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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19903
OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22 (https://dejure.org/2022,19903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.08.2022 - 10 LA 14/22 (https://dejure.org/2022,19903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. August 2022 - 10 LA 14/22 (https://dejure.org/2022,19903)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (51)

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2022 - 10 LC 46/21

    Dauergrünland; Dauergrünlandfläche; Dauergrünlandstatus; Pflugregelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
    Ein Feststellungsinteresse kann sich, wie von der Klägerin dargelegt, jedenfalls aus einem möglichen Anspruch der Klägerin auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Rücknahme des Bescheides vom 11. Dezember 2020 gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ergeben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 62; vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, und vom 19.4.2022 - 10 LA 10/22 -, jeweils n.v.).

    Denn die Klage ist, wie ohne weiteres erkennbar, unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Feststellung von Dauergrünland im Zusammenhang mit der sogenannten Pflugregelung (u.a. Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris, sowie Senatsbeschlüsse vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris, und vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris), die den Prozessbevollmächtigten der Klägerin auch bekannt ist, unbegründet.

    Denn nach § 10a Abs. 1 InVeKoSV kann der Betriebsinhaber den Nachweis, dass eine Fläche, für die im Jahr 2017 die Voraussetzungen für die Bewertung als Dauergrünland im Rahmen der für das Jahr 2017 geltenden Vorschriften über die Direktzahlungen vorlagen, aufgrund des § 2a DirektZahlDurchfV für das Jahr 2018 nicht mehr als Dauergrünland zu bewerten ist, nur schriftlich im Zusammenhang mit dem Sammelantrag für das Jahr 2018 führen, jedoch spätestens bis zum 11. Juni 2018 (Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 101, sowie Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 69).

    Die zuständige Behörde, die Landwirtschaftskammer, muss aufgrund der vorgelegten Nachweise zur Überzeugung gelangen, dass die Fläche umgepflügt wurde (Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 124, sowie Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 92).

    Später abgegebene Erklärungen und vorgelegte Urkunden sind nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 156, …und vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 146).

    Diese Einschränkung in der Beweisführung resultiert aus § 10a Abs. 1 InVeKoSV als materiell-rechtliche Ausschlussfrist (vgl. Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 107 ff., 143, und Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 75 ff., 111).

    Rn. 13 Soweit sie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen eines Berufungsverfahrens zur Klärung der Frage für erforderlich hält, ob die in § 10a Abs. 2 Sa. 1 Nr. 2 InVeKoSV verlangten Nachweise mit Beweisen gleichzusetzen sind, ist bereits deshalb keine Erörterung in einer mündlichen Verhandlung erforderlich, weil die Frage in der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechend den obigen Ausführungen bereits geklärt ist: Durch den in § 10a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV genannten "geeigneten Nachweis" muss der Beweis in dem Sinne erbracht werden, dass die zuständige Behörde bzw. das Gericht aufgrund der schriftlichen Unterlagen zu der Überzeugung gelangt, dass die Fläche umgepflügt worden ist (Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 124, und Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 92).

    Rn. 17 Die Klägerin hat entgegen der ihrer Klage zugrundeliegenden Auffassung den nach § 10a Abs. 1 InVeKoSV erforderlichen schriftlichen Nachweis des Pflügens ihrer Flächen in den Jahren 2015 und 2016 nicht binnen der dort genannten materiell-rechtlichen Ausschlussfrist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 107 ff., …sowie Urteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 75 ff.) erbracht.

    Wie oben bereits ausgeführt, muss der Nachweis des Pflügens bis zum 11. Juni 2018 schriftlich geführt werden, d.h. die Beklagte, und im gerichtlichen Verfahren das Gericht, muss aufgrund der vorgelegten Nachweise zur Überzeugung gelangen, dass die Fläche umgepflügt worden ist (Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 124, sowie Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 92).

    Denn die eigene pauschale, im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegebene Erklärung des Vertretungsberechtigten der Klägerin in der Anlage 8 zum Sammelantrag 2018 "Umbruch mit Neuansaat 2016" enthält lediglich die detailarme Behauptung, die betreffenden Schläge zu nicht näher konkretisierten Daten im Jahr 2016 umgebrochen und neu angesät zu haben (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 155, sowie Senatsbeschluss vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 143).

    Nach dem 11. Juni 2018 eingereichte Unterlagen und abgegebene Erklärungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 156, …sowie vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 146).

    Rn. 19 Damit handelt es sich bei den streitgegenständlichen Flächen im Jahr 2018 weiterhin um Dauergrünland, das nach § 16 Abs. 3 Satz 1 DirektZahlDurchfG in den Jahren 2020 und 2021 nur mit einer Genehmigung umgewandelt bzw. gepflügt werden durfte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 158, 162, …sowie vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 149, 153).

    Zudem ist die Frage bereits in der Rechtsprechung des Senats geklärt, wonach die Regelungen des Art. 44 VO (EU) 639/2014 den Ausführungen der Beklagten in ihren Bescheiden vorgehen (Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 160 ff.).

    Gemäß § 22 Satz 2 DirektZahlDurchfV wäre Art. 44 Absatz 3 Unterabsatz 5 VO (EU) Nr. 639/2014 jedenfalls entsprechend anzuwenden, wonach die (entgegen § 16 Abs. 3 DirektZahlDurchfG umgewandelte) Fläche ab dem ersten Tag der (Rück-)Umwandlung als Dauergrünland gilt und mindestens für 5 Jahre zum Anbau von Grünfutterpflanzen genutzt werden muss (vgl. Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 165).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 10 LA 234/20

    Buchführungsunterlagen; Cash-Flow; Dürrehilfe; Einnahmen- und Überschussrechnung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
    Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2, …und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…BVerfG, Beschlüsse vom 8.7.2021 - 1 BvR 2237/14 -, juris Rn. 230, …und vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16; Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 28.6.2022 - 14 LA 1/22 -, juris Rn. 7, …und vom 30.3.2022 - 13 LA 56/22 -, Rn. 3).

    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2; vgl. Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 3).

    Rn. 7 b) Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts erweist sich jedoch aus anderen Gründen als im Ergebnis zutreffend (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9), so dass nicht, wie jedoch erforderlich (Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2 m.w.N.), mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen würde.

    Rn. 21 Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14 …und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 -, juris Rn. 42, …und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 21.5.2019 - 5 LA 236/17 -, juris Rn. 47;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18.15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2…, vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, …und vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 4.2.2020 - 11 LA 479/18 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 30.1.2020 - 10 ZB 19.2241 -, juris Rn. 13).

    Ob eine als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage entscheidungserheblich ist, ist anhand der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts zu prüfen, soweit gegen diese keine begründeten Rügen erhoben worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 10 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.4.2015 - 9 LA 201/13 - m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2021 - 10 LC 43/21

    Ausschlussfrist; begünstigende Regelung; Beschränkung; Beweismittel; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
    Die hier zwischen den Beteiligten streitige Frage des Flächenstatus kann vielmehr sachgerecht und dem Rechtsschutzinteresse der Klägerin voll Rechnung tragend nur durch ein Feststellungsurteil geklärt werden (vgl. zur Zulässigkeit der Klage auf Feststellung des Dauergrünlandstatus vgl. Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 39 ff.).

    Denn die Klage ist, wie ohne weiteres erkennbar, unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Feststellung von Dauergrünland im Zusammenhang mit der sogenannten Pflugregelung (u.a. Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris, sowie Senatsbeschlüsse vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris, und vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris), die den Prozessbevollmächtigten der Klägerin auch bekannt ist, unbegründet.

    Denn nach § 10a Abs. 1 InVeKoSV kann der Betriebsinhaber den Nachweis, dass eine Fläche, für die im Jahr 2017 die Voraussetzungen für die Bewertung als Dauergrünland im Rahmen der für das Jahr 2017 geltenden Vorschriften über die Direktzahlungen vorlagen, aufgrund des § 2a DirektZahlDurchfV für das Jahr 2018 nicht mehr als Dauergrünland zu bewerten ist, nur schriftlich im Zusammenhang mit dem Sammelantrag für das Jahr 2018 führen, jedoch spätestens bis zum 11. Juni 2018 (Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 101, sowie Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 69).

    Die zuständige Behörde, die Landwirtschaftskammer, muss aufgrund der vorgelegten Nachweise zur Überzeugung gelangen, dass die Fläche umgepflügt wurde (Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 124, sowie Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 92).

    Prüfungsmaßstab ist damit, ob die Beklagte aufgrund der bis zu diesem Stichtag vorgebrachten Nachweise zu dem Ergebnis hätte kommen müssen, dass der Kläger die Fläche, die nicht mehr als Dauergrünland bewertet werden soll, tatsächlich im Zeitraum von 2013 bis 2018 umgepflügt hat (Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 122).

    Die Entscheidung der Beklagten ist dabei in vollem Umfang überprüfbar (Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 122).

    Diese Einschränkung in der Beweisführung resultiert aus § 10a Abs. 1 InVeKoSV als materiell-rechtliche Ausschlussfrist (vgl. Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 107 ff., 143, und Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 75 ff., 111).

    Rn. 13 Soweit sie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen eines Berufungsverfahrens zur Klärung der Frage für erforderlich hält, ob die in § 10a Abs. 2 Sa. 1 Nr. 2 InVeKoSV verlangten Nachweise mit Beweisen gleichzusetzen sind, ist bereits deshalb keine Erörterung in einer mündlichen Verhandlung erforderlich, weil die Frage in der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechend den obigen Ausführungen bereits geklärt ist: Durch den in § 10a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV genannten "geeigneten Nachweis" muss der Beweis in dem Sinne erbracht werden, dass die zuständige Behörde bzw. das Gericht aufgrund der schriftlichen Unterlagen zu der Überzeugung gelangt, dass die Fläche umgepflügt worden ist (Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 124, und Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 92).

    Rn. 17 Die Klägerin hat entgegen der ihrer Klage zugrundeliegenden Auffassung den nach § 10a Abs. 1 InVeKoSV erforderlichen schriftlichen Nachweis des Pflügens ihrer Flächen in den Jahren 2015 und 2016 nicht binnen der dort genannten materiell-rechtlichen Ausschlussfrist (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 107 ff., sowie Urteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 75 ff.) erbracht.

    Wie oben bereits ausgeführt, muss der Nachweis des Pflügens bis zum 11. Juni 2018 schriftlich geführt werden, d.h. die Beklagte, und im gerichtlichen Verfahren das Gericht, muss aufgrund der vorgelegten Nachweise zur Überzeugung gelangen, dass die Fläche umgepflügt worden ist (Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 124, sowie Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris Rn. 92).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21

    Ausschlussfrist; Dauergrünlandstatus; Feststellungsklage; Genehmigung; Umbruch; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
    Ein Feststellungsinteresse kann sich, wie von der Klägerin dargelegt, jedenfalls aus einem möglichen Anspruch der Klägerin auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Rücknahme des Bescheides vom 11. Dezember 2020 gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ergeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 62; vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, und vom 19.4.2022 - 10 LA 10/22 -, jeweils n.v.).

    Denn die Klage ist, wie ohne weiteres erkennbar, unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Feststellung von Dauergrünland im Zusammenhang mit der sogenannten Pflugregelung (u.a. Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris, sowie Senatsbeschlüsse vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris, und vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris), die den Prozessbevollmächtigten der Klägerin auch bekannt ist, unbegründet.

    Später abgegebene Erklärungen und vorgelegte Urkunden sind nicht zu berücksichtigen (…Senatsbeschlüsse vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 156, und vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 146).

    Denn diese wurde offensichtlich nicht von der Klägerin bis zum 11. Juni 2018 eingereicht (vgl. Senatsbeschluss vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 147).

    Denn die eigene pauschale, im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegebene Erklärung des Vertretungsberechtigten der Klägerin in der Anlage 8 zum Sammelantrag 2018 "Umbruch mit Neuansaat 2016" enthält lediglich die detailarme Behauptung, die betreffenden Schläge zu nicht näher konkretisierten Daten im Jahr 2016 umgebrochen und neu angesät zu haben (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 155, sowie Senatsbeschluss vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 143).

    Nach dem 11. Juni 2018 eingereichte Unterlagen und abgegebene Erklärungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht mehr zu berücksichtigen (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 156, sowie vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 146).

    Dies gilt auch für die mit der Klageschrift eingereichten weiteren Luftbilder sowie für die in den Verwaltungsvorgängen vorhandenen (Bl. 56 bis 64 VV) Luftbilder vom 7. April 2018 mit dem Ausdruckdatum 30. Juli 2019 (vgl. Senatsbeschluss vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 147), die das Verwaltungsgericht - fälschlicherweise - als dem Antrag der Klägerin beigefügt beurteilt hat.

    Rn. 19 Damit handelt es sich bei den streitgegenständlichen Flächen im Jahr 2018 weiterhin um Dauergrünland, das nach § 16 Abs. 3 Satz 1 DirektZahlDurchfG in den Jahren 2020 und 2021 nur mit einer Genehmigung umgewandelt bzw. gepflügt werden durfte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 158, 162, sowie vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 149, 153).

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
    Rn. 21 Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14 und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 -, juris Rn. 42, …und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (…Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 21.5.2019 - 5 LA 236/17 -, juris Rn. 47;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18.15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (…Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2…, vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, …und vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (…Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 4.2.2020 - 11 LA 479/18 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 30.1.2020 - 10 ZB 19.2241 -, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 10 LA 9/18

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge; Erfüllung; Gehörsverstoß; rechtliches …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
    Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des Senats liegt dieser Zulassungsgrund vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 7.5.2019 - 10 LA 75/17 -, juris Rn. 18, und vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.1.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (Senatsbeschluss vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 18.5.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 124 Rn. 28).

    Die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrunds erfordert dementsprechend eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen sollen (Senatsbeschluss vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 18…, vom 13.7.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 26, …und vom 24.6.2009 - 4 LA 406/07 -, juris Rn. 15; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15).

    Derartige Schwierigkeiten liegen insbesondere dann nicht vor, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen unschwer aus dem Gesetz (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.10.2016 - 5 ZB 16.1873 -, BeckRS 2016, 53484, …und vom 14.2.2014 - 5 ZB 13.1559 -, NJW 2014, 1687 [1689 Rn. 19]) oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lassen (Senatsbeschlüsse vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28, …und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 26 …und vom 5.3.2020 - 10 LA 206/19 -, juris Rn. 24;… Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 124 Rn. 9).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (…Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Rn. 7 b) Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts erweist sich jedoch aus anderen Gründen als im Ergebnis zutreffend (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9), so dass nicht, wie jedoch erforderlich (…Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2 m.w.N.), mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen würde.

    Ein Berufungsverfahren ist nicht wegen eines Fehlers fortzuführen, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis bedeutungslos bleiben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 7 LA 7/19

    Luftverkehr; Platzrunde; Verkehrslandeplatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
    Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des Senats liegt dieser Zulassungsgrund vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 7.5.2019 - 10 LA 75/17 -, juris Rn. 18, …und vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.1.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (…Senatsbeschluss vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 18.5.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 124 Rn. 28).

    Die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrunds erfordert dementsprechend eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen sollen (…Senatsbeschluss vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 18…, vom 13.7.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 26, …und vom 24.6.2009 - 4 LA 406/07 -, juris Rn. 15; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 10 LA 46/18

    Betriebsinhaber; Betriebsprämie; Betriebsprämienregelung; Fläche; Grünland; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
    Dazu ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die konkrete Auseinandersetzung mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts erforderlich (…Senatsbeschlüsse vom 19.5.2021 - 10 LA 205/20 -, juris Rn. 71, und vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Ob eine als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage entscheidungserheblich ist, ist anhand der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts zu prüfen, soweit gegen diese keine begründeten Rügen erhoben worden sind (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, und vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 10 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.4.2015 - 9 LA 201/13 - m.w.N.).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…BVerfG, Beschlüsse vom 8.7.2021 - 1 BvR 2237/14 -, juris Rn. 230, und vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16;… Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (…Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 21.5.2019 - 5 LA 236/17 -, juris Rn. 47; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18.15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17

    Pflicht einer Versandapotheke zur Vorratshaltung nach § 15 ApBetrO; Auslegung der …

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

  • BVerwG, 30.09.1999 - 5 B 190.99
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche …

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte …

  • BVerwG, 07.07.2015 - 1 B 18.15

    Erkennbarkeit nach außen; Gesellschaft; grundsätzliche Bedeutung; …

  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers; …

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18

    Ereigniswette; Live-Abschnittswetten; Live-Endergebniswette; Live-Wette; …

  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22

    Keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung für Beschwerde bezüglich der Glaubhaftigkeit …

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 10 LA 205/20

    Beihilfe; Rückforderung; Spezialregelung; Vertrauen, schutzwürdiges; …

  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 5 ZB 13.1559

    Akteneinsicht im Petitionsverfahren beim Bayerischen Landtag

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 4 LA 406/07

    Nachweises sämtlicher Befreiungsvoraussetzungen durch Vorlage von Bescheiden als …

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 9 LA 103/18

    Ehe; Ehegatte; Eigentümer; getrennt lebend; Jahreskurbeitrag; Kinder; Kurbeitrag; …

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 8 LA 40/17

    Altersrente; vorgezogene Altersrente; Alterssicherungsordnung; Ärzteversorgung; …

  • OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18

    Widerruf; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; Überlassung

  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 ZB 19.2241

    Rechtliche Bewertung eines Plakats mit der Aufschrift "Geld für die Oma statt für …

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 5 LA 236/17

    Versorgungsbezüge - Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2020 - 9 LA 155/18

    Anstoßfunktion; Aushang; Aushangfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Hauptsatzung; …

  • VGH Bayern, 13.10.2016 - 5 ZB 16.1873

    Änderung des Familiennamens

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2019 - 10 LA 75/17

    Bestandskraft; Europarecht; Rechtslage; rückwirkend; Verwaltungsverfahren; …

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

  • BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen …

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis; …

  • BVerwG, 21.02.2008 - 7 C 43.07

    Elektro- und Elektronikgerät; Gerätekategorie; Sportgerät; Sportausrüstung; …

  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 13.19

    Drittstaatsangehörige Seeleute benötigen für Arbeitseinsätze auf …

  • BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14

    Berufsständische Versorgung; Versorgungswerk; Subsidiarität; Kammer; …

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der …

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13

    Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage

  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung - …

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 14 LA 1/22

    Apotheke; Bonusbon; Preisbindung; Verschreibungspflicht; Wegebon; Wertbon

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als …

  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 5.85

    Verwaltungsrechtsweg - Inhalt einer Bescheinigung - Vorlage beim Finanzamt - …

  • BVerwG, 05.02.1998 - 2 B 56.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.2958

    Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer …

  • BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 13 LA 56/22

    Abschiebungsverbot, zielstaatsbezogenes; Asylgrund, materieller; …

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94

    Anspruch eines Soldaten auf Versetzung an einen anderen Ort i.R. einer …

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2024 - 14 LA 1/24

    Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Anordnung; Untersagung des Abfragens …

    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (…NdsOVG, Beschl. v. vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.8.2022 - 10 LA 14/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 10 LA 91/22

    Entsorgungsautarkie; Fortsetzungsfeststellungsklage; rechtliches Gehör; …

    Vorliegend macht es keinen Sinn, die Klägerin mit weiteren Verfahrenskosten durch die Durchführung eines Berufungsverfahrens zu belasten (vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 1.8.2022 - 10 LA 14/22 -, juris Rn. 7).

    Der Ablehnung des Zulassungsantrags steht dabei nicht entgegen, dass das Verwaltungsgericht die Klage als unbegründet statt als unzulässig abgewiesen hat (Bayerischer VGH…, Beschluss vom 9.3.2015 - 12 ZB 12.1640 -, juris Rn. 14 m.w.N.;… Happ in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 124 Rn. 12; vgl. auch Senatsbeschluss vom 1.8.2022 - 10 LA 14/22 -, juris Rn. 7 zu einer Abweisung als unzulässig statt unbegründet).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 14 LA 53/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Widerspruchsfrist

    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (NdsOVG, Beschl. v. vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2, u. v. 1.8.2022 - 10 LA 14/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2022 - 3 L 179/19

    Wasserverkehrsrecht: Einsatz einer schwimmenden Konstruktion auf einem …

    Ein Feststellungsinteresse kann sich auch aus einem möglichen Anspruch der Klägerin auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Rücknahme eines Bescheides ergeben (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 1. August 2022 - 10 LA 14/22 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2025 - 2 LA 37/24

    Schülerbeförderungskosten; Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; …

    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (NdsOVG, Beschl. v. 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2, u. v. 1.8.2022 - 10 LA 14/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2025 - 2 LA 216/24

    Hilfe für junge Volljährige; Selbstbeschaffte Leistung; Vollzeitpflege; …

    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (…vgl. Senatsbeschl. v. 3.2.2025 - 2 LA 103/22 -, juris Rn. 16;… NdsOVG, Beschl. v. 25.4.2024 - 14 LA 53/23 -, juris Rn. 8 und Beschl. v. vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2, u. v. 1.8.2022 - 10 LA 14/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2024 - 14 LA 41/24

    Klage gegen die Heranziehung zur Gebäude- und Wohnungszählung für ihre in …

    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (NdsOVG, Beschl. v. vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2, u. v. 1.8.2022 - 10 LA 14/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2024 - 14 LA 71/23

    Rückzahlung eines auf vertraglicher Grundlage gewährten Stipendiums

    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (NdsOVG, Beschl. v. vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2, u. v. 1.8.2022 - 10 LA 14/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2024 - 10 LA 120/23

    Zulassung der Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; …

    Ob die in Art. 29 Abs. 1 UA 1 Dublin III-VO vorgesehene Überstellungsfrist, wie die Klägerin meint, bereits abgelaufen ist, mit der Folge, dass die Zuständigkeit für die Prüfung des Schutzbegehrens auf die Beklagte übergegangen ist (Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO), oder der Ablauf durch die Aussetzung der Vollziehung unterbrochen wurde (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 13.5.2022 - 10 LA 68/22 -, n. v., und vom 27.10.2020 - 10 LA 217/20 -, juris), was das Verwaltungsgericht offengelassen hat, liegt nicht ohne weiteres auf der Hand, so dass sich die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nicht bereits im Zulassungsverfahren aus anderen Gründen als erkennbar richtig erweist (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9 - 11; Senatsbeschluss vom 1.8.2022 - 10 LA 14/22 -, juris Rn. 7).
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