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Rechtsprechung
   VG Berlin, 25.08.2021 - 10 L 285.21 V   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34470
VG Berlin, 25.08.2021 - 10 L 285.21 V (https://dejure.org/2021,34470)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.08.2021 - 10 L 285.21 V (https://dejure.org/2021,34470)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. August 2021 - 10 L 285.21 V (https://dejure.org/2021,34470)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auswärtiges Amt zur Erteilung von Visa für eine afghanische Ortskraft und dessen Familie verpflichtet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Deutschland muss afghanische Ortskraft aufnehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Visa für afghanische Ortskräfte

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Auswärtiges Amt muss Visum für afghanische Ortskraft erteilen - Auswärtiges Amt muss Visum für afghanische Ortskraft erteilen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ehemalige afghanische Ortskraft und Kernfamilie haben Anspruch auf deutsches Visum

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Auswärtiges Amt zur Erteilung von Visa für eine afghanische Ortskraft und dessen Familie verpflichtet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aufnahmeanspruch für afghanische Ortskräfte durch Machtübernahme der Taliban

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2021 - 10 L 285.21
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] …und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96,- NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2021 - 10 L 285.21
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96,- NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]).
  • VG Berlin, 26.08.2021 - 6 L 295.21

    Einstweilige Anordnung zur Rettung aus Afghanistan

    Ob es den Antragstellern tatsächlich möglich wäre, zum Flughafen Kabul zu gelangen und einen Platz in einem Evakuierungsflug zu bekommen oder sie auf sonstiger Weise aus Afghanistan ausreisen könnten, kann angesichts der derzeitigen Sicherheitslage und des (jedenfalls unmittelbar bevorstehenden) Endes der Evakuierungsflüge nicht garantiert werden (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2021 - VG 10 L 285/21 V -, EA S. 6).

    Zwar ist die Antragsgegnerin nach § 22 AufenthG in Verbindung mit der Selbstbindung der Verwaltung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, ehemaligen afghanischen Ortskräften und ihren Ehepartnern und Kindern im Rahmen ihrer Verwaltungspraxis Visa auf der Grundlage von § 22 AufenthG zu erteilen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2021 - VG 10 L 285/21 V -, EA S. 5 f.).

  • VG Berlin, 17.05.2024 - 3 K 189.23
    Soweit der Kläger Nachstellungen durch Sympathisanten der Taliban in seinem Herkunftsland aus Anlass der Tätigkeit des Beigeladenen zu 2 für die Bundeswehr behauptet hat, kann dahinstehen, ob im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr eine unmittelbare Bedrohungslage für Angehörige von Ortskräften im Sinne einer "Sippenhaft" tatsächlich bestanden hatte (vgl. in diesem Sinne etwa VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2021 - VG 10 L 285/21 V -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2021 - 6 S 28.21
    (Leitsätze der Redaktion; Abänderung von VG Berlin, Beschluss vom 25.8.2021, VG 10 L 285/21; siehe auch VG Berlin, Beschluss vom 26.08.2021 - 6 L 295/21 - asyl.net: M30011).
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