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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 10 M 986/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13793
OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 10 M 986/00 (https://dejure.org/2000,13793)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2000 - 10 M 986/00 (https://dejure.org/2000,13793)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2000 - 10 M 986/00 (https://dejure.org/2000,13793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verpflichtung zur Zulassung eines Bürgerbegehrens; zur Vorwegnahme der Hauptsache; Anforderungen an einen Kostendeckungsvorschlag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 19 Abs 4 GG; § 22b Abs 4 GemO ND; § 22b Abs 9 S 2 GemO ND; § 123 VwGO
    Aufschiebende Wirkung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; einstweilige Anordnung; Hauptsache; Kostendeckungsvorschlag; Kostenschätzung; vorläufiger Rechtsschutz; Vorwegnahme; Vorwegnahme der Hauptsache; Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 10 M 986/00
    Die Vorwegnahme ist im vorliegenden Fall ausnahmsweise statthaft, weil den Antragstellerinnen ansonsten ein nicht mehr wiedergutzumachender und unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerfG, Beschl. v. 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69, 74).
  • VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95

    Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 10 M 986/00
    Zu letzterem gehören sowohl die Herstellungs- oder Erwerbs- wie auch die Folgekosten, z. B. Unterhalts- oder Betriebskosten (…VGH Mannheim, Urt. v. 6.7.1982, ESVGH 42, 44; VGH Kassel, Beschl. v. 23.11.1995, NVwZ-RR 1996, 409, 410).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08

    Hinreichende Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich der Koppelung …

    Dabei dürfen die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden, weil die Antragsteller regelmäßig nicht über das Fachwissen einer Behörde verfügen (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 10 ME 75/05 - Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 986/00 -, NdsVBl. 2000, 195).

    Machen die Initiatoren eines Bürgerbegehrens geltend, dass das von ihnen vorgeschlagene Vorhaben günstiger ist als das vom Rat beschlossene oder in Aussicht genommene Vorhaben, entbindet sie das nicht von der Angabe der Höhe der zu erwartenden Kosten ihres Vorschlages (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 ME 986/00 -, NdsVBl. 2000, 195; Waechter, NordÖR 89 [91] mit weiteren Nachweisen;… s. auch Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 32 für den Fall eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel der Fortführung einer bestehenden Einrichtung); allein ein Vorschlag, in welcher Weise diese Kosten gedeckt werden sollen, ist entbehrlich, wenn der Rat ein kostenaufwendigeres Vorhaben beschlossen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 15 A 203/02

    Begriff des kassatorischen Bürgerbegehrens; Reichweite des Schutzes von …

    OVG, Urteil vom 24. März 2000 - 10 M 986/00 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 8 UE 3683/97 -, ESVGH 50, 115 (120 f.); VGH Bad.- Württ., Urteil vom 29. November 1982 - 1 S 1415/81 -, VBlBW 1983, 313; Urteil vom 6. Juli 1982 - 1 S 1526/81 -, ESVGH 33, 42 (44 f.).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 10 ME 14/21

    Bauleitplanung; Beanstandung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Formerfordernisse; …

    Der Senat lässt offen, ob er diesen besonders strengen Maßstab auf die Rechtslage nach dem NKomVG anwendet (vgl. zum Maßstab auch Senatsbeschluss vom 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, juris Rn. 5 f.).

    Rn. 46 Nach der Rechtsprechung des Senats wird ein Bürgerbegehren unzulässig, soweit das von ihm angestrebte Ziel rechtlich oder tatsächlich nicht mehr erreicht werden kann, weil das Bürgerbegehren dann auf ein unmögliches Ziel gerichtet ist und es für die Verursachung der mit der Durchführung verbundenen Kosten keine Rechtfertigung gibt (Senatsbeschluss vom 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, juris Rn. 4).

    Denn durch die Bewilligung derartiger Mittel für die bisherige Planung würde der Druck auf die Bürgerinnen und Bürger noch zunehmen, die bereits zurückgelegten Schritte auf dem Weg zum Neubau am vom Landkreis favorisierten Standort nicht mehr infrage zu stellen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, juris Rn. 5 f.).

  • OVG Sachsen, 29.09.2008 - 4 B 209/08

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Für ein solches Rechtsschutzbegehren kommt ein Anordnungsanspruch (§ 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn schon im Eilverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass das Bürgerbegehren insgesamt zulässig ist und dem jeweiligen Antragsteller ein nicht mehr wieder gutzumachender, unzumutbarer Nachteil droht (siehe BayVGH, Beschl. v. 6.11.2000, BayVBl. 2001, 500; NdsOVG, Beschl. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 15.7.1997, NVwZ-RR 1999, 140 f.;… OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10.2003 - 7 B 11392/03 -, juris Rn. 10).

    Der Deckungsvorschlag für die Kosten der verlangten Maßnahmen muss zur Gewährleistung einer hinreichenden Entscheidungsgrundlage für die Abstimmungsberechtigten grundsätzlich den gesamten finanziellen Aufwand für die Verwirklichung des Begehrens umfassen, also sowohl Herstellungs- oder Erwerbskosten als auch Folgekosten, die für den Unterhalt, Betrieb und Wartung voraussichtlich entstehen (NdsOVG, Beschl. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… Sponer, in: Sponer/Jacob,/Musall/Sollondz, Kommunalverfassungsrecht Sachsen Bd. I, Stand Juni 2008, SächsGemO, § 25 Anm. 4).

    An Inhalt und Formulierung eines Kostendeckungsvorschlags dürfen allerdings insbesondere bei größeren technischen Vorhaben keine überzogenen Anforderungen gestellt werden; insoweit reicht es aus, wenn die Höhe der voraussichtlichen Kosten in nachvollziehbarer Weise überschlägig beziffert werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 24.3.2000, a. a. O.; Jung, SächsVBl. 2007, 173, 177 m. w. N.).

  • VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (Schwimmbad)

    Soweit das von einem Bürgerbegehren angestrebte Ziel rechtlich oder tatsächlich nicht mehr erreicht werden kann - was der Fall wäre, wenn die Planungen und der Baufortschritt soweit vorangekommen sein sollten, dass eine Umkehr praktisch nicht zu realisieren wäre -, wird das Bürgerbegehren nämlich unzulässig, weil es nunmehr auf ein unmögliches Ziel gerichtet ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 986/00 -, Nds. VBl. 2000, 195).

    Gerade weil der Gesetzgeber in Niedersachsen ausdrücklich auf die aufschiebende Wirkung des Bürgerbegehrens verzichtet hat (Nds. LT, Drucks. 13/2400 S. 10, zitiert nach Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, a.a.O.), bedarf es zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG einer Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, a.a.O.).

    An den hieran zu messenden Kostendeckungsvorschlag dürfen allerdings keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, aaO m.w.N; VG Hannover, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 B 368/97.Hi -, NdsVBl. 1997, 159;… Wefelmeier in KVR-NGO § 22b Rn. 32).

  • VG Oldenburg, 19.04.2005 - 2 B 901/05

    Antragsbefugnis und Gesamtvertretung für Klageverfahren der Initiative bei einem …

    Diese Berechtigung umfasst auch die Prozessvertretung (…vgl. Wefelmeyer, NdsVBl. 1997, a.a.O. ; zur gerichtlichen Vertretung vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 986/00 -, V.n.b.).

    Eines Deckungsvorschlages bedarf es - ausnahmsweise - nur dann nicht, wenn die beantragte Maßnahme keine Kosten oder Einnahmeausfälle verursacht oder offensichtlich die günstigere zu einem von der Gemeinde beschlossenen Vorhaben darstellt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 986/00 -, Nds.VBl. 2000, 195, zu den Kosten).

  • VG Dresden, 20.05.2008 - 7 L 259/08

    Gericht lehnt vorläufige Zulassung des Bürgerbegehrens für einen Elbtunnel am …

    Nicht ausgeschlossen werden kann zudem, dass das Abstimmungsverhalten beeinflusst wird, wenn den Bürgern bekannt ist, dass sie sich an einem möglicherweise nur vorläufigen Bürgerentscheid beteiligen sollen, der vielleicht keinen Bestand haben könnte (zur vergleichbaren Rechtslage: VGH München, Beschl. v. 6.11.2000 - 4 ZE 00.3018 - OVG Münster, Beschl. v. 15.7.1997 - 15 B 1138/97 - insoweit auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 - jeweils zitiert nach [...]).

    Die Vorwegnahme der Hauptsache durch (vorläufige) Zulassung des Bürgerbegehrens ist so ausnahmsweise bei einer rechtswidrigen oder gar willkürlichen Versagung der Zulassung statthaft, wenn durch den mit dem Hauptsacheverfahren verbundenen Zeitablauf regelmäßig die Erledigung des Bürgerbegehrens herbeigeführt werden würde (so im Einzelfall OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.3.2000, a.a.O.).

  • VG Hannover, 19.05.2008 - 1 B 2010/08
    Rn. 21 Der Antrag ist zwar entgegen der Auffassung des Antragsgegners zulässig, da hier zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache geboten ist (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl.v. 24.03.2000 - 10 M 986/00 -, zitiert nach juris).

    Mit dem Verwaltungsgericht geht der Senat davon aus, dass die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden dürfen, weil die Antragsteller regelmäßig nicht über das Fachwissen einer Behörde verfügen (Beschl.d. Sen. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, NdsVBl. 2000, 195).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren; Schlüssige …

    Mit dem Verwaltungsgericht geht der Senat davon aus, dass die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden dürfen, weil die Antragsteller regelmäßig nicht über das Fachwissen einer Behörde verfügen (Beschl. d. Sen. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, NdsVBl. 2000, 195).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 10 ME 75/24

    Vorläufige Feststellung der teilweisen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (hier: …

    Der Senat lässt weiter (…vgl. Senatsbeschluss vom 2.3.2021 - 10 ME 14/21 -, juris Rn. 23) offen, ob er diesen besonders strengen Maßstab auf die Rechtslage nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz anwendet (vgl. zum Maßstab auch Senatsbeschluss vom 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, juris Rn. 5 f.).
  • VG Göttingen, 09.06.2026 - 1 A 695/25

    Bürgerbegehren; Schulorganisation; Unzulässigkeit; Treuepflicht; Begründung; …

  • VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05

    Bürgerbegehren

  • VG Oldenburg, 21.02.2005 - 2 B 392/05

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren, dessen …

  • VG Potsdam, 02.03.2017 - 1 K 3918/16

    Kommunalaufsichtsrecht

  • VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen; …

  • VG Braunschweig, 21.05.2008 - 1 A 211/07

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag eines Bürgerbegehrens

  • VG Dresden, 30.04.2008 - 4 L 105/08

    Kein erneuter Bürgerentscheid gegen Ersatzbrennstoffkraftwerk in Leppersdorf

  • VG Wiesbaden, 27.09.2019 - 7 L 1651/19

    Bürgerbegehren in der Stadt Oestrich-Winkel zur Abschaffung des hauptamtlichen …

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