Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 20.09.2005 - 10 G 2279/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 RdFunkGebVtr, § 4 RdFunkGebVtr, § 6 Abs 1 RdFunkGebVtr
Rundfunkgebühr, vorläufiger Rechtsschutz; zur Befreiung aus sozialen Gründen; Ausbildung; Einkommen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rundfunkgebühr, vorläufiger Rechtsschutz; zur Befreiung aus sozialen Gründen; Ausbildung; Einkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.09.2005 - 10 G 2279/05
Rn. 29 "Unabhängig davon, wie man den Rechtscharakter von "Rundfunkgebühren" bestimmt (…dazu A. Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage 1999, Rdnr. 123 ff.), ob man sie für einen Beitrag hält (so Kirchhof, Die Höhe der Gebühr, 1981, Seite 34 ff.) oder für eine Abgabe sui generis mit beitragsartigen Elementen Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk (so Bundesverfassungsgericht 27.07.1971 - 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/98 -, BVerfGE 31, 314, 329 f.), in jedem Fall unterfallen sie dem § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, da es sich bei ihnen um eine Geldleistung handelt, die tatsächlich aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Abgabenorm und nicht aufgrund eines privatrechtlichen Anspruchs gefordert wird". - VG Frankfurt/Main, 11.09.2007 - 10 E 2074/05
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht eines Auszubildenden
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.09.2005 - 10 G 2279/05
Rn. 10 Mit Schriftsatz vom 23.6.2005 (per Fax dem Gericht am 29.6.2005) erhob der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (10 E 2074/05).
- VG Frankfurt/Main, 11.09.2007 - 10 E 2074/05
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht eines Auszubildenden
Rn. 17 Das Gericht hat in dem vom Kläger später anhängig gemachten Stopp-Antrag (10 G 2279/05) mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen die Gebührenbescheide vom 04.08.2004 (Rundfunkgebühren für "11.2002 bis 1.2004") und vom 05.04.2005 (Rundfunkgebühren für "02.2004 bis 07.2004", für "08.2004 bis 10.2004" und für "11.2004 bis 01.2005") durch Beschluss vom 20.09.2005 entschieden.Rn. 24 Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf die Ausführungen in dem Eilbeschluss vom 20.09.2005 (10 G 2279/05), in dem Prozesskostenhilfe-Beschluss vom 28.11.2005 mit den korrigierenden Ausführungen des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) vom 28.11.2005 (10 TP 3257/05), die auch im Klageverfahren Geltung beanspruchen, verwiesen (§ 117 Abs. 5 VwGO).
- VG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 10 G 3052/06
Vorläufiger Rechtsschutz - Geltendmachung rückständiger Rundfunkgebühren durch …
Dem schließt sich das Gericht an (VG Frankfurt 25.4.2006 - 10 E 3894/03 -Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen und 20.9.2005 - 10 G 2279/05 -, Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen = juris; VG Hamburg 20.04.1999 - 2 VG 1011/99 -, juris). - VG Bayreuth, 15.01.2014 - B 3 S 13.831
Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebühr, Zweitwohnung, Unwiederbringlichkeit, …
Hieraus folgt, dass bei einer offenen Hauptsacherechtslage und dem damit verbundenen Nichtvorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des im Hauptsacheverfahren angegriffenen Verwaltungsaktes im Fall des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 Satz 1, Alt. 1 VwGO nur dann anzuordnen ist, wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (VG Frankfurt, Beschl. v. 20.9.2005, 10 G 2279/05, juris).
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