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| OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 10 M 1723/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 10 M 1723/98
Damit wirken die Unterzeichneten an der Willensbildung im Landkreis mit, ihre Teilhabe hat "quasi-organschaftliche" Qualität (vgl. hierzu im einzelnen Wefelmeier, Probleme des Rechtsschutzes bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, NdsVBl. 1997, 31, 32 f sowie OVG Koblenz, Urt. v. 6.1 1996, NVwZ-RR 1997, 241; anders OVG Greifswald, Beschl. v. 24.7. 1996, NVwZ 1997, 306, 307 u. Schliesky, Aktuelle Rechtsprobleme bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, DVBl. 1998, 169, 170). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1996 - 15 B 2861/96
Bürgerentscheid gegen den Ratsbeschluß zur Errichtung einer Gesamtschule in …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 10 M 1723/98
Die Errichtung von Schulen gehört nach 106 Abs. 1 Satz 1 NSchG grundsätzlich zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben kommunaler Schulträger, sobald die Schulbehörde im Benehmen mit dem Schulträger nach § 106 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 NSchG ein Bedürfnis festgestellt hat (OVG Münster, Beschl. v. 15.11.1996, NVwZ 1997, 816, sowie weiterhin OVG.
- OVG Niedersachsen, 15.02.2011 - 10 LB 79/10
Annahme einer abschließenden Regelung über die Zusammensetzung kommunaler …
1998, 96; Senatsbeschluss vom 27. Mai 1998 - 10 M 1723/98 -, Nds.VBl. - VG Hannover, 25.06.2020 - 1 A 4319/19
Richtige Klageart bei Streit um Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; …
Rn. 20 a) Bereits in der früheren Rechtsprechung der Kammer wurde die allgemeine Leistungsklage als statthafte Klageart angesehen, weil die Entscheidung des Hauptausschusses über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mangels unmittelbarer rechtlicher Außenwirkung i. S. v. § 35 VwVfG kein Verwaltungsakt sei, was wiederum darauf beruhe, dass die Teilhabe der Unterzeichner des Bürgerbegehrens "quasi-organschaftliche" Qualität habe und damit das kommunalrechtliche Innenrechtsverhältnis betreffe (vgl. Urt. d. Kammer v. 23.02.2000 - 1 A 3488/99 -, NdsVBl. 2001, 101 unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschl. v. 27.05.1998 - 10 M 1723/98 -, juris Rn. 4;… so zuletzt auch VG Braunschweig, Urt. v. 13.02.2018 - 1 A 868/17 -, Rathaus & Recht Nr. 2/2018, S. 12).Für den Fall der beabsichtigten Errichtung einer Schule, die von einem Bürgerbegehren verhindert werden sollte, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zur früheren Rechtslage ausgeführt, dass die Bedürfnisfeststellung in der Kompetenz eines Dritten liege und damit einem Bürgerbegehren nicht zugänglich sei und deshalb ein gesetzwidriges Ziel verfolgt werde (Beschl. v. 27.05.1998 - 10 M 1723/98 -, juris Rn. 8).
- VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 4391/16
Maßgeblicher Zeitpunkt für Entscheidung über Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; …
In der früheren Rechtsprechung der Kammer wurde die allgemeine Leistungsklage als statthafte Klageart angesehen, weil die Entscheidung des Hauptausschusses über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mangels unmittelbarer rechtlicher Außenwirkung i. S. v. § 35 VwVfG kein Verwaltungsakt sei, was wiederum darauf beruhe, dass die Teilhabe der Unterzeichner des Bürgerbegehrens "quasi-organschaftliche" Qualität habe und damit das kommunalrechtliche Innenrechtsverhältnis betreffe (vgl. Urt. v. 23.02.2000 - 1 A 3488/99 -, NdsVBl. 2001, 101 unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschl. v. 27.05.1998 - 10 M 1723/98 -, juris Rn. 4;… so zuletzt auch VG Braunschweig, Urt. v. 13.02.2018 - 1 A 868/17 -, Rathaus & Recht Nr. 2/2018, S. 12).
- VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04
Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen; …
Dabei kann offen bleiben, ob der Antragsgegner passivlegitimiert ist (vgl. i.d.S. Nds. OVG, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 10 M 1723/98 -, Nds. VBl. 1998, 240; VG Oldenburg, Beschluss vom 3. August 2000 - 2 B 2600/00 -, den Beteiligten bekannt, im Übrigen V.n.b.;… Wefelmeier in KVR-NGO, Kommentar, Stand: März 2004, § 22 b Rdnr. 56 m.w.N.) oder ob der Antrag gegen die Stadt Norderney zu richten gewesen wäre (vgl. i.d.S. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 1986/00 -, Juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 2 B 1747/03 -, Juris; das Nds. OVG änderte die zuletzt genannte Entscheidung mit Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62 f., ab, ohne aber die vom Verwaltungsgericht angenommene Passivlegitimation zu beanstanden). - OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 10 L 1946/99
Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Abstimmungsfrage (Bürgerbegehren); …
Denn der Landesgesetzgeber hat dem durch die Einführung des Bürgerbegehrens gestärkten Element einer unmittelbaren demokratischen Willensbildung nicht uneingeschränkt den Vorrang vor einer Entscheidung der durch Wahlen legitimierten kommunalen Vertretungsorgane eingeräumt, ihm keine Sperrwirkung beigemessen und durch § 22 b Abs. 9 NGO klargestellt, dass ein laufendes Bürgerbegehren die Gemeinde nicht daran hindert, ihrerseits anders als begehrt zu entscheiden oder wie vorliegend mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages eine bereits getroffene gegenläufige Entscheidung zu vollziehen (dazu LT-Drucks. 13/2400 S. 10 f.; ferner Senatsbeschluss v. 27.5. 1998 - 10 M 1723/98). - VG Osnabrück, 16.07.2004 - 1 A 101/04
Genehmigung der Einrichtung eines Realschulzweigs sowie einer 10. Klasse an einer …
Die Errichtung von Schulen gehört nach § 106 Abs. 1 Satz 1 Nds. Schulgesetzt - NSchG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 03. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. April 2004 (Nds. GVBl. S. 140) - grundsätzlich zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben kommunaler Schulträger, sobald die Schulbehörde im Benehmen mit dem Schulträger nach § 106 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 NSchG ein Bedürfnis festgestellt hat (vgl. OVG Lüneburg, Entscheidung vom 27.05.1998 -10 M 1723/98 -, Nds. VBI. 1998, 240). - VG Dessau, 22.03.2004 - 4 B 208/04 Es kann offen bleiben, ob ein Kommunalverfassungsstreit gegeben ist, in dem der Gemeinderat als Organ, dessen Kompetenzausübung Streitgegenstand ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Entsch. v. 23. Februar 1994 - 2 M 52/93 -), richtiger Antragsgegner ist, weil die Unterzeichner eines Bürgerbegehrens eine Rechtsstellung im kommunalrechtlichen Innenrechtsverhältnis haben und ihre Teilhabe "quasi-organschaftliche" Qualität hat (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Beschl. v. 27. Mai 1998 - 10 M 1723/98 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95 -, NVwZ-RR 1997, 241; Wefelmeier, NdsVwBl 1997, 31, 33;… a.M.: Wiegand/ Grimberg, GO LSA 3. A., § 25 Rdnr. 16;… VG Dessau, Urt. v. 23. März 1995 - 1 A 75/94 -, LKV 1996, 74 f. zu § 18 Kommunalverfassung DDR; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 24. Juli 1996 - 1 M 43/46 -, NVwZ 1997, 306, 307; Schliesky, Aktuelle Rechtsprobleme bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, DVBl. 1998, 169, 170).
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