Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2015 - 10 M 8/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Disziplinarrecht: Zur Berechnung des Einbehaltungssatzes gemäß § 38 Abs. 2 DG LSA
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbehalt von Dienstbezügen eines Beamten durch Berechnung des Einbehaltungssatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 17.09.2015 - 8 B 10/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2015 - 10 M 8/15
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 02.12.2013 - D 6 B 147/12
Verbleiben von amtsangemessenen Dienstbezügen eines Beamten nach einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2015 - 10 M 8/15
Der Dienstherr hat somit das Gesamtfamilieneinkommen zu ermitteln und diesem den Gesamtbedarf der Familie - unter Berücksichtigung von Zahlungsverpflichtungen - gegenüberzustellen (wie hier etwa BayVGH, B. vom 06.11.2007 - 16a CD 07.2007 - juris;… Urban-Witkowski, BDG, § 38, Rdn. 43;… Hummel/Köhler u. a., BDG 5. Aufl., § 38 Rdn. 9; abweichend - abstellend auf das Einkommen des Beamten - OVG Bautzen; B. vom 02.12.2013 - D 6 B 147/12 - juris). - BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 11.96
Teileinbehaltung der Dienstbezüge aufgrund eines Diziplinarverfahrens - Grenze …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2015 - 10 M 8/15
Insbesondere muss der Beamte weiter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen können, jedenfalls soweit diese berücksichtigungsfähig sind (dazu grundlegend BVerwG, B. vom 29.05.1996 - 1 DB 11/96 - juris). - VGH Bayern, 06.11.2007 - 16a CD 07.2007
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2015 - 10 M 8/15
Der Dienstherr hat somit das Gesamtfamilieneinkommen zu ermitteln und diesem den Gesamtbedarf der Familie - unter Berücksichtigung von Zahlungsverpflichtungen - gegenüberzustellen (wie hier etwa BayVGH, B. vom 06.11.2007 - 16a CD 07.2007 - juris;… Urban-Witkowski, BDG, § 38, Rdn. 43;… Hummel/Köhler u. a., BDG 5. Aufl., § 38 Rdn. 9; abweichend - abstellend auf das Einkommen des Beamten - OVG Bautzen; B. vom 02.12.2013 - D 6 B 147/12 - juris).
- OVG Bremen, 18.07.2025 - 3 BD 156/25
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Einleitung des …
Abzuziehen von den nach der Einbehaltung verbleibenden Netto-Einkünften sind Zahlungsverpflichtungen, die über den sozialhilferechtlichen Regelbedarf hinausgehen, wie etwa Unterhaltsverpflichtungen, Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2015 - 10 M 8/15, juris Rn. 12;… SächsOVG, Beschl. v. 02.12.2013 - D 6 B 147/12, juris Rn. 12;… Herrmann/ Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht/ Beamtenstrafrecht, 2. Aufl. 2021, § 9 Rn. 874).Insoweit gilt der Grundsatz, dass das nach Abzug der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen verbleibende Netto-Gehalt um mindestens 15 % über dem sozialhilferechtlichen Regelbedarf zu liegen hat (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 27.11.2019 - 16a DS 19.1872, juris Rn. 4; OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2015 - 10 M 8/15, juris Rn. 9;… SächsOVG, Beschl. v. 02.12.2013 - D 6 B 147/12, juris Rn. 12).
- VG Magdeburg, 28.08.2023 - 15 B 36/22
Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors; Einbehalt von Teilen der …
Rn. 65 Nach der ständigen Rechtsprechung des Disziplinargerichts (vgl. nur: VG Magdeburg, Beschluss v. 17.09.2015, 8 B 10/15 ; juris) ist für die Berechnung des Einbehaltungssatzes bzw. für die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten und seiner Familie, insbesondere für die Berücksichtigung von Zahlungsverpflichtungen, die Situation im Zeitpunkt des Ergehens der Einbehaltungsverfügung und die dann vorliegenden Unterlagen maßgeblich (so auch: OVG LSA, Beschluss vom 23. November 2015 - 10 M 8/15 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2024 - 10 M 16/23
Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors wegen Verstoß gegen …
Für die Einbehaltungsentscheidung gemäß § 38 Abs. 2 DG LSA ist nicht die finanzielle Situation anderer Beamter maßgeblich, sondern die wirtschaftliche Situation des betroffenen Beamten und seiner Familie unter Berücksichtigung der (tatsächlichen) Einnahmen und Ausgaben (vgl. ( OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. November 2015 - 10 M 8/15 -, juris, Rn. 7 ff. m. w. N.). - VG Greifswald, 15.11.2019 - 11 B 1033/19
Disziplinarrecht der Landesbeamten
Auch unter Berücksichtigung des Gebots des hinreichenden Abstands des gekürzten Betrages gegenüber dem Regelsatz der Sozialhilfe (vgl. statt vieler OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.11.2015 - 10 M 8/15 - juris, Rn. 9, nach dem das verbleibende Netto-Gehalt nach Abzug der berücksichtungsfähigen Aufwendungen um mindestens 15 % über dem sozialhilferechtlichen Regelbedarf zu liegen hat) ist der dem Antragsteller verbleibende Mehrwert nicht zu beanstanden. - VGH Bayern, 08.03.2022 - 16a DS 22.110
Einbehalt der Dienstbezüge bei vorläufiger Dienstenthebung - hier: …
Entscheidend ist insoweit, dass die aus Art. 33 Abs. 5 GG abgeleitete Alimentationspflicht des Dienstherrn nur den Beamten und seine Familie - verstanden als Kleinfamilie - umfasst und daher entsprechend für die Berechnung des Familieneinkommens maßgeblich ist (…vgl. BVerfG, B.v. 11.4.1967 - 2 BvL 3/62 - juris Rn. 33, 34;… BVerwG, B.v. 4.8.1982 - 2 B 101.81 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 23.11.2015 - 10 M 8/15 - juris Rn. 9-11;… VG Magdeburg, B.v. 17.9.2015 - 8 B 10/15 - juris Rn. 9).
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