriterien Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf vorzunehmen; die Zuordnung eines Hundes zu einer Rasse ist in diesem Fall nur möglich, wenn alle drei Zuordnungskriterien gleichzeitig erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).
Rn. 34 Der Sachverständige hat die beiden Hunde in der Wohnung der Antragstellerin am 24. Oktober 2024 in Augenschein genommen und in seinem darauf beruhenden schriftlichen Gutachten vom 11. November 2024 unter Verwendung einer Tabelle mit farblichen Kennzeichnungen hinreichend deutlich gemacht, anhand welcher konkreten äußeren Merkmale und Kriterien er zu seiner Einschätzung gekommen ist (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 -, juris, Rn. 10), dass beide Hunde der Antragstellerin phänotypisch der Rasse "P* … T* … bzw. S* … T* …" zuzuordnen sind.
Nur dann, wenn eine Rassebestimmung durch einen Sachverständigen nach dem Äußeren (Phänotyp) nicht zuverlässig möglich ist, ist eine Rassezuordnung gemäß den drei Kriterien Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf vorzunehmen (vgl. erneut etwa BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 -, juris, Rn. 8).
- VG Augsburg, 28.02.2023 - Au 8 S 23.133
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Kampfhund Kategorie I (American, …
Nur wenn eine solche (vorrangige) Rassebestimmung durch einen Sachverständigen nach dem Äußeren (Phänotyp) nicht zuverlässig möglich ist, ist eine Rassezuordnung gemäß den drei Kriterien Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf vorzunehmen; die Zuordnung eines Hundes zu einer Rasse ist in einem solchem Fall nur möglich, wenn alle drei Zuordnungskriterien gleichzeitig erfüllt sind (vgl. etwa BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 8;… vgl. auch BayVGH, B.v. 2.4.2019 - 10 CS 19.277 - juris Rn. 17, ohne von dem vorgenannten Grundsatz, dass eine Zuordnung auch bei einem Mischlingshund allein nach dem Äußeren (Phänotyp) möglich sein kann, abzuweichen; im konkreten Einzelfall bestanden Zweifel an einer phänotypischen Zuordnung).Ein milderes Mittel zur Unterbindung dieser rechtswidrigen Tat im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG ist entgegen dem Vorbringen der Antragstellerseite unter Verweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. September 2013 (10 CS 13.1544 - juris) auch nicht ersichtlich; etwaige (strengere) Auflagen zur Hundehaltung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG sind zur Erreichung des Maßnahmenzwecks gerade nicht geeignet (vgl. auch etwa BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 11).
Rn. 76 Das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung der angeordneten Haltungsuntersagung samt Abgabeverpflichtung etc. überwiegt sowohl unter Berücksichtigung der für das vorliegende Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausreichenden "Indizwirkung" der durch den Sachverständigen S. vorgenommenen Zuordnung zur Rasse des American Staffordshire Terriers als auch eingedenk des Umstands, dass sich das bei Kampfhunden dieser Kategorie (Kategorie 1, § 1 Abs. 1 KampfhundeV) angenommene Gefährdungspotential für höchstrangige Rechtsgüter wie Leben und körperliche Unversehrtheit von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) bei "N." bereits durch den nicht unerheblichen Beißvorfall vom 12. Oktober 2019 realisiert und "N." das im vorgenannten Sinne angenommene Gefährdungspotential durch sein Verhalten - ungeachtet der Feststellungen nach den Überprüfungen durch die Sachverständigen Dr. G. und S. zur Frage einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit von "N." - bestätigt hat, das Interesse des Antragstellers, seinen Hund "N." vorläufig weiter halten zu dürfen (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 7 und 14).
- VGH Bayern, 25.04.2023 - 10 CS 23.506
Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Haltung eines Hundes
Rn. 10 Das Verwaltungsgericht durfte - ebenso wie die Antragsgegnerin im streitgegenständlichen Bescheid - bei unstreitig fehlendem Abstammungsnachweis für die Bestimmung der Rassezugehörigkeit des Hundes auf das vorliegende Sachverständigengutachten vom 2. November 2022, ergänzt mit Schreiben vom 13. Dezember 2022, das die Beurteilung nach dem Phänotyp und ergänzend dem Bewegungsablauf vornimmt, sowie das zur Unterstützung der gutachterlichen Beurteilung ergänzend beauftragte DNA-Gutachten abstellen (vgl. Nr. 37.2.1 VollzBek LStVG;… Schwabenbauer in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, a.a.O., LStVG Art. 37 Rn 28 ff. mit Rspr-Nachweisen;… BayVGH, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549 - juris Rn. 10; B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 7 f.).Rn. 13 Zusammen mit der schriftlichen Ergänzung vom 13. Dezember 2022 ist in dem Gutachten vom 2. November 2022 noch hinreichend deutlich geworden, anhand welcher konkreten äußeren Merkmale und Kriterien der Gutachter zu seiner Einschätzung gekommen ist (vgl. zu diesem Erfordernis BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 10).
Nur dann, wenn eine Rassebestimmung durch einen Sachverständigen nach dem Äußeren (Phänotyp) nicht zuverlässig möglich ist, ist eine Rassezuordnung gemäß den drei Kriterien Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf vorzunehmen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 18.11.2025 - 10 CS 25.1543
Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage, …
Rn. 19 Ein von der Sicherheitsbehörde in Auftrag gegebenes Gutachten muss darlegen, anhand welcher konkreten äußeren Merkmale und anderer Kriterien es zu seiner Zuordnung des konkreten Tieres zu einer gelisteten Rasse gekommen ist (…BayVGH, B.v. 25.4.2023 - 10 CS 23.506 - juris Rn. 13; B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 10).Zur Absicherung der gutachterlichen Beurteilung kann ergänzend auf ein DNA-Gutachten abgestellt werden; allein das Ergebnis eines DNA-Tests lässt dagegen noch keine hinreichend valide Rassezuordnung zu (…BayVGH, B.v. 7.7.2025 - 10 CS 25.690 - juris Rn. 12;… B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549, 10 C 22.2548 - juris Rn. 10; B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 7 f.;… B.v. 2.4.2019 - 10 CS 19.277 - juris Rn. 16 f.; vgl. auch Nr. 37.3.1.3 und 37.3.1.5 VollzBekLStVG).
- VGH Bayern, 07.07.2025 - 10 CS 25.690
Untersagung der Haltung von Kampfhunden
Zur Absicherung der gutachterlichen Beurteilung kann ergänzend auf ein DNA-Gutachten abgestellt werden; allein das Ergebnis eines DNA-Tests lässt dagegen noch keine hinreichend valide Rassezuordnung zu (…BayVGH, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549, 10 C 22.2548 - juris Rn. 10; B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 7 f.;… B.v. 2.4.2019 - 10 CS 19.277 - juris Rn. 16 f.; vgl. auch Nr. 37.3.1.3 und 37.3.1.5 VollzBekLStVG v. 13.1.2025 - BayMBl. 2025 Nr. 39). - VGH Bayern, 08.03.2023 - 10 CS 22.2549
Untersagung der Haltung eines Kampfhundes
Rn. 10 Das Verwaltungsgericht durfte - ebenso wie die Antragsgegnerin im streitgegenständlichen Bescheid - bei fehlendem Abstammungsnachweis für "Ty." für die Bestimmung der Rassezugehörigkeit des Hundes auf das vorliegende Sachverständigengutachten vom 12. August 2022, das die Beurteilung nach den Zuordnungskriterien Phänotyp sowie ergänzend Wesen und Bewegungsablauf vornimmt, sowie das zur Unterstützung der gutachterlichen Beurteilung ergänzend beauftragte DNA-Gutachten abstellen (vgl. Nr. 37.2.1 VollzBek LStVG;… Schwabenbauer in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, a.a.O., LStVG Art. 37 Rn 28 ff. mit Rsprnachweisen; BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 7 f.).
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