Rechtsprechung
| BSG, 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Befreiung - Planwidrigkeit - Gesetzeslücke - Schließung - Erwerbseinkommen - Erwerbsersatzeinkommen - Absenkung - Bruttoprinzip - Verfassungsmäßigkeit
- Judicialis
ALG § 3 Abs 1 und Abs 4
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Alterssicherung - Landwirt - Landwirte - Beitragspflicht - Versicherungspflicht - Landwirtschaftlicher Betrieb - Beitragsbemessung - Grenzwert - Einkommen - Landwirtschaftliches Unternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 2/98 R
Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - …
Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG entfällt, wenn zwar das Erwerbsersatzeinkommen 1/7 der Bezugsgröße nicht übersteigt, jedoch während des Bezugs dieser Leistung weiterhin Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden, deren Bemessungsgrundlage über diesen Grenzwert liegt (Bestätigung von B 10 LW 2/98 R).Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Oktober 1998 (- B 10 LW 2/98 R - in GVLAK RdSchr AH 5/99) entschieden.
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R
Bei einer solchen Ausgangslage darf das Gericht von vornherein nicht im Wege der Lückenausfüllung die Rolle des Gesetzgebers übernehmen, eine klare Regelung durch eine inhaltlich andere ersetzen und sich so seiner Bindung an Recht und Gesetz entziehen (BVerfGE 87, 273, 280). - BSG, 12.02.1998 - B 10 LW 2/97 R
Altershilfe für Landwirte - Pflichtversicherung - Befreiung - Landwirtsehegatte - …
Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R
Als Anknüpfungspunkt für die Lückenschließung kommt hier nur ein Versehen des Gesetzgebers oder das Übersehen eines Tatbestandes in Betracht (zu den Voraussetzungen und Grenzen vgl mwN Urteil des Senats vom 12. Februar 1998, SozR 3-5868 § 85 Nr. 2).
- BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 12/01 R
Alterssicherung der Landwirte - mitarbeitender Familienangehöriger - Ausbildung - …
Es hat auf die Urteilsgründe des SG verwiesen und sich dafür, dass hier eine abschließende, nicht verfassungswidrige Regelung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse nach dem ALG vorliege, auf die Urteile des erkennenden Senats vom 8. Oktober 1998 - B 10 LW 2/98 R - und 30. Juni 1999 - B 10 LW 17/98 R - bezogen.Wie der Senat bereits mehrfach herausgestellt hat (…vgl zB Senatsurteile vom 19. Oktober 2000, SozR 3-5868 § 84 Nr. 2 S 2, 9;… vom 12. Februar 1998, SozR 3-5868 § 85 Nr. 2; vom 30. Juni 1999, SozR 3-5868 § 3 Nr. 1), besteht nach dem ALG ein differenziertes System von Regel (Versicherungspflicht) und Ausnahme (Versicherungsfreiheit bzw Befreiung auf Antrag), das grundsätzlich keiner gesetzesergänzenden, lückenschließenden Auslegung zugänglich ist.
Dazu passt es, dass die AdL ihrem Charakter nach nur eine Teil- bzw Grundsicherung darstellt (vgl dazu Senatsurteil vom 30. Juni 1999, aaO S 4 f; vom 8. Oktober 1998 - B 10 LW 2/98 R -, GVLAK RdSchr AH 5/99 = SdL 1999, 300; BVerwGE 74, 285, 288).
Zu der Erwägung der Revision, der Beigeladene sei im Wege einer lückenfüllenden Erweiterung der Befreiungsregelung in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG so zu stellen, dass im Hinblick auf das bestehende Ausbildungsverhältnis die das Arbeitsentgelt betreffende Befreiungsgrenze von einem Siebtel der Bezugsgröße nicht überschritten sein muss, haben die Vorinstanzen zutreffend auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats zu der genannten Norm hingewiesen (Urteil vom 30. Juni 1999, aaO).
Denn - wie bereits gezeigt - bietet die AdL nur eine Teilversorgung, neben der sinnvoller Weise auch in der gesetzlichen RV (oder anderswo) Anwartschaften zum Zwecke der Alterssicherung aufgebaut werden können und sollten (vgl Senatsurteil vom 30. Juni 1999, aaO S 4 mwN).
- LSG Bayern, 20.03.2013 - L 1 LW 13/11
Die im Einzelfall entstehende "Doppelversicherung" in der Alterssicherung der …
Auch bei der Befreiung wegen Überschreitens des Grenzwerts (außerlandwirtschaftliche Einkünfte über 4.800 EUR jährlich) nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG handelt es sich nur um ein Angebot des Gesetzgebers, eine mögliche doppelte Beitragslast zur gesetzlichen Alterssicherung zu vermeiden (BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R, juris Rn. 18).Rn. 43 Dies entspricht auch dem Charakter der AdL als Teilabsicherung; daneben können und sollen auch anderweitig Anwartschaften oder Vermögen zum Zweck der Alterssicherung aufgebaut werden (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R, vom 25.07.2002 - B 10 LW 12/01 R).
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG normiert vier Befreiungstatbestände (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R, juris Rn. 19f); nur der erste Befreiungstatbestand (Arbeitsentgelt) stimmte (bis 31.12.2012) mit der Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung überein (vgl. Geringfügigkeitsgrenze des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der Fassung bis zum 31.12.2012).
Rn. 49 Bei dem Grenzwert von 4.800 EUR jährlich handelt es sich um eine aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität gegriffene Größe (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R, juris Rn. 16, 19), bei der der Gesetzgeber pauschal davon ausgehen durfte, dass unterhalb dieser Größe eine ausreichende anderweitige Absicherung (wegen fehlender Mittel) nicht erreicht werden kann und daher Schutzbedürftigkeit vorliegt.
- LSG Bayern, 10.03.2015 - L 1 LW 21/13
Befreiung der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse
Denn die Absicherung nach dem ALG stellt nur eine Teilabsicherung dar (BSG, Urteil vom 30. Juni 1999, Az. B 10 LW 17/98 R).Rn. 52 Darüber hinaus ist der Erhalt eines möglichst großen Kreises nicht subventionierter Beitragszahler ein legitimes Ziel des Gesetzgebers (BSG, Urteil vom 30. Juni 1999, Az. B 10 LW 17/98 R).
- LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Gründungszuschuss stellt eine einem Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung
Zum Arbeitslosengeld habe das BSG bereits mit Urteil vom 30.06.1999 (B 10 LW 17/98) entschieden, dass nur der reine Leistungsbetrag anzusetzen sei, der nicht um die von der Bundesagentur für Arbeit zu tragenden Sozialbeiträge zu erhöhen sei.Ausführungen hierzu enthält vor allem die Entscheidung vom 30.06.1999 (Az.: B 10 LW 17/98 R), wobei das BSG darin als Grundsatz aufgestellt hat, dass der tatsächlich verfügbare Betrag (brutto) zu berücksichtigen ist.
- BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsminderungsrente - versicherungsrechtliche …
Es liegt keine dem gesetzgeberischen Willen, dem Ziel und systematischen Zusammenhang des Gesetzes entgegenstehende Regelungslücke vor, die durch das Gericht mittels Analogie geschlossen werden müsste (…vgl Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl, S 370 bis 391; zur richterrechtlichen Lückenschließung vgl Senatsurteile vom 30. Juni 1999, SozR 3-5868 § 3 Nr. 1 S 1, 2 f;… vom 12. Februar 1998, SozR 3-5868 § 85 Nr. 2 S 9, 13, jeweils mwN). - LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig
Bei der Befreiung wegen Überschreitens des Grenzwerts (außerlandwirtschaftliche Einkünfte über 4.800 EUR jährlich, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG) handelt es sich somit um ein Angebot des Gesetzgebers, eine mögliche doppelte Beitragslast zur gesetzlichen Alterssicherung zu vermeiden (BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R, juris Rn. 18). - LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 LW 19/12
Wer in der Landwirtschaft anfallende Verluste steuermindernd mit dem Ziel geltend …
Daneben können und sollen auch anderweitig Anwartschaften oder Vermögen zum Zweck der Alterssicherung aufgebaut werden (BSG, Urteil vom 30. Juni 1999 - B 10 LW 17/98 R, sowie vom 25. Juli 2002, Az. B 10 LW 12/01 R). - BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 6/99 R
Keine Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte bei Arbeitslosenhilfebezug
Der einheitliche Pflichtbeitrag dient dem Erwerb einer Teilversorgung von weniger als der Hälfte einer durchschnittlichen Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl Senatsurteil vom 30. Juni 1999 - B 10 LW 17/98 R, Umdruck S 6 f; Senatsurteil vom 8. Oktober 1998 - B 10 LW 2/98 R, EzS 130/434). - BSG, 20.01.2009 - B 10 LW 9/08 B
Versicherungspflicht mitarbeitender Familienangehöriger in der Alterssicherung …
So lässt sie bei der Erörterung ihrer finanziellen Belastung die Möglichkeit von Beitragszuschüssen nach § 32 ALG unerwähnt (vgl dazu zB BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 1 S 7). - LSG Hessen, 15.12.2006 - L 5 LW 4/06
Alterssicherung der Landwirte - keine Befreiung von der Versicherungspflicht bei …
Der einheitliche Pflichtbeitrag zur AdL dient dem Erwerb einer Teilversorgung von weniger als der Hälfte einer durchschnittlichen Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BSG vom 30. Juni 1999 -B 10 LW 17/98 R -und BSG vom 8. Oktober 1998 -B 10 LW 2/98 R). - BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 9/99 R
Keine Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte bei Arbeitslosenhilfebezug
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 55/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Hessen, 06.12.2021 - L 5 R 213/20
Alterssicherung der Landwirte
- BSG, 25.01.2006 - B 10 LW 5/05 B
Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte
- BSG, 22.04.2004 - B 10 LW 22/03 B
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - L 2 LW 7/00
Verfassungskonformität der ausgeschlossenen Befreiungsmöglichkeit von …
- LSG Sachsen, 26.04.2001 - L 6 LW 19/00
Einkünfte eines Landwirts als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eigenen …
- LSG Sachsen, 23.11.2000 - L 6 LW 11/00
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht der Ehefrau eines …
- SG Augsburg, 16.01.2007 - S 8 SB 351/05
Terminsgebühr bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches in einem …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".