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Rechtsprechung
   ArbG Dresden, 19.04.2001 - 10 Ca 1133/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24628
ArbG Dresden, 19.04.2001 - 10 Ca 1133/01 (https://dejure.org/2001,24628)
ArbG Dresden, Entscheidung vom 19.04.2001 - 10 Ca 1133/01 (https://dejure.org/2001,24628)
ArbG Dresden, Entscheidung vom 19. April 2001 - 10 Ca 1133/01 (https://dejure.org/2001,24628)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Brandenburg, 14.10.2003 - 2 S 1708/03

    PKH-Antrag durch Insolvenzverwalter; Beiordnung eines Rechtsanwalts zum …

    Denn anderenfalls würden sich ihre Befriedigungsaussichten verschlechtern (ebenso: Arbeitsgericht - ArbG - Dresden, Beschluss vom 19. April 2001 - 10 Ca 1133/01, ZInsO 2002, 391; juris-Dokument Nr.: KARE600005684).

    Maßgeblich sind einerseits Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie andererseits die Fähigkeit des Hilfsbedürftigen, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (siehe auch: ArbG Dresden, Beschluss vom 19. April 2001 - 10 Ca 1133/01, a.a.O.).

    Dass mit der Ausübung dieses Amtes unter Umständen die Führung zahlreicher Einzelprozesse verbunden ist, kann daher als Argument für die Beiordnung eines weiteren Rechtsanwaltes nicht greifen (ebenso: ArbG Dresden, Beschluss vom 19. April 2001 - 10 Ca 1133/01, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 36/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter

    In seinem PKH-Ablehnungsbeschluss vom 27.04.2004 führt das Arbeitsgericht lediglich aus, die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 2 ZPO sei abzulehnen gewesen, weil der Beklagte selbst Rechtsanwalt sei, so dass an der Beiordnung eines weiteren Rechtsanwaltes kein Bedarf bestehe (ebenso ArbG Dresden v. 19.04.2001 - 10 Ca 1133/01, ZInsO 2002, 391; LAG Sachsen v. 26.11.2001 - 4 Ta 148/01 DD, ZInsO 2002, 391;… zust. Schwab/Weth/Vollstädt, § 11a ArbGG Rn. 95).
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