Rechtsprechung
| ArbG Dresden, 19.04.2001 - 10 Ca 1133/01 |
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 19.04.2001 - 10 Ca 1133/01
- LAG Sachsen, 26.11.2001 - 4 Ta 148/01
- LAG Sachsen, 28.11.2001 - 4 Ta 148/01
Wird zitiert von ... (2)
- FG Brandenburg, 14.10.2003 - 2 S 1708/03
PKH-Antrag durch Insolvenzverwalter; Beiordnung eines Rechtsanwalts zum …
Denn anderenfalls würden sich ihre Befriedigungsaussichten verschlechtern (ebenso: Arbeitsgericht - ArbG - Dresden, Beschluss vom 19. April 2001 - 10 Ca 1133/01, ZInsO 2002, 391; juris-Dokument Nr.: KARE600005684).Maßgeblich sind einerseits Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie andererseits die Fähigkeit des Hilfsbedürftigen, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (siehe auch: ArbG Dresden, Beschluss vom 19. April 2001 - 10 Ca 1133/01, a.a.O.).
Dass mit der Ausübung dieses Amtes unter Umständen die Führung zahlreicher Einzelprozesse verbunden ist, kann daher als Argument für die Beiordnung eines weiteren Rechtsanwaltes nicht greifen (ebenso: ArbG Dresden, Beschluss vom 19. April 2001 - 10 Ca 1133/01, a.a.O.).
- LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 36/05
Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter
In seinem PKH-Ablehnungsbeschluss vom 27.04.2004 führt das Arbeitsgericht lediglich aus, die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 2 ZPO sei abzulehnen gewesen, weil der Beklagte selbst Rechtsanwalt sei, so dass an der Beiordnung eines weiteren Rechtsanwaltes kein Bedarf bestehe (ebenso ArbG Dresden v. 19.04.2001 - 10 Ca 1133/01, ZInsO 2002, 391; LAG Sachsen v. 26.11.2001 - 4 Ta 148/01 DD, ZInsO 2002, 391;… zust. Schwab/Weth/Vollstädt, § 11a ArbGG Rn. 95).
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