Rechtsprechung
| ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nettolohnvereinbarung, Ergänzende Vertragsauslegung, Wechsel der Lohnsteuerklasse
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Nettolohnvereinbarung, Ergänzende Vertragsauslegung, Wechsel der Lohnsteuerklasse
- hensche.de
Lohnsteuer, Lohn und Gehalt, Nettolohnvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Nettolohnvereinbarung gilt auch noch nach Heirat des Arbeitnehmers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abschluss einer Nettolohnvereinbarung durch die Arbeitsvertragsparteien ohne weitere Absprachen; Verpflichtung des Arbeitgebers zur vollständigen Tragung der Lohnsteuer bei einer Heirat der Arbeitnehmerin und einem Wechsel in die Lohnsteuerklasse V
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
- ArbG Düsseldorf, 09.11.2010 - 10 Ca 2697/10
- LAG Düsseldorf, 19.04.2011 - 16 Sa 1570/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BAG, 06.07.1970 - 5 AZR 523/69
Zahlung eines bestimmten Nettolohnes - Höhe der Abzüge - Persönliche Verhältnisse …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
Die Nettolohnvereinbarung ist nicht ergänzend auszulegen (abweichend von BAG 6, 7.1970 - 5 AZR 523/69).Die Kammer folgt insofern nicht der Auffassung des Fünften Senats des BAG in der Entscheidung vom 6.7.1970 (- 5 AZR 523/69 - zu 3 der Gründe, AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 1), nach der die bisherige vertragliche Lohnregelung anpassungsbedürftig werden soll, wenn sich im Laufe des Arbeitsverhältnisses die bei Abschluss der Nettolohnvereinbarung bestehenden persönlichen Verhältnisse ändern, so dass sich erhebliche Änderungen der Abzüge des Arbeitnehmers ergeben.
Ändern sich später die Grundlagen der Lohnsteuer, wirkt sich dies auf die Höhe des dem Arbeitnehmer zufließenden Zahlbetrags nicht aus (LAG Köln 6.9.1990 - 10 Sa 574/90 - LAGE § 611 BGB Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2;… MüKoBGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 611 Rn. 837;… Schaub/Linck HdbArbR 13. Aufl. § 71 Rn. 113;… ErfK/Preis 10. Aufl. BGB § 611 Rn. 475; zwischen originärer und abgeleiteter Nettolohnvereinbarung differenzierend: Matthes DB 1969, 1339; Putzo Anm zu AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 1;… MünchHdbArbR/Krause 3. Aufl. § 55 Rn. 52).
- BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
Eine planwidrige Unvollständigkeit liegt dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG 21.4.2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 21 mwN, NZA 2010, 572).Dies gilt nach Auffassung der Kammer zumindest für solche Änderungen, die bei Abschluss der Vereinbarung vorhersehbar waren (vgl. BAG 21.4.2009 - 3 AZR 695/08 -, NZA 2010, 572;… a.A. wohl LAG Köln aaO).
- BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02
Betriebliche Übung - Schriftformklausel
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
Zugleich ist damit festgelegt, zu wessen Gunsten oder Lasten eine Veränderung geht: Haben die Arbeitsvertragsparteien eine Nettolohnvereinbarung getroffen, hat der Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu tragen (BAG 24.6. 2003 - 9 AZR 302/02 - zu A II 2 c) aa) der Gründe, NZA 2003, 1145; MüKoBGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 611 Rn. 837; Matthes DB 1969, 1339; HWK/Thüsing 3. Aufl. BGB § 611 Rn. 97).
- BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
Nettolohnklage, Ausschlußfrist
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
Die Nettolohnklage ist zulässig, sie ist insbesondere hinreichend bestimmt i.S.von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG 26.02.2003 - 5 AZR 223/02 - zu I der Gründe mwN, AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 13;… vgl. auch HWK/Thüsing 3. Aufl. BGB § 611 Rn. 97). - BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07
Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
Der Vertrag muss daher eine "planwidrige Regelungslücke" aufweisen (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25 mwN, juris;… MüKoBGB/Busche 5. Aufl. § 157 Rn. 37 ff.). - BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 554/02
Lohnsteuerklassenwechsel bei Altersteilzeit
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
Ein Indiz hierfür kann es sein, wenn der Arbeitnehmer eine steuerrechtliche Gestaltung wählt, die für ihn an sich nachteilig ist (vgl. BAG 9, 9.2003 - 9 AZR 554/02, AP ATG § 4 Nr. 2). - BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56
Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile - …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
Die Nettolohnvereinbarung ist nicht ergänzend auszulegen (abweichend von BAG 6, 7.1970 - 5 AZR 523/69). - LAG Köln, 06.09.1990 - 10 Sa 574/90
Nettovergütung; Nettolohn; Bruttolohn; Lohnsteuer; Vergütung
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
Ändern sich später die Grundlagen der Lohnsteuer, wirkt sich dies auf die Höhe des dem Arbeitnehmer zufließenden Zahlbetrags nicht aus (LAG Köln 6.9.1990 - 10 Sa 574/90 - LAGE § 611 BGB Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2;… MüKoBGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 611 Rn. 837;… Schaub/Linck HdbArbR 13. Aufl. § 71 Rn. 113;… ErfK/Preis 10. Aufl. BGB § 611 Rn. 475; zwischen originärer und abgeleiteter Nettolohnvereinbarung differenzierend: Matthes DB 1969, 1339; Putzo Anm zu AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 1;… MünchHdbArbR/Krause 3. Aufl. § 55 Rn. 52).
- LAG Düsseldorf, 19.04.2011 - 16 Sa 1570/10
Nettolohnvereinbarung bei Wechsel der Steuerklasse; Zahlungsklage einer …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.09.2010 - Az.: 10 Ca 2697/10 - wird zurückgewiesen.Rn. 25 das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf (10 Ca 2697/10) vom 24.09.2010 abzuändern und die Klage abzuweisen.
Rn. 60 Es ist schon fraglich, ob der fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem vergleichbaren Fall zu einem entsprechenden Ergebnis kommen würde, nachdem er in einem Urteil vom 26.08.2009 (- 5 AZR 616/08 - n.v., juris) ausdrücklich entschieden hat, dass gesetzliche Abgaben und Beiträge bei einer Nettolohnvereinbarung - grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe - nicht zu Lasten des Arbeitnehmers, sondern insgesamt zu Lasten des Arbeitgebers gehen sollen (vgl. dazu auch Ahrend, Anmerkung zum Urteil des ArbG Düsseldorf v. 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10 - in juris PraxisReport).
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Rechtsprechung
| ArbG Düsseldorf, 09.11.2010 - 10 Ca 2697/10 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Vollständige Zahlung der Lohnsteuer durch einen Arbeitgeber durch Vereinbarung eines Nettolohns zum Zeitpunkt des Vorliegens der Steuerklasse I mit Wechsel in die Steuerklasse V durch Heirat
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
- ArbG Düsseldorf, 09.11.2010 - 10 Ca 2697/10
- LAG Düsseldorf, 19.04.2011 - 16 Sa 1570/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56
Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile - …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 09.11.2010 - 10 Ca 2697/10
Die Nettolohnvereinbarung ist nicht ergänzend auszulegen (abweichend von BAG 6, 7.1970 - 5 AZR 523/69 ). - BAG, 06.07.1970 - 5 AZR 523/69
Zahlung eines bestimmten Nettolohnes - Höhe der Abzüge - Persönliche Verhältnisse …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 09.11.2010 - 10 Ca 2697/10
Die Nettolohnvereinbarung ist nicht ergänzend auszulegen (abweichend von BAG 6, 7.1970 - 5 AZR 523/69 ).
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