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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14700
OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07 (https://dejure.org/2008,14700)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2008 - 10 LB 179/07 (https://dejure.org/2008,14700)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 (https://dejure.org/2008,14700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rindersonderprämie 2004; Falschangabe bezüglich Tiervermarktung führt zur Kürzung der Prämie; Anforderungen an offensichtlichen Irrtum; verfrühte Antragstellung entfällt nicht durch Zeitablauf; Kürzungssatz richtet sich nicht nach Prämienhöhe, sondern nach den Tieren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 8 Abs. 3 VO (EG) Nr. 2342/1999 ; Art. 35 Abs. 2 VO (EG) Nr. 2342/1999 ; Art. 2 Buchst h VO (EG) Nr. 2419/2001; Art. 2 Buchst s ; VO (EG) Nr. 2419/2001; Art. 12 VO (EG) Nr. 241... 9/2001; Art. 36 Abs. 3 VO (EG) Nr. 2419/2001; Art. 38 Abs. 3 VO (EG) Nr. 2419/2001; Art. 5a VO (EWG) Nr. 3887/92; Art. 5b VO (EWG) Nr. 3887/92
    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für Rinder für das Jahr 2004; Falschangabe der Form der Vermarktung des Rindes in seinem Beihilfeantrag seitens eines Betriebsinhabers als prämienrelevante Unregelmäßigkeit i.S.d. Art. 2 Buchst. h ...

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 2342/1999 Art. 8 Abs. 3; ; VO (EG) Nr. 2342/1999 Art. 35 Abs. 2; ; VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 2 Buchst h; ; VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 2 Buchst s; ; VO (EG) Nr. 2419/20... 01 Art. 12; ; VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 36 Abs. 3; ; VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 38 Abs. 3; ; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 5a; ; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 5b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für Rinder für das Jahr 2004; Falschangabe der Form der Vermarktung des Rindes in seinem Beihilfeantrag seitens eines Betriebsinhabers als prämienrelevante Unregelmäßigkeit i.S.d. Art. 2 Buchst. h ...

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring - "Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07
    Falls die Zahl der vom Erzeuger in seinem Beihilfeantrag angegebenen Tiere höher ist als die Zahl der bei den Verwaltungskontrollen und Kontrollen vor Ort festgestellten Tiere, wird der ihm zustehende Beihilfebetrag unter Berücksichtigung der individuellen Höchstgrenze oder der erzeugerspezifischen Obergrenze auf der Grundlage der Zahl der Tiere errechnet, von denen feststeht, dass sie prämienfähig sind, d.h. auf Grund der Zahl der Tiere, für die die zuständige Behörde nach Prüfung bestätigt hat, dass sie die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit erfüllen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring]-, juris, Rdnr. 32).

    Mit dieser Regelung sollen nicht nur wirksam und abschreckend betrügerische oder vorsätzlich fehlerhafte Angaben geahndet werden, sondern alle unzutreffenden Angaben, die ein Betriebsinhaber in seinem Beihilfeantrag macht (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002, a.a.O., Rdnr. 27 und 34…, Urteil vom 1. Juli 2004 - C-295/02 [Gerken] -, RdL 2005, 185, Rdnr. 42 …und Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, juris Rdnr. 30 für die im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmungen in der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92).

    Deshalb hat der Europäische Gerichtshof mit Blick auf einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und damit auf eine effektive Umsetzung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems hervorgehoben, dass es weder ungerechtfertigt noch unverhältnismäßig ist, einem landwirtschaftlichen Betriebsinhaber, dem bei der Antragstellung ein Irrtum unterlaufen ist, auch dann eine abschreckende und wirksame Sanktion aufzuerlegen, wenn er im guten Glauben und ohne Betrugsabsicht gehandelt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002, a.a.O. Rdnr. 40;… Urteil vom 28. November 2002, a.a.O.).

    Vielmehr setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung dieser Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen deshalb von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002, a.a.O. Rdnr. 34 …und Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch e.G.] -, AUR 2004, 52, Rdnr. 45).

    Im Übrigen sind die nationalen Behörden nicht verpflichtet, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002, a.a.O., Rdnr. 37).

  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch - "Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EWG) Nr. …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07
    Deshalb hat der Europäische Gerichtshof mit Blick auf einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und damit auf eine effektive Umsetzung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems hervorgehoben, dass es weder ungerechtfertigt noch unverhältnismäßig ist, einem landwirtschaftlichen Betriebsinhaber, dem bei der Antragstellung ein Irrtum unterlaufen ist, auch dann eine abschreckende und wirksame Sanktion aufzuerlegen, wenn er im guten Glauben und ohne Betrugsabsicht gehandelt hat (vgl. EuGH…, Urteil vom 16. Mai 2002, a.a.O. Rdnr. 40; Urteil vom 28. November 2002, a.a.O.).

    Vielmehr setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung dieser Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen deshalb von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 16. Mai 2002, a.a.O. Rdnr. 34 und Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch e.G.] -, AUR 2004, 52, Rdnr. 45).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-171/03

    Toeters y Verberk

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07
    Für diese Auffassung spreche auch die Entscheidung des EuGH (Urteil vom 11. November 2004 - C-171/03 -) in einem Fall, in dem ein Beihilfeantrag "Tiere", gestellt am Tag der Schlachtung des betreffenden Tieres und nicht einen Tag nach der Schlachtung, wie in der Fristenregelung ausgesprochen, zu beurteilen gewesen sei.

    In diesem Sinne ist auch die in der Verordnung bestimmte Antragsfrist eine gemeinschaftsrechtliche Voraussetzung für die Prämiengewährung (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 2004 - C-171/03 -, a.a.O., Rdnr. 47 ff. …und Urteil vom 24. Mai 2007 - C-45/05 -, a.a.O., Rdnr. 47).

  • EuGH, 24.05.2007 - C-45/05

    Maatschap Schonewille-Prins - Agrarstrukturen - Gemeinschaftliche …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07
    Inwieweit der Kläger Beihilfen für das Jahr 2004 in Bezug auf seine Rinderhaltung im Übrigen beanspruchen kann, richtet sich nach dem in den vorstehenden gemeinschaftsrechtlichen Verordnungen geregelten System der Prämiengewährung (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - C-45/05 [Maatschap Schonewille-Prins] -, Rdnr. 57 und die Schlussanträge des Generalanwalts - Rdnr. 70 und 38 ff. -, auf die der Gerichtshof Bezug genommen hat).

    In diesem Sinne ist auch die in der Verordnung bestimmte Antragsfrist eine gemeinschaftsrechtliche Voraussetzung für die Prämiengewährung (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. November 2004 - C-171/03 -, a.a.O., Rdnr. 47 ff. und Urteil vom 24. Mai 2007 - C-45/05 -, a.a.O., Rdnr. 47).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 10 LB 114/06

    Anspruch auf Bewilligung von Rindersonderprämien und Schlachtprämien; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07
    Durch diese Regelungen wird der materielle Anspruch eines Erzeugers auf Gewährung von Sonderprämien für männliche Rinder mit bestimmten Arten der Vermarktung - nämlich der Schlachtung des Tieres, der Versendung in einen anderen Mitgliedstaat oder der Ausfuhr in ein Drittland - verknüpft (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2007 - 10 LB 114/06 -, RdL 2008, 52).

    Denn der materielle Anspruch eines Erzeugers auf Gewährung der Sonderprämie für ein männliches Rind ist mit einer bestimmten Vermarktungsform verknüpft (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2007 - 10 LB 114/06 -, a.a.O.), die wiederum Voraussetzung für die Gewährung der Schlachtprämie für dasselbe Tier ist.

  • EuGH, 01.07.2004 - C-295/02

    Gerken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07
    Mit dieser Regelung sollen nicht nur wirksam und abschreckend betrügerische oder vorsätzlich fehlerhafte Angaben geahndet werden, sondern alle unzutreffenden Angaben, die ein Betriebsinhaber in seinem Beihilfeantrag macht (vgl. EuGH…, Urteil vom 16. Mai 2002, a.a.O., Rdnr. 27 und 34, Urteil vom 1. Juli 2004 - C-295/02 [Gerken] -, RdL 2005, 185, Rdnr. 42 …und Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, juris Rdnr. 30 für die im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmungen in der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-375/05

    Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07
    Mit dieser Regelung sollen nicht nur wirksam und abschreckend betrügerische oder vorsätzlich fehlerhafte Angaben geahndet werden, sondern alle unzutreffenden Angaben, die ein Betriebsinhaber in seinem Beihilfeantrag macht (vgl. EuGH…, Urteil vom 16. Mai 2002, a.a.O., Rdnr. 27 und 34…, Urteil vom 1. Juli 2004 - C-295/02 [Gerken] -, RdL 2005, 185, Rdnr. 42 und Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, juris Rdnr. 30 für die im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmungen in der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06

    Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Erzeugung als maßgebliches …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07
    Der Senat hat zu dem in Art. 5a, später in Art. 5b der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 geregelten "offensichtlichen Fehler" ausgeführt (Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 222/02 -, n.v. und - 10 LB 27/03 -, RdL 2003, 329; Urteile 16. Juni 2003 - 10 LB 1429/01 und 10 LB 3464/01 -, n.v.; vgl. auch Urteil vom 21. Februar 2006 - 10 LC 97/03 -, n.v.; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 10 LA 120/05 -, n.v.; Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, AUR 2008, 26):.
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 10 LB 27/03

    Ausgleichszahlung; Falschangabe; Gesamtflächennachweis; Kulturpflanze; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07
    Der Senat hat zu dem in Art. 5a, später in Art. 5b der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 geregelten "offensichtlichen Fehler" ausgeführt (Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 222/02 -, n.v. und - 10 LB 27/03 -, RdL 2003, 329; Urteile 16. Juni 2003 - 10 LB 1429/01 und 10 LB 3464/01 -, n.v.; vgl. auch Urteil vom 21. Februar 2006 - 10 LC 97/03 -, n.v.; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 10 LA 120/05 -, n.v.; Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, AUR 2008, 26):.
  • VG Oldenburg, 28.11.2006 - 12 A 1166/05

    Antragsfrist; Antragstellung; Ausfuhr; Beihilfeantrag; Prämienantrag; Rinder; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07
    Der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Urteil vom 28. November 2006 - 12 A 1166/05 -, Entscheidungsdatenbank OVG) folgt der Senat nicht.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 10 LB 54/08

    Anspruch auf Schlachtprämien und Sonderprämien für männliche Rinder trotz einer …

    Das zwischenzeitlich zu einem Parallelverfahren ergangene Senatsurteil vom 24. April 2008 (10 LB 179/07) überzeuge nicht.

    Durch diese Regelungen wird der materielle Anspruch eines Erzeugers auf Gewährung von Sonderprämien für männliche Rinder mit bestimmten Arten der Vermarktung verknüpft, nämlich mit der Schlachtung des Tieres, der Versendung in einen anderen Mitgliedstaat oder der Ausfuhr in ein Drittland (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 2007 - 10 LB 114/06 -, RdL 2008, 52 und vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 -, RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31).

    Eine Unregelmäßigkeit bei der Antragstellung führt dazu, dass das betreffende Tier nicht prämienfähig ist und damit sowohl eine Schlacht- als auch eine Sonderprämie (einschließlich Extensivierungsprämie und Ergänzungsbetrag) nicht gewährt werden kann (Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rn. 26).

    Eine verfrühte Antragstellung stellt eine Unregelmäßigkeit i.S.d. Art. 2 Buchst. h) VO (EG) Nr. 2419/2001 dar; die betreffenden Tiere gelten als nicht ermittelt i.S.d. Art. 2 Buchst. s) VO (EG) Nr. 2419/2001 (Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rn. 53 ff.).

    Soweit der Kläger meint, es sei eine bloße Förmelei, in einer verfrühten Antragstellung einen prämienschädlichen Umstand zu sehen - ein Antragsteller könne schließlich innerhalb der Antragsfrist einen verfrühten Antrag zurücknehmen und nach der Ausfuhr wirksam neu stellen - ist es für die Frage, ob die Regelungen über den Zeitpunkt der Antragstellung zu den in den Vorschriften für die Beihilfegewährung festgelegten Voraussetzungen zählen, ohne Bedeutung, dass ein bereits gestellter Antrag unter bestimmten Voraussetzungen folgenlos zurückgenommen und neu gestellt werden kann (Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rn. 55).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. April 2008 ausgeführt und hält auch weiterhin daran fest, dass ferner nicht der Auffassung gefolgt werden kann, die in Art. 13 VO (EG) Nr. 2419/2001 bestimmten Folgen einer verspäteten Antragstellung seien dem zweiten Schritt des beschriebenen Systems der Prämiengewährung zuzuordnen, so dass die Stellung eines Antrags innerhalb der normierten Antragsfrist keine materielle Prämienvoraussetzung sei; vielmehr gehören die Regelungen über die fristgerechte Antragstellung zu den materiellen Prämienvoraussetzungen (Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - BVerwG 3 C 27.03 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 196 = NVwZ 2004, 995 = RdL 2004, 305 = AUR 2004, 324 zu Art. 8 VO (EWG) Nr. 3887/92).

    Soweit der EuGH in seinem Urteil vom 11. November 2004 (…a.a.O., Rn. 37) zur Schlachtprämie für Kälber nach Art. 50a VO (EWG) Nr. 3886/92 ausgeführt hat, eine zu enge wörtliche Auslegung der einschlägigen Fristenregelung, die zur Folge hätte, dass ein Prämienantrag, der schon am Tag der Schlachtung eingereicht werde, unzulässig wäre, sicher nicht in der Absicht des Gemeinschaftsgesetzgebers liege, weil dieser mit der Regelung allein die Methode habe bestimmen wollen, "nach der ein Zeitraum berechnet werde, an dessen Nichteinhaltung eine Regelung bestimmte Rechtsfolgen knüpfe", lassen sich diese Erwägungen aus den im Senatsurteil vom 24. April 2008 genannten Gründen auf die Fälle der Gewährung von Rinderprämien nach der VO (EG) Nr. 1254/1999 nicht übertragen; im Gegensatz zu der Regelung in Art. 50a VO (EWG) Nr. 3886/92 kommt dem Umstand, dass der Antrag gemäß Art. 35 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 2342/1999 erst nach der Schlachtung oder Ausfuhr gestellt werden kann, eine eigenständige Bedeutung zu, so dass hierin eine "in den Vorschriften für die Beihilfegewährung festgelegte Voraussetzung" i.S.d. Art. 2 Buchst. s) VO (EG) Nr. 2419/2001 zu sehen ist; sie dient erkennbar nicht allein der Bestimmung des Fristendes (Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rn. 56 ff.).

    Mit der vorzeitigen Antragstellung sind deshalb unnötige Belastungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems verbunden (Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rn. 63).

    Daneben besteht im Falle einer frühzeitigen Bescheidung ein nicht unerhebliches Risiko für die finanziellen Interessen der Gemeinschaft, denn im Zeitpunkt der Antragstellung ist der wesentliche Grund für die Prämiengewährung (noch) nicht gegeben; ein solches Risiko besteht im Falle der verspäteten Antragstellung nicht, weil zu diesem Zeitpunkt die beantragten Tiere bereits vermarktet worden sind (Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rn. 63).

    Sind auf Grund verfrüht beantragter Tiere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Antragstellung festgestellt worden, entfallen diese nicht lediglich durch Zeitablauf und die so beantragten Tiere werden hierdurch nicht prämienfähig (Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rn. 63).

    Bei der Auslegung des Begriffs "offensichtlicher Irrtum", welcher dem "offensichtlichen Fehler" i.S.d. Art. 5a, später Art. 5b VO (EWG) Nr. 3887/92 gleichzustellen ist (BVerwG…, Urteil vom 26. August 2009, a.a.O., Rn. 34) folgt der Senat im Ansatz - ohne abschließende Bindung - den Bewertungsmaßstäben der Generaldirektion VI der Europäischen Kommission im Arbeitsdokument AGR 49533/2002 (vgl. Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rnrn. 33 ff.; 43).

    Zum einen lässt sich dies dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung entnehmen und zum anderen steht diese Auslegung im Einklang mit dem Zweck der vom Verordnungsgeber vorgesehenen Sanktionierung von Unregelmäßigkeiten (Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rn. 65).

    Dies führt insoweit zur Versagung der beantragten Prämien, rechtfertigt jedoch keine Kürzungen und Ausschlüsse bei der Prämiengewährung (Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O., Rn. 52).

    Dass zu früh und zu spät gestellte Anträge nicht vergleichbar sind, hat der Senat im Urteil vom 24. April 2008 (a.a.O.) bereits ausgeführt.

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 229/07

    Bewilligung von Sonderprämien und Schlachtprämien für Rinder; Getrennte …

    Denn dies ist die Höhe, auf die sie die Prämienansprüche des Klägers errechnet hat, wenn sie zwar weiterhin keinen offensichtlichen Irrtum anerkennt, hinsichtlich der Auslegung und Anwendung des Art. 38 Abs. 3 VO (EG) Nr. 2419/2001 jedoch der Rechtsauffassung des Klägers und der mit dieser übereinstimmenden Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. 24.4. 2008 - 10 LB 179/07 -, RdL 2008, 346 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 65) folgt.

    Falls die Zahl der vom Erzeuger in seinem Beihilfeantrag angegebenen Tiere höher ist als die Zahl der bei den Verwaltungskontrollen und Kontrollen vor Ort festgestellten Tiere, wird der ihm zustehende Beihilfebetrag unter Berücksichtigung der individuellen Höchstgrenze oder der erzeugerspezifischen Obergrenze auf der Grundlage der Zahl der Tiere errechnet, von denen feststeht, dass sie prämienfähig sind, d. h. auf Grund der Zahl der Tiere, für die die zuständige Behörde nach Prüfung bestätigt hat, dass sie die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit erfüllen (Nds. OVG, Urt. v. 24.4. 2008 - 10 LB 179/07 -, RdL 2008, 346 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 25, m. w. N.).

    Eine sich auf die Vermarktungsform beziehende Unregelmäßigkeit bei der Antragstellung führt folglich dazu, dass das betreffende Tier mangels Erfüllung der Beihilfevoraussetzungen nicht prämienfähig ist und damit für es sowohl eine Sonder- als auch eine Schlachtprämie (einschließlich der Extensivierungsprämie bzw. des Ergänzungsbetrags) nicht gewährt werden kann ( Nds. OVG, Urt. v. 24.4. 2008 - 10 LB 179/07 -, RdL 2008, 346 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 26).

    Der Annahme des Klägers, es reiche aus, dass für eindeutig identifizierte Tiere bestimmte Prämien beantragt worden seien und die Tiere die übrigen Prämienvoraussetzungen in einer anderen Tatbestandsvariante erfüllten, als derjenigen, die er durch die in seinem Antrag eingetragene Vermarktungsform bezeichnet habe, trifft nicht zu (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.4. 2008 - 10 LB 179/07 -, RdL 2008, 346 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 30).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - (RdL 2008, 346 ff. = AUR 2009, 31 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 34) ausgeführt, dass die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls einer Fallgruppenbildung nicht entgegensteht.

    Denn wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - (RdL 2008, 346 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 65) ausgeführt hat und auch die Beklagte inzwischen einräumt , ist der Kürzungssatz nach Art. 38 Abs. 3 VO (EG) Nr. 2419/2001 nicht anhand der beantragten und festgestellten Ansprüche des Antragstellers auf Rinderprämien, sondern auf der Grundlage der beantragten und ermittelten Rinder zu errechnen.

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler; …

    Das entspricht Sinn und Zweck der Regelung und wird von den Beteiligten im Übrigen auch nicht in Zweifel gezogen (einhellige Rspr; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - RdL 2003, 329 = AUR 2004, 228 und vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31; VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 5 K 1323/02 - AUR 2006, 402).

    Allerdings beziehen die Überlegungen des Berufungsgerichts, die insofern Ergebnis einer längeren Rechtsprechung dieses Gerichts sind (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. Juni 2003 a.a.O., Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - AUR 2008, 26 und Urteil vom 24. April 2008 a.a.O.) und im Wesentlichen Gefolgschaft bei den Verwaltungsgerichten der ersten Instanz gefunden haben (vgl. VG Leipzig…, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 13. Juni 2007 - 3 K 34/07 - RdL 2008, 352; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2008 - 20 K 2482/07 - [...]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 7 K 2186/07 - [...]), einen zutreffenden Ausgangspunkt.

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10

    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich …

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - (RdL 2008, 346 ff. = AUR 2009, 31 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 34), welche u. a. die Anforderungen an einen offensichtlichen Irrtum im Sinne des Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 betraf, ausgeführt, dass die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls einer Fallgruppenbildung nicht entgegensteht.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - (RdL 2008, 346 ff. = AUR 2009, 31 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 34) ausgeführt hat, bildet der aufmerksame und verständige, mit den Umständen des Falles vertraute Durchschnittsbetrachter den Maßstab für die Offensichtlichkeit.

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10

    Pflicht der Subventionsbehörden zur gezielten Suche nach etwaigen …

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 - (RdL 2008, 346 ff. = AUR 2009, 31 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 34), welche u. a. die Anforderungen an einen offensichtlichen Irrtum im Sinne des Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 betraf, ausgeführt, dass die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls einer Fallgruppenbildung nicht entgegensteht.
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10

    Handeln eines Antragsstellers ohne Schuld i.S.d. Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG) …

    Eine solche Versicherung schließt Überprüfungs- und Sorgfaltspflichten für die vom Betriebsinhaber vor und bei der Antragstellung gemachten Angaben mit ein (vgl. Senatsurteil vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 -, RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils aufgrund …

    Denn der vorliegende Fall wirft ein weiteres Rechtsproblem auf, das im Zulassungsverfahren nicht abschließend geklärt werden kann: Der Senat ist mit Urteil vom 24. April 2008 - 10 LB 197/07 - (RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31 - hier zitiert nach juris, Langtext, Rnrn. 33 ff. [43]) und Beschluss vom 3. August 2010 - 10 LA 346/08 - im Ansatz (d. h. ohne abschließende Bindung) den Bewertungsmaßstäben des Arbeitsdokuments AGR 49533/2002 der Europäischen Kommission gefolgt.
  • VGH Bayern, 08.12.2008 - 19 BV 08.242

    Ermittlung des Prozentsatzes zur Bemessung von Sanktionen anhand des …

    Schließlich deuten weder die Erwägungsgründe der Verordnung noch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Mai 2007 (LRE 55, 11 ff.), die sich mit dem Verhältnis der hier anzuwendenden Sanktionsregelung zur vorherigen Sanktionsregelung aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 befasst, oder sonstige Anhaltspunkte darauf hin, dass von der bereits in Art. 10b der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 (in der Fassung der Verordnung - EG - Nr. 2801/1999 der Kommission vom 21. Dezember 1999) vorgesehenen Orientierung der Sanktionen an den Tierzahlen Abstand genommen werden sollte (im Ergebnis ebenso OVG Saarlouis vom 10.7.2006 RdL 2006, 333 sowie Nds. OVG vom 24.4.2008 Az. 10 LB 179/07 Juris-RdNrn. 28, 29).
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