Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 13.06.2002 - 10 L 1791/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Mainz, 22.11.2006 - 6 K 360/06
Gebühren für Baustellenkontrollen bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum im …
Die Unanwendbarkeit des Landesgebührengesetzes beschränkt sich dabei nicht nur auf solche Fälle, in denen andere Rechtsvorschriften ausdrücklich entgegenstehende Regelungen treffen, sondern sie gilt auch dann, wenn trotz fehlender ausdrücklicher Erwähnung die Auslegung dieser Vorschriften ergibt, dass ihr Regelungsanspruch abschließend ist (in diesem Sinne OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. August 2001 - 9 A 201/99 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. Juni 2002 - 10 L 1791/00 - Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 8 B 99.3497 -, juris). - OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1622/05
Gestattungsverträge über die Benutzung öffentlicher Straßen zum Betreiben eines …
Es liegt auch eine abschließende Regelung vor, die wegen der generellen Unentgeltlichkeit der Straßennutzung zum Beispiel einer Gebührenerhebung entgegensteht (vgl. OVG Lüneburg Urt. vom 13. Juni 2002 - 10 L 1791/00 - TMR 2002, 483 ff.; VGH München NVwZ-RR 2002, 87 ff.). - VG Berlin, 08.11.2002 - 3 A 628.02
Heranziehung eines Telekommunikationsunternehmens zu einer Verwaltungsgebühr für …
Bei dieser Sachlage bedarf keiner Entscheidung, ob die Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Zustimmung nach§ 50 Abs. 3 und 4 TKG mit § 50 Abs. 1 und 2 TKG vereinbar sind, wonach die Lizenznehmer befugt sind, Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 13. Juni 2002 - 10 L 1791/00, Bl. 30 ff der Akte, m.w.N.).
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