Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 CS 21.1706 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwVfG § 25; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 82 Abs. 3
Erfolgloser Eilantrag gegen Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und Androhung der Abschiebung - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 53, § 54, § 82 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 AufenthG, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG/§ 25 Abs. 1 Satz 1 VwVfG
Ausländerrecht: Zur Reichweite der Nachprüfungspflicht bei strafgerichtlichen Urteilen im Rahmen der Ausweisung und der Beratungspflicht der Ausländerbehörden | Nachprüfungspflicht bei strafgerichtlichen Urteilen; Beratungspflicht der Ausländerbehörden; ...
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 53, § 54, § 82 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 AufenthG, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG/§ 25 Abs. 1 Satz 1 VwVfG
Ausländerrecht: Zur Reichweite der Nachprüfungspflicht bei strafgerichtlichen Urteilen im Rahmen der Ausweisung und der Beratungspflicht der Ausländerbehörden | Nachprüfungspflicht bei strafgerichtlichen Urteilen; Beratungspflicht der Ausländerbehörden; ...
Verfahrensgang
- VG München, 18.05.2021 - M 25 S 21.719
- VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 CS 21.1706
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98
Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 CS 21.1706
Hinsichtlich der tatsächlichen Umstände der abgeurteilten Tat kann lediglich in Sonderfällen anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, etwa indem sie über bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügen, oder ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 9 ff.). - VGH Bayern, 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140
Rechtmäßige Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 CS 21.1706
Hinsichtlich der tatsächlichen Umstände der abgeurteilten Tat kann lediglich in Sonderfällen anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, etwa indem sie über bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügen, oder ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (…vgl. z.B. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 9 ff.). - VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121
Ausweisung wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 CS 21.1706
Hinsichtlich der tatsächlichen Umstände der abgeurteilten Tat kann lediglich in Sonderfällen anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, etwa indem sie über bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügen, oder ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (…vgl. z.B. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 9 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - 18 A 2462/13
Auswirkungen der Bindungswirkung von strafgerichtlichen und rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 CS 21.1706
Hinsichtlich der tatsächlichen Umstände der abgeurteilten Tat kann lediglich in Sonderfällen anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, etwa indem sie über bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügen, oder ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (…vgl. z.B. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 9 ff.).
- VGH Bayern, 06.08.2024 - 19 B 23.924
Ausweisung, Erschleichen eines Aufenthaltstitels, Eheliche Lebensgemeinschaft, …
Rn. 29 Mit der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ist das Ausweisungsinteresse gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 10 AufenthG erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 10 CS 21.1706 - juris Rn. 9;… Fleuß a.a.O, § 54 Rn. 320).Etwas Anderes gilt nur dann, wenn strafgerichtliche Feststellungen offensichtlich unrichtig sind oder die Ausländerbehörden oder Verwaltungsgerichte über bessere Erkenntnismöglichkeiten als die Strafgerichte verfügen (…BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 26.2.2024 - 10 ZB 23.2346 - juris Rn. 9; B.v. 2.5.2022 - 10 CS 21.1706 - juris Rn. 5;… B.v. 10.6.2020 - 10 CS 20.840 - juris Rn. 6;… B.v. 10.4.2019 - 19 ZB 17.1535 - juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 20.01.2023 - 10 CS 22.1382
Bindung der Auslnderbehörden oder der Verwaltungsgerichte an strafrechtliche …
Hinsichtlich der tatsächlichen Umstände der abgeurteilten Tat kann lediglich in Sonderfällen anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, etwa indem sie über bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügen, oder ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (…vgl. z.B. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 10 CS 21.1706 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 9 ff.).Es ist nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts, quasi hypothetisch eine strafgerichtliche Beweisaufnahme und Beweiswürdigung nachzuvollziehen, um die Tragfähigkeit der strafgerichtlichen Entscheidung zu überprüfen, wenn eine sachgerechte Prozessführung mit der Darlegung der eigenen Sicht der vorgeworfenen Straftat im Strafverfahren offensichtlich durch eigenes Verschulden versäumt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 10 CS 21.1706 - juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 21.07.2025 - 19 ZB 25.892
Ausweisung, Falschangaben, Ausweisungsinteresse, Bleibeinteresse, …
- VGH Bayern, 12.02.2025 - 19 ZB 22.2571
Ausweisung, Mehrfache Verurteilungen wegen Betäubungsmittelhandels, Erneute …
Etwas Anderes gilt nur dann, wenn strafgerichtliche Feststellungen offensichtlich unrichtig sind oder die Ausländerbehörden oder Verwaltungsgerichte über bessere Erkenntnismöglichkeiten als die Strafgerichte verfügen (…BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 26.2.2024 - 10 ZB 23.2346 - juris Rn. 9; B.v. 2.5.2022 - 10 CS 21.1706 - juris Rn. 5;… B.v. 10.6.2020 - 10 CS 20.840 - juris Rn. 6;… B.v. 10.4.2019 - 19 ZB 17.1535 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 06.09.2023 - 10 CS 23.1334
Kein Anspruch auf Verfahrensduldung - Chancen-Aufenthaltsrecht
Dem steht jedoch entgegen, dass derartige Entscheidungen (vgl. § 55 StGB;… von Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, Stand 1.8.2023, § 55 Rn. 20 u. 26 ff.) den Strafgerichten zustehen und nicht von Verwaltungsgerichten (oder Ausländerbehörden) "korrigierend" nachzuvollziehen oder zu ersetzen sind (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 10 CS 21.1706 - juris Rn. 6). - VG München, 05.07.2022 - M 2 K 19.5156
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Auch ist der Ausländer nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet, seine Belange, soweit sie nicht offenkundig und bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse unverzüglich beizubringen (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 10 CS 21.1706 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 04.11.2024 - 10 ZB 23.527
Freizügigkeit, Familienangehöriger, der nicht Unionsbürger ist, …
Hinsichtlich der tatsächlichen Umstände der abgeurteilten Tat kann lediglich in Sonderfällen anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, etwa indem sie über bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügen, oder ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (…vgl. z.B. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4;… ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayVGH, B.v. 20.1.2023 - 10 CS 22.1382 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 10 CS 21.1706 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6;… ferner OVG NW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 9 ff.).
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