Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 01.06.2009 - 10 L 268/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Eheliche Lebensgemeinschaft; Zeitraum des Bestehens; visumsfreie Einreise; Fiktionswirkung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthV § 41 Abs. 1; AufenthV § 41 Abs. 3; AuslG § 69 Abs. 2; AuslG § 69 Abs. 3
D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Ehebestandszeit, Aufenthaltsdauer, Besuchsvisum, Verlängerungsantrag, verspätete Antragstellung, Duldungsfiktion, ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 01.06.2009 - 10 L 268/09
- OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09
Wird zitiert von ... (3)
- VG Aachen, 09.03.2016 - 4 K 2056/14
Brasilianischer Staatsangehöriger; vollziehbar ausreisepflichtig; …
Rn. 30 Vgl. ebenso: OVG Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 2 B 385/09 -, juris, Rn. 14; VG Saarland, Beschluss vom 1. Juni 2009 - 10 L 268/09 -, juris, Rn. 5; ähnlich: OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 19 B 533/09 -, juris, Rn. 4.; für eine Pflicht zur unverzüglichen Einholung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise: Funke-Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG (GK-AufenthG), Band 1, Stand: Dezember 2015, § 4, Rn. 44 ff. - OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09
Visumsfreistellung der Einreise für einen Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten - …
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1. Juni 2009 - 10 L 268/09 - wird zurückgewiesen.Das Verwaltungsgericht hat das Aussetzungsbegehren durch Beschluss vom 1.6.2009 - 10 L 268/09 - zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1.6.2009 - 10 L 268/09 -, mit dem ihr Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG "vollziehbare" Ablehnung der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis in dem Bescheid des Antragsgegners vom 28.1.2009 zurückgewiesen wurde, muss erfolglos bleiben.
- VG München, 26.11.2014 - M 4 S 14.4487
Keine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Rn. 23 Die eheliche Lebensgemeinschaft des Antragstellers mit seiner Ehefrau hat nicht mindestens drei Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden, sondern höchstens von Dezember 2009 bis September 2012, mithin also allenfalls zwei Jahre und neun Monate (vgl. zur Anrechnung von Zeiten nach einer visumsfreien Einreise bis zur erstmaligen Erteilung einer eheabhängigen Aufenthaltserlaubnis VG Saarland B.v. 1.6.2009 - 10 L 268/09 - juris Rn. 5).
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