Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,72400
ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10 (https://dejure.org/2010,72400)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 24.06.2010 - 10 Ca 592/10 (https://dejure.org/2010,72400)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 10 Ca 592/10 (https://dejure.org/2010,72400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,72400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Menschenverachtender Umgang - Aussagen der Mitarbeitervertretung von der Meinungsfreiheit gedeckt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
    Werturteile unterfallen stets dem Schutzbereich des Grundrechtes, Tatsachenbehauptungen jedenfalls dann, wenn sie Grundlage für die Bildung von Meinungen oder in anderer Weise meinungsbezogen sind (BVerfG, NJW 1983, 1415; BGH NJW 1998, 3047).

    Entscheidend ist, ob eine Äußerung insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, weil ihr Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, oder ob die Äußerung überwiegend durch den Bericht über tatsächliche Vorgänge geprägt ist und bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (…Palandt/Sprau, a. a. O., § 824 BGB Rn. 4; BVerfG NJW 1983, 1415 zur Meinungsäußerung; BGH NJW 2006, 830 zur Tatsachenbehauptung).

    Daher ist eine Wertung der kritischen Äußerungen in inhaltlicher Absicht kein zulässiger Gesichtspunkt im Rahmen der Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit (BVerfG, NJW 1983, 1415).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …

    Auszug aus ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
    Entscheidend ist, ob eine Äußerung insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, weil ihr Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, oder ob die Äußerung überwiegend durch den Bericht über tatsächliche Vorgänge geprägt ist und bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (…Palandt/Sprau, a. a. O., § 824 BGB Rn. 4; BVerfG NJW 1983, 1415 zur Meinungsäußerung; BGH NJW 2006, 830 zur Tatsachenbehauptung).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
    Dies setzt voraus, dass die Äußerung sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BGH, NJW 1974, 1762; BVerfG, NJW 1991, 95;… allgemein hierzu Palandt/Sprau, a. a. O., § 823 BGB Rn. 102 mit vielen Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
    Vielmehr erlangt der Schutz des Persönlichkeitsrechtes erst dann Vorrang, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde des Kritisierten, als Schmähkritik oder als reine Formalbeleidigung darstellt (BVerfG, NJW 99, 1322;… Palandt/Sprau, a. a. O., § 823 BGB Rn. 102).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …

    Auszug aus ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
    Werturteile unterfallen stets dem Schutzbereich des Grundrechtes, Tatsachenbehauptungen jedenfalls dann, wenn sie Grundlage für die Bildung von Meinungen oder in anderer Weise meinungsbezogen sind (BVerfG, NJW 1983, 1415; BGH NJW 1998, 3047).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
    92 In Anbetracht des bereits aufgezeigten grundsätzlichen Vorranges der Meinungsfreiheit vor dem Persönlichkeitsschutz (BVerfG, NJW 98, 2889) sind die Grenzen der Meinungsfreiheit noch nicht überschritten, wenn die subjektive Meinung hart, scharf und überspitzt, provokant, abwertend, übersteigert, polemisch und ironisch geäußert wird.
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
    Art. 5 Abs. 1 GG schützt die Äußerungsfreiheit (BVerfG, NJW 1996, 1529).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
    Dies setzt voraus, dass die Äußerung sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BGH, NJW 1974, 1762; BVerfG, NJW 1991, 95;… allgemein hierzu Palandt/Sprau, a. a. O., § 823 BGB Rn. 102 mit vielen Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
    Hierbei darf bei der Prüfung, ob eine Äußerung ehrverletzend ist, der Begriff der Ehrverletzung nicht so weit ausgedehnt werden, dass für die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit kein Raum mehr bleibt (BVerfG NJW 1977, 799; NJW 1986, 1533).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
    Hierbei darf bei der Prüfung, ob eine Äußerung ehrverletzend ist, der Begriff der Ehrverletzung nicht so weit ausgedehnt werden, dass für die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit kein Raum mehr bleibt (BVerfG NJW 1977, 799; NJW 1986, 1533).
  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Meinungsäußerungen bzw. …

  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

  • RG, 05.01.1905 - VI 38/04

    Klage auf Unterlassung widerrechtlicher Handlungen

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14

    Unterlassungsanspruch, Beleidigung, Äußerung, ehrverletzende, Meinungsfreiheit, …

    Eine solche Widerlegung kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst gewesen ist (…BGH vom 30.10.1998, V ZR 64/98 - Rz. 20;… BGH vom 08.02.1994, VI ZR 286/93 - Rz. 27; Arbeitsgericht Würzburg vom 24.6.2010 - 10 Ca 592/10 - Rz. 74 m. w. N.).
  • KAG Mainz, 04.11.2014 - M 20/14

    Presseerklärung auf Homepage

    Auch die MAV kann sich bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen (…vgl. ErfK/Schmidt, GG, 14. Aufl., Art. 5 Rz 40; Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle Baden v. 12.02.2009 - 2/Sch55/2008, ZMV 2009, 267; Arbeitsgericht Würzburg, Urt. v. 24.06.2010 - 10 Ca 592/10, ZMV 2010, 218).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht ArbG Würzburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht