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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 CS 19.757   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19325
VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 CS 19.757 (https://dejure.org/2019,19325)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2019 - 10 CS 19.757 (https://dejure.org/2019,19325)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 10 CS 19.757 (https://dejure.org/2019,19325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsrecht; Abschiebungsandrohung; verspäteter Verlängerungsantrag; Anordnung der Fortgeltungswirkung; unterlassene Anhörung; Aufentha...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 81 Abs. 4 S. 3
    Anspruch auf Anordnung der Fortgeltungswirkung einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht - …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 CS 19.757
    Eine unbillige Härte in diesem Sinn wird angenommen, wenn der Ausländer die Frist zur Antragstellung nur geringfügig überschritten hat, die Fristüberschreitung lediglich auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und bei einer summarischen Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - die beantragte Verlängerung des Aufenthaltstitels erteilt werden kann (…vgl. z.B. Kluth in Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, Stand 1.11.2018, § 81 Rn. 42.2, unter Berufung auf die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 17/8682 S. 22; BayVGH, B.v. 21.9.2016 - 10 ZB 16.1296 - juris Rn. 8;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.4.2016 - OVG 11 S 10.16 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2016 - 11 S 10.16

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 CS 19.757
    Eine unbillige Härte in diesem Sinn wird angenommen, wenn der Ausländer die Frist zur Antragstellung nur geringfügig überschritten hat, die Fristüberschreitung lediglich auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und bei einer summarischen Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - die beantragte Verlängerung des Aufenthaltstitels erteilt werden kann (…vgl. z.B. Kluth in Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, Stand 1.11.2018, § 81 Rn. 42.2, unter Berufung auf die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 17/8682 S. 22;… BayVGH, B.v. 21.9.2016 - 10 ZB 16.1296 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.4.2016 - OVG 11 S 10.16 - juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen …

    Eine unbillige Härte ist gegeben, wenn es im Rahmen einer Betrachtung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere der (geringen) Dauer der Fristüberschreitung und des (geringen) Grades des Verschuldens, unverhältnismäßig wäre, die ausländische Person - unter Abbruch gewichtiger familiärer, wirtschaftlicher und sozialer Bindungen - auf eine Ausreise und ein nachfolgendes Visumverfahren zu verweisen (Bay. VGH , Beschl. v. 09.05.2019 - 10 CS 19.757, juris Rn. 7).

    Das wird angenommen, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen vorliegen: die Frist zur Antragstellung wurde nur geringfügig überschritten (1.), die Fristüberschreitung ist lediglich auf Fahrlässigkeit zurückzuführen (2.) und bei einer summarischen Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - die beantragte Verlängerung des Aufenthaltstitels erteilt werden wird (3.) (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 09.05.2019 - 10 CS 19.757, juris Rn. 7;… OVG NW, Beschl. v. 18.08.2021 - 18 B 1254/21, juris Rn. 23;… Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, Stand 01.10.2020, § 81 Rn. 42.2, unter Berufung auf die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 17/8682 S. 22).

    Da die Beschwerde somit bereits nicht darlegt, warum der Tatbestand einer unbilligen Härte im Sinn des § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts gegeben sein sollte, kann offenbleiben, ob es sich bei einer Anordnung der Fortgeltungswirkung um eine gebundene oder um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. dazu Bay. VGH , Beschl. v. 09.05.2019 - 10 CS 19.757, juris Rn. 12 m.w.N).

  • VGH Bayern, 14.05.2025 - 19 CS 24.2174

    Keine Anordnung der Fortgeltungswirkung zur Vermeidung einer unbilligen Härte bei …

    Eine unbillige Härte wird deshalb angenommen, wenn der Ausländer die Frist zur Antragstellung nur geringfügig überschritten hat, die Fristüberschreitung lediglich auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und bei einer summarischen Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - die beantragte Verlängerung des Aufenthaltstitels erteilt werden kann (…vgl. BT-Drs. 17/8682, S. 23;… BayVGH, B.v. 30.6.2006 - 24 CS 06.1249 - juris Rn. 17; B.v. 9.5.2019 - 10 CS 19.757 - juris Rn. 7 m.w.N.;… B.v. 17.6.2021 - 19 CS 20.1075 - juris Rn. 9).

    Entscheidend ist, dass bei rechtzeitiger Antragstellung die fragliche Aufenthaltserlaubnis erkennbar ohne erhebliche Probleme hätte verlängert werden können, und es im Rahmen einer Betrachtung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere der (geringen) Dauer der Fristüberschreitung und des (geringen) Grades des Verschuldens des Ausländers, unverhältnismäßig wäre, ihn - unter Abbruch gewichtiger familiärer, wirtschaftlicher und sozialer Bindungen - auf eine Ausreise und ein nachfolgendes Visumverfahren zu verweisen (…BayVGH, B.v. 17.6.2021 - 19 CS 20.1075 - juris Rn. 9; B.v. 9.5.2019 - 10 CS 19.757 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Rn. 11 1.3 Entscheidend für die Annahme einer unbilligen Härte i.S.d. § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG ist überdies - wie ausgeführt -, dass nach summarischer Prüfung bei rechtzeitiger Antragstellung die fragliche Aufenthaltserlaubnis ohne erhebliche Probleme hätte verlängert werden können, und es im Rahmen einer Betrachtung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere der (geringen) Dauer der Fristüberschreitung und des (geringen) Grades des Verschuldens des Ausländers, unverhältnismäßig wäre, ihn - unter Abbruch gewichtiger familiärer, wirtschaftlicher und sozialer Bindungen - auf eine Ausreise und ein nachfolgendes Visumverfahren zu verweisen (…BayVGH, B.v. 17.6.2021 - 19 CS 20.1075 - juris Rn. 9; B.v. 9.5.2019 - 10 CS 19.757 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - 18 B 1254/21

    1. Eine Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Abs. 5 AufenthG hat grundsätzlich nur …

    Rn. 25 Vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 19 CS 20.1075 -, juris, Rn. 9 mit Verweis auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Mai 2019- 10 CS 19.757 -, juris, Rn. 7; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 81 Rn. 28.
  • VG Bayreuth, 31.08.2023 - B 6 S 23.530

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen aufenthaltsrechtliche Anordnungen …

    Eine unbillige Härte wird angenommen, wenn es für den Ausländer im Rahmen einer Betrachtung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere wegen einer nur geringfügigen Überschreitung der Frist zur (Verlängerungs-)Antragstellung und eines geringen Grades des Verschuldens dieser Fristüberschreitung, unverhältnismäßig wäre, ihn - unter Abbruch gewichtiger familiärer, wirtschaftlicher und sozialer Bindungen - auf eine Ausreise und ein nachfolgendes Visumverfahren zu verweisen; eine solche Unverhältnismäßigkeit kann bejaht werden, wenn bei einer summarischen Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - die beantragte Verlängerung des Aufenthaltstitels erteilt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2019 - 10 CS 19.757 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG München, 14.04.2022 - M 2 S 21.3973

    Ablehnung einer verspätet beantragten Verlängerung eines Aufenthaltstitels - …

    Eine unbillige Härte wird angenommen, wenn für den Ausländer im Rahmen einer Betrachtung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere wegen einer nur geringfügigen Überschreitung der Frist zur (Verlängerungs-)Antragstellung und eines geringen Grades des Verschuldens dieser Fristüberschreitung, unverhältnismäßig wäre, ihn - unter Abbruch gewichtiger familiärer, wirtschaftlicher und sozialer Bindungen - auf eine Ausreise und ein nachfolgendes Visumverfahren zu verweisen; eine solche Unverhältnismäßigkeit kann bejaht werden, wenn bei einer summarischen Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - die beantragte Verlängerung des Aufenthaltstitels erteilt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2019 - 10 CS 19.757 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 19 CS 20.1075

    Ausreisepflicht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Rn. 8 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 9. Mai 2019 (10 CS 19.757 - juris Rn. 7) ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 28.02.2020 - 3 B 90/20

    Fortgeltungswirkung; Fiktionsbescheinigung

    Eine solche unbillige Härte wird nach ihrem Sinn und Zweck angenommen, wenn der Ausländer die Frist zur Antragstellung nur geringfügig überschritten hat, die Fristüberschreitung lediglich auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und bei einer summarischen Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - die beantragte Verlängerung des Aufenthaltstitels erteilt werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9. Mai 2019 - 10 CS 19.757 -, juris Rn. 7;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8. April 2016 11 S 10.16 -, juris Rn. 5).
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