Rechtsprechung
| FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 24; FGO § 149
Entstehen einer Erledigungsgebühr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansatz einer Erledigungsgebühr aufgrund eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens nach entsprechenden Hinweises des Gerichts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kostenfestsetzung: - Entstehen einer Erledigungsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2012, 175
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 57/06
Einkommensteuer, ermäßigter Steuersatz, Entschädigung, Abfindung, …
Auszug aus FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Die anschließend angesetzte mündliche Verhandlung wurde in der Folgezeit unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG vom 2. August 2006 XI R 30/03 (…BFH/NV 2006, 2191) aufgehoben; gleichzeitig fragte die Berichterstatterin bei dem Beteiligten erneut an, ob ein Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das beim BVerfG anhängige Verfahren 2 BvL 57/06 beantragt werde bzw. ob die Beteiligten mit einem Ruhen des Verfahrens einverstanden sein.Rn. 4 Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvL 57/06 mit Beschluss vom 7. Juli 2010 (DStR 2010, 1736) erließ der Beklagte einen antragsgemäß geänderten Bescheid; die Beteiligten erklärten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.
- FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04
Entstehung einer Erledigungsgebühr im finanzgerichtlichen Klageverfahren
Auszug aus FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wird (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).
- BFH - VI R 35/02
Auszug aus FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Mit Schreiben vom 16. Januar 2004 wies die Berichterstatterin auf das beim BFH anhängige Verfahren VI R 35/02 hin, in dem ebenfalls wegen der Frage gestritten werde, ob beim Zusammentreffen des Progressionsvorbehalts mit der Steuerbegünstigung nach § 34 EStG die Fünftelregelung auch auf die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen anzuwenden und diese Einnahmen deshalb nur zu einem Fünftel bei der Berechnung des Steuersatzes anzurechnen seien.Rn. 3 Mit Schreiben vom 6. Oktober 2006 wies die Berichterstatterin darauf hin, dass das Verfahren VI R 35/02 nach Rücknahme der Revision durch das FA eingestellt worden sei.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1983 - 15 B 1366/82
Auszug aus FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Vor diesem Hintergrund liege eine hinreichende Mitwirkung des Bevollmächtigten bei der Erledigung des Rechtsstreits vor (Hinweis auf den Beschluss des OVG Münster vom 18. Januar 1983 15 B 1366/82, MDR 1983, 872).Das Gericht folgt nicht der Auffassung des OVG Münster, nach der ein Antrag des Bevollmächtigten auf Ruhen des Verfahrens wegen eines anhängigen Musterverfahrens im Allgemeinen zur Entstehung einer Erledigungsgebühr führt, wenn sich das zurückgestellte Verfahren nach dem Abschluss des anderen Verfahrens ohne eine streitige Entscheidung erledigt (OVG Münster, Beschluss vom 18. Januar 1983, 15 B 1366/82, MDR 1983, 872; a.A. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. August 1993 5 TJ 1097/93, MDR 1994, 316).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
Auszug aus FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Rn. 4 Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvL 57/06 mit Beschluss vom 7. Juli 2010 (DStR 2010, 1736) erließ der Beklagte einen antragsgemäß geänderten Bescheid; die Beteiligten erklärten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. - BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03
Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend …
Auszug aus FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Die anschließend angesetzte mündliche Verhandlung wurde in der Folgezeit unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG vom 2. August 2006 XI R 30/03 (BFH/NV 2006, 2191) aufgehoben; gleichzeitig fragte die Berichterstatterin bei dem Beteiligten erneut an, ob ein Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das beim BVerfG anhängige Verfahren 2 BvL 57/06 beantragt werde bzw. ob die Beteiligten mit einem Ruhen des Verfahrens einverstanden sein. - BFH, 12.02.2007 - III B 140/06
Rechtsanwalt; Erledigungsgebühr
Auszug aus FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Die Vorschrift des § 24 BRAGO erfordert deshalb eine anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung, die über die überzeugende Begründung sowie die allgemein auf Verfahrensförderung gerichtete Tätigkeit hinausgeht und auf eine Erledigung der Rechtssache ohne förmliche Entscheidung gerichtet ist (BFH-Beschluss vom 12. Februar 2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109). - FG Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 13 KO 1170/10
Keine zusätzliche Vergütung bei unterbrochenen, ruhenden oder aus sonstigen …
Auszug aus FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Dies gilt auch dann, wenn die Bevollmächtigten in dem jeweiligen Musterverfahren selbst vertretend tätig sind (ebenso bereits FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Februar 2001 14 Ko 583/01 KF, DStRE 2001, 1131, vom 29. Januar 2001 14 Ko 472/01 KF, EFG 2001, 595, vom 23. August 2010 13 KO 1170/10, EFG 2011, 373). - VGH Hessen, 30.08.1993 - 5 TJ 1097/93
Erledigungsgebühr des Rechtsanwaltes - Ruhensanordnung während Anhängigkeit eines …
Auszug aus FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Das Gericht folgt nicht der Auffassung des OVG Münster, nach der ein Antrag des Bevollmächtigten auf Ruhen des Verfahrens wegen eines anhängigen Musterverfahrens im Allgemeinen zur Entstehung einer Erledigungsgebühr führt, wenn sich das zurückgestellte Verfahren nach dem Abschluss des anderen Verfahrens ohne eine streitige Entscheidung erledigt (OVG Münster, Beschluss vom 18. Januar 1983, 15 B 1366/82, MDR 1983, 872; a.A. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. August 1993 5 TJ 1097/93, MDR 1994, 316). - FG Düsseldorf, 29.01.2001 - 14 Ko 472/01
Anspruch auf Erledigungsgebühr; Besondere Tätigkeit bei gleichgelagerten …
Auszug aus FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Dies gilt auch dann, wenn die Bevollmächtigten in dem jeweiligen Musterverfahren selbst vertretend tätig sind (ebenso bereits FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. Februar 2001 14 Ko 583/01 KF, DStRE 2001, 1131, vom 29. Januar 2001 14 Ko 472/01 KF, EFG 2001, 595, vom 23. August 2010 13 KO 1170/10, EFG 2011, 373). - FG Düsseldorf, 07.02.2001 - 14 Ko 583/01
Zuständigkeit des Vorsitzenden oder Berichterstatters zur Entscheidung über …
- FG Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 1 Ko 2/95
- VG Bayreuth, 21.11.2024 - B 7 M 24.318
Festsetzung einer Erledigungsgebühr und einer Terminsgebühr - Besondere …
Eine andere Beurteilung wäre indessen veranlasst, wenn der Rechtsanwalt während des vom Gericht angeordneten Ruhens des Verfahrens gegenüber der Behörde tätig wird und diese dem Klagebegehren daraufhin abhilft (…vgl. zum Ganzen: HK-RVG/Hans-Jochem Mayer RVG VV 2001, Rn. 16 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 11.6.2007 - 2 OA 433/07; BayVGH, B.v. 9.7.2009 - 10 C 09.1200; OVG MV, B.v. 28.8.2008 - 2 O 57/08; s.a. VG Augsburg, B.v. 26.3.2018 - Au 7 M 18.91; vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2001 - 25 C 01.2585 zu § 24 BRAGO; vgl. ferner FG Köln, B.v. 16.6.2011 - 10 Ko 933/11 - alle juris).Zum einen hat der Bevollmächtigte durch die hier von ihm beantragte Vorgehensweise das Kostenrisiko zugunsten der Erinnerungsführerin reduziert - worauf er im Schriftsatz vom 06.09.2022 eigens hingewiesen hat - und zum anderen - und dies ist der hier maßgebliche Aspekt - hat der Bevollmächtigte mit dem von ihm initiierten Ruhen des Verfahrens die Voraussetzung dafür geschaffen, dass er im vorliegenden Klageverfahren von anstehenden weiteren zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen und durch die Tätigkeitsgebühren abgegoltenen weiteren Bemühungen absehen konnte (vgl. zu diesem Aspekt FG Köln, B.v. 16.6.2011 - 10 Ko 933/11 - juris-Rn. 11); insbesondere erübrigte sich mit der Verfahrensruhe eine Auseinandersetzung mit der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde.
- LSG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - L 12 AL 1074/12
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …
Darin liegen keine zusätzlichen Bemühungen um die Erledigung, die den Anspruch auf eine weitere Gebühr rechtfertigen könnten (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 30. August 1993 - 5 TJ 1097/93; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 2 OA 433/07 - OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. August 2008 - 2 O 57/08 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 10 C 09.1200 - SG Hamburg, Beschluss vom 28. Januar 2002 - S 3 SF 101/01 K - Finanzgericht Köln, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 10 KO 933/11 - a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 1983 - 15 B 1366/82 - alle Juris). - VG Kassel, 26.07.2017 - 3 O 2928/17
Die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG wird nicht (allein) dadurch verdient, …
Daher vermag sich das Gericht auch nicht der Meinung von Mayer (…in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, VV 1002 Rn. 19) anzuschließen, welcher unter Rekurs auf das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 18.01.1983 - 15 B 1366/82, juris [nur LS]) die Beantragung des Ruhens des Verfahrens bis zum Abschluss eines "Musterverfahrens" als für die Entstehung der Erledigungsgebühr ausreichend erachtet (…kritisch dazu auch HessVGH, Beschl. v. 30.08.1993 - 5 TJ 1097/93, juris Rn. 2; FG Köln, Beschl. v. 16.06.2011 - 10 Ko 933/11, juris Rn. 7 ff.). - SG Speyer, 14.09.2011 - S 13 KR 290/09
Erstattungspflicht einer Krankenkasse für die Kosten für Einreibungen mit einem …
Nach diesen Maßstäben liegt nicht bereits in der Anregung eines Ruhens des Vorverfahrens bis zum Abschluss von Parallel- oder Musterverfahren oder in der Zustimmung zu einer entsprechenden Anregung der Beklagten eine qualifizierte Mitwirkungshandlung des Prozessbevollmächtigten, die eine Erledigungsgebühr auslöst (vgl. FG Köln, Beschluss vom 16.06.2011 -10 Ko 933/11 -, [...]; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.08.2008 - 2 O 57/08 -, [...]; SG Hamburg, Beschluss vom 28.01.2002 - S 3 SF 101/01 K -, [...]).
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