Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.05.2021 - 10 CS 21.1350 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 60 Abs. 1, § 74 Abs. 1 S. 2, Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Bezug auf eine versäumte Klagefrist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Versäumung der Klagefrist ohne Verschulden i.R.d. Ablehnung der beantragten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Sorgfaltspflicht eines Ausländers in der Wahrnehmung seiner Rechte auch beim Vorliegen von unzureichenden ...
- rechtsportal.de
Beschwerde; Klagefrist; Säumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden; Sprachkenntnisse; Ausländer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.04.2021 - Au 1 S 21.612
- VGH Bayern, 25.05.2021 - 10 CS 21.1350
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 10 CS 21.1350
Rn. 15 Grundsätzlich hat ein Ausländer keinen Anspruch darauf, dass ihm die Rechtsbehelfsbelehrung:gemäß § 58 VwGO in Verbindung mit Art. 23 BayVwVfG in seiner Heimatsprache erteilt wird (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2018 - 1 C 6/18 - juris Rn. 21 m.w.N.). - VGH Hessen, 24.03.2016 - 28 A 2764/15
Disziplinarrecht der Landesbeamten
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 10 CS 21.1350
Es ist nicht Aufgabe des Senats, aufgrund pauschaler Bezugnahmen auf Entscheidungs- und Aktenbestandteile in anderen Verfahren die dort enthaltenen, gegebenenfalls für das Beschwerdeverfahren relevanten Teile herauszufiltern und in eine konkrete Beziehung zu den tragenden Gründen der angegriffenen Entscheidung zu setzen (vgl. HessVGH, B.v. 24.3.2016 - 28 A 2764/15.D - juris Rn. 26). - BVerwG, 17.12.1993 - 1 B 177.93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - Ausländer - Vorwerfbarkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2021 - 10 CS 21.1350
Wird daher einem Ausländer ein Bescheid zugestellt, dessen Rechtsmittelbelehrungihm unverständlich ist, kann er aber seine Bedeutung jedenfalls soweit erfassen, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält, so können im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen, darunter auch eine rechtzeitige Übersetzung einzuholen (vgl. BVerwG, B.v. 17.12.1993 - 1 B 177/93 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis; …
Rn. 88 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 -, Rn. 17 und vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 -, juris, Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 1 B 177/93 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 4 B 891/15 -, juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 10 CS 21.1350 -, juris, Rn. 15. - VG Karlsruhe, 25.05.2023 - 2 K 3265/22
Zulässigkeit einer Nachbarklage; Drittschutz bei Vereinigungsbaulast; …
Unabhängig davon, ob dieser Umstand für sich genommen ausreichen könnte, um ein mangelndes Verschulden anzunehmen oder ob der Kläger nicht vielmehr gehalten gewesen wäre, Hilfe, etwa bei einem Dolmetscher für die deutsche Sprache, die es - wie der Kammer aus ihrer Tätigkeit als Kammer für Asylsachen aus dem Herkunftsland Türkei wohl bekannt ist - auch in der Türkei gibt, in Anspruch zu nehmen, bedarf keiner abschließenden Erklärung (zu den Maßstäben bei einem der deutschen Sprache unkundigen Ausländer etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 25.05.2021 - 10 CS 21.1350 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 07.10.1993 - 3 W 38/93 -, juris).
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