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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.06.2024 - 10 F 9/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,14202
OVG Sachsen, 05.06.2024 - 10 F 9/24 (https://dejure.org/2024,14202)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.06.2024 - 10 F 9/24 (https://dejure.org/2024,14202)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juni 2024 - 10 F 9/24 (https://dejure.org/2024,14202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 99 Abs. 2, StPO § 96
    Beweisbeschluss; Entscheidungserheblichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2 S. 1; StPO § 96
    Antrag auf Entscheidung im selbstständigen Zwischenverfahren wegen der Rechtmäßigkeit von im Strafverfahren nach § 96 StPO abgegebenen Sperrerklärungen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2024 - 10 F 9/24
    Je nach Fallkonstellation darf sich das Gericht dabei nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (BVerwG, Beschl. v. 2. November 2010 - 20 F 2/10 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen nicht gleichsam automatisch zur Verlagerung in das incamera-Verfahren (BVwerG, Beschl. v. 2. November 2010 a. a. O. juris Rn. 11 f.).

  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2024 - 10 F 9/24
    Denn dies schließt es nicht aus, dass ein Angeklagter - wie hier der Antragsteller - den Verwaltungsrechtsweg mit dem Ziel beschreitet, die Sperrwirkung zu beseitigen und die Aktenvorlage über ein Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… NdsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2012 - 14 PS 3/11 -, juris Rn. 8).

    Dabei hat die oberste Aufsichtsbehörde nicht erst im Rahmen der Ermessensausübung, sondern bereits bei der Prüfung, ob die begehrten Informationen geheimhaltungsbedürftig sind, den Sachverhalt umfassend zu würdigen und hier insbesondere die Schwere der Straftat, das Ausmaß der dem Beschuldigten drohenden Nachteile und das Gewicht der einer Aktenvorlage entgegenstehenden Umstände zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu prüfen, ob nicht bereits bestimmte strafverfahrensrechtliche Vorkehrungen zum Schutz der betroffenen verdeckten Informanten ausreichend sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 2009 - 20 F 4/09 -, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2024 - 10 F 9/24
    Denn auch die Strafverfolgungsorgane können zur Bekämpfung besonders gefährlicher Kriminalität nicht ohne den Einsatz von Personen auskommen, deren Identität auch noch nach dem Einsatz geheimgehalten werden muss (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerfG, Beschl. v. 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57 [250, 284 f.]).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2024 - 10 F 9/24
    Die notwendige Geheimhaltung der Informationen, die die Sicherheitsbehörden gewonnen haben, der Schutz ihrer Informationsquellen, ihrer Arbeitsweise und ihrer Vertraulichkeitszusagen an Informanten können die oberste Aufsichtsbehörde daher zur Verweigerung der Aktenvorlage berechtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 128).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2024 - 10 F 9/24
    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, da Gerichtsgebühren mangels Gebührentatbestands in Verfahren vor dem Fachsenat nicht anfallen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. April 2012 - 20 F 7.11 -, juris Rn. 17 m. w. N.;… Senatsbeschl. v. 14. März 2017 - 10 F 9/16 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11

    Statthaftigkeit des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO bei einer im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2024 - 10 F 9/24
    Denn dies schließt es nicht aus, dass ein Angeklagter - wie hier der Antragsteller - den Verwaltungsrechtsweg mit dem Ziel beschreitet, die Sperrwirkung zu beseitigen und die Aktenvorlage über ein Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO zu erreichen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 -, juris Rn. 5 m. w. N.; NdsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2012 - 14 PS 3/11 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 14.03.2017 - 10 F 9/16

    Beweisbeschluss, Wohl des Landes, Sicherheitsbehörde; Arbeitsweise, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2024 - 10 F 9/24
    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, da Gerichtsgebühren mangels Gebührentatbestands in Verfahren vor dem Fachsenat nicht anfallen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. April 2012 - 20 F 7.11 -, juris Rn. 17 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 14. März 2017 - 10 F 9/16 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 08.04.2025 - 10 F 16/24

    Auskunftsersuchen; Zwischenverfahren

    Ein Nachteil in diesem Sinn ist dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (…st. Rspr., BVerwG, Beschl. v. 30. April 2021 - 20 F 10.20 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 5. Juni 2024 - 10 F 9/24 -, Rn. 27 m. w. N.).

    Zu solchen Rückschlüssen grundsätzlich geeignet sind beispielsweise Vorgangsblätter, Aktenzeichen, Organisationskennzeichen und Arbeitstitel, Verfügungen und namentlich Hinweise auf Bearbeiter, Aktenvermerke, Arbeitsweise, Randbemerkungen und Querverweise sowie Hervorhebungen und Unterstreichungen (…BVerwG, Beschl. v. 30. April 2021 - 20 F 10.20 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 28. Juli 2015 - 20 F 2/14 -, juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 5. Juni 2024 - 10 F 9/24 -, Rn. 27).

    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, da Gerichtsgebühren mangels Gebührentatbestands in Verfahren vor dem Fachsenat nicht anfallen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. April 2012 - 20 F 7.11 -, juris Rn. 17 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 5. Juni 2024 - 10 F 9/24 -, juris Rn. 29).

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