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| VGH Bayern, 17.01.2025 - 10 CS 24.2008 |
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- BAYERN | RECHT
AsylG § 80; AufenthG § 60b
Duldung mit dem Zusatz "für Personen mit ungeklärter Identität", Beschwerdeausschluss - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 80 ; AufenthG § 60b
Duldung mit dem Zusatz "für Personen mit ungeklärter Identität"; Beschwerdeausschluss - rechtsportal.de
AsylG § 80 ; AufenthG § 60b
Duldung mit dem Zusatz "für Personen mit ungeklärter Identität"; Beschwerdeausschluss
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 11.11.2024 - Au 1 S 24.2454
- VGH Bayern, 17.01.2025 - 10 CS 24.2008
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 15.10.2024 - 10 CE 24.1526
Abschiebungsschutz, Statthaftigkeit der Beschwerde, tatsächliche oder rechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 10 CS 24.2008
Nach dieser Vorschrift ist die Beschwerde ausgeschlossen, wenn sich der betreffende Antragsteller mit seinem Eilrechtsschutzbegehren unter Berufung auf inlandsbezogene Abschiebungshindernisse im Sinne des § 60a Abs. 2 AufenthG gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen zum Vollzug einer gegen ihn gerichteten Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG wendet (BayVGH, B.v 15.10.2024 - 10 CE 24.1526, 10 C 24.1527 - juris).Nach ganz überwiegender Ansicht soll dies auch dann gelten, wenn der Antragsteller der Sache nach eine sogenannte Verfahrensduldung begehrt, die der Sicherung seines Verbleibs im Bundesgebiet für die Dauer eines laufenden Titelerteilungsverfahrens dient (BayVGH, B.v. 15.10.2024 - 10 CE 24.1526 - juris Rn. 20 m.w.N; a.A. OVG SH, B.v. 3.12.2024 - 6 MB 28/24 - juris.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2024 - 12 S 1275/24
Vorläufige Genehmigung der Beschäftigung während des Asylfolgeverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 10 CS 24.2008
Rn. 5 Anders als beispielsweise bei einem Streit um die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, über die selbständig entschieden wird und die ggf. als eigenständige Regelung in die Duldungsbescheinigung aufgenommen wird (…BayVGH, U.v. 18.7.2018 - 19 BV 15.467 - juris Rn. 24; VGH BW, B.v. 12.12.2024 - 12 S 1275/24 - juris Rn. 18 ff.), handelt es sich bei der Duldung nach § 60b AufenthG um eine Maßnahme zum Vollzug der Abschiebungsandrohung im Sinne des § 80 AsylG n.F. Dies entspricht auch Sinn und Zweck dieser modifizierten Duldung und den gesetzlichen Mitwirkungspflichten. - OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2024 - 6 MB 28/24
Reichweite des Beschwerdeausschlusses des § 80 Var. 2 AsylVfG 1992; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 10 CS 24.2008
Nach ganz überwiegender Ansicht soll dies auch dann gelten, wenn der Antragsteller der Sache nach eine sogenannte Verfahrensduldung begehrt, die der Sicherung seines Verbleibs im Bundesgebiet für die Dauer eines laufenden Titelerteilungsverfahrens dient (…BayVGH, B.v. 15.10.2024 - 10 CE 24.1526 - juris Rn. 20 m.w.N; a.A. OVG SH, B.v. 3.12.2024 - 6 MB 28/24 - juris.). - VGH Baden-Württemberg, 05.07.2024 - 12 S 821/24
Rechtsmittelausschluss bei vorläufiger Rechtsstreitigkeit über Maßnahmen zum …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 10 CS 24.2008
Hinsichtlich des Beschwerdeausschlusses nach § 80 AsylG kann vorliegend nichts Anderes gelten als im Falle einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG (für eine Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG VGH BW, B.v. 5.7.2024 - 12 S 821/24 - juris Rn. 6, 13). - VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467
Erwerbstätigkeit eines geduldeten Ausländers
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2025 - 10 CS 24.2008
Rn. 5 Anders als beispielsweise bei einem Streit um die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, über die selbständig entschieden wird und die ggf. als eigenständige Regelung in die Duldungsbescheinigung aufgenommen wird (BayVGH, U.v. 18.7.2018 - 19 BV 15.467 - juris Rn. 24;… VGH BW, B.v. 12.12.2024 - 12 S 1275/24 - juris Rn. 18 ff.), handelt es sich bei der Duldung nach § 60b AufenthG um eine Maßnahme zum Vollzug der Abschiebungsandrohung im Sinne des § 80 AsylG n.F. Dies entspricht auch Sinn und Zweck dieser modifizierten Duldung und den gesetzlichen Mitwirkungspflichten.
- VGH Bayern, 28.04.2025 - 10 CE 25.559
Statthaftigkeit der Beschwerde, Änderung einer Wohnsitzauflage
Ebenso ist die Beschwerde nicht statthaft in einem Verfahren um eine Duldung mit dem Zusatz "für Personen mit ungeklärter Identität" nach § 60b AufenthG, da es sich dabei auch um eine Maßnahme zum Vollzug der Abschiebungsandrohung im Sinne des § 80 AsylG n.F. handelt (BayVGH, B.v. 17.1.2025 - 10 CS 24.2008 - juris Rn. 4).Rn. 6 Statthaft ist im Gegensatz dazu eine Beschwerde in einem Verfahren über einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis (§ 4a Abs. 4 i.V.m. § 32 BeschV), über die selbständig entschieden wird (BayVGH, B.v. 17.1.2025 - 10 CS 24.2008 - juris Rn. 5;… B.v. 6.2.2025 - 10 CE 24.2097 - Rn. 5 n.v.).
- VGH Bayern, 15.05.2025 - 10 BV 25.542
Erteilung einer "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" wegen …
Soweit § 60b Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AufenthG auf § 60b Abs. 2 Satz 1 AufenthG verweist, begründet dieser daher eine Mitwirkungspflicht, die nicht auf eine reine Identitätsklärung und noch nicht einmal notwendigerweise auf die Beschaffung eines Passes oder Passersatzes beschränkt ist, sondern auch und gerade der Beseitigung von tatsächlichen Abschiebungshindernissen dient (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2025 - 10 CS 24.2008 - juris Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 23.04.2025 - 12 S 54/25
Beschwerdeausschluss bei vorläufigem Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung; …
Auch für die Duldung für Personen mit ungeklärter Identität gemäß § 60b (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.01.2025 - 10 CS 24.2008 -, juris Rn. 3 ff.) und die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 05.07.2024 - 12 S 821/24 -, juris Rn. 6, 13; Hessischer VGH…, Beschluss vom 07.02.2025 - 3 B 125/25 -, juris Rn. 3) wurde dies bereits ausdrücklich entschieden.
- VG München, 29.07.2026 - M 27 E 26.4951
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Nigerianische Staatsangehörige, …
Rn. 36 4. Die Beschwerde hinsichtlich der Ablehnung des Antrags auf Verpflichtung des Antragsgegners zur einstweiligen Erteilung einer Duldung ist nach § 80 AsylG ausgeschlossen, da sich die Antragstellerin mit ihrem Eilrechtsschutzbegehren insoweit gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen zum Vollzug einer gegen sie gerichteten Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG wendet (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2025 - 10 CS 24.2008 - juris Rn. 3, 4 a.E.). - VG München, 02.09.2026 - M 24 E 26.6301
Aussetzung der Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen, Reiseunfähigkeit, …
Rn. 23 4. Die Beschwerde ist nach § 80 AsylG ausgeschlossen, da sich die Antragstellerin mit ihrem Eilrechtsschutzbegehren gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen zum Vollzug einer gegen sie gerichteten Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG wendet (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2025 - 10 CS 24.2008 - juris Rn. 3, 4 a.E.). - VGH Bayern, 19.02.2026 - 19 CE 25.2529
Beschwerdeausschluss, Ausbildungsduldung, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für …
Rn. 8 1.2 Bezüglich der mit der Ablehnung der Ausbildungsduldung verbundenen Ablehnung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis greift zwar nicht der Beschwerdeausschluss gem. § 80 Alt. 2 AsylG, weil über die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis selbständig entschieden und diese gegebenenfalls als Zusatz in die Duldungsbescheinigung aufgenommen wird (…vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.4.2025 - 10 CE 25.559 - juris Rn. 6 betr. Abänderung einer Wohnsitzauflage und Beschäftigungserlaubnis; B.v. 17.1.2025 - 10 CS 24.2008 - juris Rn. 5;… U.v. 18.7.2018 - 19 BV 15.467 - juris Rn. 24;… VGH BW, B.v. 12.12.2024 - 12 S 1275/24, Rn. 18). - VG Düsseldorf, 08.06.2026 - 24 L 180/26 Rn. 30 Vgl. hierzu mit Blick auf § 60b AufenthG: Bay. VGH, Beschluss vom 17. Januar 2025 - 10 CS 24.2008 -, juris.
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2026 - 8 L 2410/25
Duldungsanspruch Passlosigkeit Kausalität Beschäftigungserlaubnis
Rn. 20 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. September 2022 - 18 E 493/22 -, juris, Rn. 16 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 3 B 181/21 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Januar 2025 - 10 CS 24.2008 -, juris, Rn. 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. Juni 2024 - 2 O 202/24 OVG -, juris, Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. August 2023 - 11 S 2717/22 -, juris, Rn. 10.
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