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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.06.2007 - 10 LA 69/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20819
OVG Niedersachsen, 29.06.2007 - 10 LA 69/05 (https://dejure.org/2007,20819)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.2007 - 10 LA 69/05 (https://dejure.org/2007,20819)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 10 LA 69/05 (https://dejure.org/2007,20819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Zurechnung von Auskünften der antragsannehmenden Stelle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 u. 3 VwGO; § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO; Art. 44 Abs. 1 VO 2419/2001 der Kommission vom 11. Dezember 2001
    Geltendmachung der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil; Voraussetzungen für das Vorliegen von ernstlichen Zweifeln im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 ...

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 44 Abs. 1
    Zur Zurechnung von Auskünften der antragsannehmenden Stelle - Beratung bei Antragstellung; Bewilligungsstelle; Erklärungen; Hinweise; Landwirtschaftskammer; Prämienantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil; Voraussetzungen für das Vorliegen von ernstlichen Zweifeln im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2007 - 10 LA 69/05
    Dass die bei der Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben an die Antragsteller gerichteten Erklärungen und Hinweise der Beklagten dem Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand und damit der Bewilligungsstelle zuzurechnen sind, ist geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1991 - BVerwG 3 C 46.86 -, BVerwGE 88, 278 [284]).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2007 - 10 LA 69/05
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2007 - 10 LA 69/05
    Die gebotene Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung erfordert die Formulierung einer bestimmten höchst- oder obergerichtlich noch ungeklärten sowie für die Berufungsentscheidung erheblichen Rechts- oder Tatsachenfrage und setzt außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zur Wahrung der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung bestehen soll (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. für das insoweit inhaltsgleiche Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2007 - 10 LA 69/05
    Auch wenn die Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes nicht in der Weise ausgelegt und angewandt werden dürfen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, so unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, ein Mindestmaß an Substantiierung zu verlangen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407 und Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl. 1995, 35).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2007 - 10 LA 69/05
    Auch wenn die Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes nicht in der Weise ausgelegt und angewandt werden dürfen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, so unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, ein Mindestmaß an Substantiierung zu verlangen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407 und Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl. 1995, 35).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 2 LA 413/03

    Adipositas; Atemschutz; Atemschutztauglichkeit; Ausnahme; Ausnahmefall; Beamter; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2007 - 10 LA 69/05
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (Nds. OVG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 LA 413/03 -, NdsRpfl 2005, 80).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10

    Hinzuzählen einer nicht angemeldeten Fläche zur ermittelten Fläche i.S.d. Art. 50 …

    Auch habe er - wie sich aus einem Senatsbeschluss vom 26. Juni 2007 (10 LA 69/05) ergebe - ohne Schuld i.S.d. Art. 68 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 gehandelt.

    Der Senatsbeschluss im Verfahren 10 LA 69/05 beschränke sich auf einen speziellen Sachverhalt.

    Kann der Antragsteller aus dem Verhalten der Beklagten nicht zweifelsfrei erkennen, dass ihre Erklärungen und Hinweise nicht auch für die Bewilligungsstelle abgegeben werden, kann ihm im Regelfall ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgehalten werden (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2007 - 10 LA 69/05 -, AUR 2007, 423).

  • OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16

    Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland; …

    Ein den betreffenden Regelungen entgegenstehender Hinweis des Beklagten auf Nachfrage des Klägers ist nicht ersichtlich und vom Kläger auch nicht behauptet, so dass allerdings auch sein Verweis auf die Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 29.06.2007 - 10 LA 69/05 - juris) fehl geht, da der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt mit dem vorliegenden Streitgegenstand nicht vergleichbar ist.
  • VG Cottbus, 11.05.2021 - 3 K 573/16
    Nach der Rechtsprechung handelt aber derjenige ohne Schuld im Sinne der Vorschrift, dem im Rahmen einer wertenden Betrachtungsweise, bei der insbesondere Vertrauensschutzgesichtspunkte eine Rolle spielen können, die festgestellten Unregelmäßigkeiten billigerweise nicht angelastet werden können (VG Lüneburg…, Urteil vom 02. März 2020 - 1 A 151/19 - juris Rn. 36; zu der wortlautidentischen Vorschrift des Art. 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2419/01 VG Oldenburg…, Urteil vom 08. März 2005 - 12 A 4191/02 - juris Rn. 24; bestätigt durch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 10 LA 69/05 - juris Rn. 4 ff.;… Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 10 LB 191/11 - Rn. 39; VG Minden…, Urteil vom 16. November 2005 - 3 K 2986/03 - juris Rn. 40) bzw. der seinen Irrtum nicht verhindern konnte (OVG Niedersachsen…, Urteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 109/10 - juris Rn. 31…, Beschluss vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 - juris Rn. 11).

    Das kann u.a. dann der Fall sein, wenn ein Antragsteller aufgrund der Aussagen der über den Antrag entscheidenden Behörde darauf vertrauen darf, dass er sich rechtmäßig verhält und keine Sanktionen zu befürchten hat (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 10 LA 69/05 - juris Rn. 4; VG Lüneburg…, Urteil vom 02. März 2020 - 1 A 151/19 - juris Rn. 36;… vgl. auch Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 10 LB 191/11 - juris Rn. 39).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2012 - 10 LB 191/11

    Anforderungen an die Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums im Sinne des Art. …

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass ein Antragsteller ohne Schuld im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 handelt, wenn die Bewilligungsstelle einen Vertrauenstatbestand derart geschaffen hat, dass der Antragsteller nicht mit einer Sanktionierung hat rechnen müssen (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2007 - 10 LA 69/05 -, AUR 2007, 423, und vom 15. August 2012 - 10 LA 158/11, n.v.).
  • VG Lüneburg, 02.03.2020 - 1 A 151/19

    Betriebsprämie; Ersttäter; Ersttäterprivileg; Fernerkundung; Günstigkeitsprinzip; …

    Das kann unter anderem zu bejahen sein, wenn ein Antragsteller aufgrund der Aussagen der über den Antrag entscheidenden Behörde darauf vertrauen darf, dass er sich rechtmäßig verhält und keine Sanktionen zu befürchten hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.6.2007 - 10 LA 69/05 -, juris Rn. 4 ff.;… vorgehend VG Oldenburg, Urt. v. 8.3.2005 - 12 A 4191/02 -, juris Rn. 24;… VG Minden, Urt. v. 16.11.2005 - 3 K 2986/03 -, juris Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LB 171/10

    Anforderungen eines offensichtlichen Irrtums i.R.d. Rückforderung einer gewährten …

    In der Rechtsprechung des Senats in anerkannt, dass ein Antragsteller ohne Schuld im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 handelt, wenn die Bewilligungsstelle einen Vertrauenstatbestand derart geschaffen hat, dass der Antragsteller nicht mit einer Sanktionierung hat rechnen müssen (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2007 - 10 LA 69/05 -, AUR 2007, 423, und vom 15. August 2012 - 10 LA 158/11 -, n.v.).
  • VG Ansbach, 10.12.2009 - AN 2 K 09.02222

    Umstellung der Milcherzeugung

    Rn. 9 3. Der Kläger trug dazu noch vor, dass entsprechend einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2007 (10 LA 69/05-(78/07)) als Folge der Verwaltungsreform im Prämienverfahren nicht mehr zwischen den antragannehmenden Stellen und den Bewilligungsstellen differenziert werden könne.
  • VG Hannover, 09.05.2008 - 11 A 1855/07

    Betriebspärmie - Sanktion wegen Übererklärung

    Es ist unerheblich, ob dies im Rahmen der Beratungsleistung der Beklagten geschah - wofür spricht, dass der Kläger nach eigenen Angaben die Hilfe bezahlte - oder der Mitarbeiter F. für die Bewilligungsstelle tätig wurde (vgl. zu dieser Differenzierung Nds. OVG, Beschl. v. 29.06.2007, - 10 LA 69/05 -, Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
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