Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 10 ME 148/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur Unregelmäßigkeit i.S.d. Art. 52 Abs. 1 EGV 796/2004 betreffend die Größe der für die Zahlung der Beihilfe für Stärkekartoffeln angemeldeten Flächen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 51 Abs. 2 VO 796/2004/EG; Art. 52 Abs. 1 VO 796/2004/EG; Art. 52 Abs. 3 S. 3 VO 796/2004/EG; Art. 93 VO 796/2004/EG ; § 7 Abs. 2 Nr. 2 InVeKosV
Mit "Kartoffeln zur Herstellung von Stärke" bebaute Fläche als tatsächlich mit Kartoffeln bebaute Fläche im Hinblick auf eine Zahlung von Beihilfe für Stärkekartoffelerzeuger; Zur Herstellung von Stärke i.R.e. Anbauvertrags mit einem Stärkehersteller gelieferte ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mit "Kartoffeln zur Herstellung von Stärke" bebaute Fläche als tatsächlich mit Kartoffeln bebaute Fläche im Hinblick auf eine Zahlung von Beihilfe für Stärkekartoffelerzeuger; Zur Herstellung von Stärke i.R.e. Anbauvertrags mit einem Stärkehersteller gelieferte ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 08.09.2010 - 12 B 2192/10
- OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 10 ME 148/10
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 28.11.2002 - C-417/00
Agrargenossenschaft Pretzsch - "Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EWG) Nr. …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 10 ME 148/10
Das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem setzt daher voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (…vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring] -, Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.; Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch] -, Slg. 2002, I-11053, Rn. 45;… vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, Slg. 2007, I-07983, Rn. 30).Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (…vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002, a.a.O., Rn. 37; vom 28. November 2002, a.a.O. -, Rn. 52).
Im Rahmen des integrierten Systems obliegt es daher den Betriebsinhabern, Beihilfeanträge nur für Flächen zu stellen, welche die Bedingungen für die Gewährung der betreffenden Beihilfe erfüllen, und die zuständigen Behörden über jede nach Antragstellung eintretende Änderung der Sachlage zu informieren (EuGH, Urteil vom 28. November 2002, a.a.O., Rn. 52).
In Anbetracht dessen ist im Rahmen von Art. 52 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004 ein Vergleich zwischen den Angaben im Beihilfeantrag und dem Ergebnis der durchgeführten Kontrolle vorzunehmen, ohne dass es darauf ankommt, ob eine etwaige Differenz zwischen den Flächenangaben bereits bestand, als der Antrag gestellt wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 28. November 2002, a.a.O., Rn. 48 zu Art. 9 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3887/92).
Das Festhalten am ursprünglichen Beihilfeantrag trotz einer späteren Änderung der Umstände, die sich auf die Gewährung der Beihilfe auswirken können, stellt folglich für sich genommen eine Unregelmäßigkeit im Sinne der genannten Vorschrift dar (EuGH, Urteil vom 28. November 2002, a.a.O., Rn. 51 zu Art. 9 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3887/92).
Um den Zweck von Art. 68 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004 zu erreichen, Unregelmäßigkeiten wirksam zu vermeiden und zu ahnden, ist von unrichtigen Angaben nicht nur dann auszugehen, wenn die Angaben im Zeitpunkt des Beihilfeantrags falsch waren, sondern auch dann, wenn sie - wie hier - aufgrund einer Veränderung der ursprünglichen Situation nicht mehr mit der nach Einreichung des Antrags festgestellten Sachlage übereinstimmen (vgl. EuGH, Urteil vom 28. November 2002, a.a.O., Rn. 50 zu Art. 9 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3778/92).
Andernfalls könnte ein Antragsteller versucht sein, einen Beihilfeantrag zu stellen, der alle nach dem integrierten System vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, und die Angaben in diesem Antrag nicht zu berichtigen, wenn sie nach der Antragstellung unzutreffend geworden sind, da gegen ihn keine Sanktion verhängt werden könnte (EuGH, Urteil vom 28. November 2002, a.a.O., Rn. 54).
- EuGH, 16.05.2002 - C-63/00
Schilling und Nehring - "Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 10 ME 148/10
Das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem setzt daher voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring] -, Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.;… Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch] -, Slg. 2002, I-11053, Rn. 45;… vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, Slg. 2007, I-07983, Rn. 30).Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002, a.a.O., Rn. 37;… vom 28. November 2002, a.a.O. -, Rn. 52).
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 10 ME 148/10
Soweit der Antragsteller meint, die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Bescheid vom 2. August 2010 in Gestalt des Bescheids vom 6. August 2010 sei ausschließlich mit fiskalischen Interessen begründet worden, trifft dies - unabhängig davon, dass im Einzelfall auch fiskalische Gründe zur Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 1993 - BVerwG 1 DB 14.93 -, DokBer B 1993, 315 = juris; vom 18. September 2001 - BVerwG 1 DB 26.01 -, juris m.w.N.;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 80 Rn. 88 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 80 Rn. 99) - nicht zu. - EuGH, 04.10.2007 - C-375/05
Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 10 ME 148/10
Das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem setzt daher voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (…vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring] -, Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.;… Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch] -, Slg. 2002, I-11053, Rn. 45; vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, Slg. 2007, I-07983, Rn. 30). - BVerwG, 13.07.1993 - 1 DB 14.93
Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 10 ME 148/10
Soweit der Antragsteller meint, die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Bescheid vom 2. August 2010 in Gestalt des Bescheids vom 6. August 2010 sei ausschließlich mit fiskalischen Interessen begründet worden, trifft dies - unabhängig davon, dass im Einzelfall auch fiskalische Gründe zur Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 1993 - BVerwG 1 DB 14.93 -, DokBer B 1993, 315 = juris; vom 18. September 2001 - BVerwG 1 DB 26.01 -, juris m.w.N.;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 80 Rn. 88 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 80 Rn. 99) - nicht zu.
- OVG Niedersachsen, 19.11.2013 - 10 LB 57/12
Rücknahme des Bewilligungsbescheides für eine Betriebsprämie und deren …
In Fällen von Veränderungen nach Antragstellung sei daher maßgebend, ob der Antragsteller es vorsätzlich unterlassen habe, der zuständigen Behörde Veränderungen mitzuteilen, die zu einem Auseinanderfallen von angemeldeter und tatsächlicher Anbaufläche geführt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - 10 ME 148/10 -, RdL 2011, 107 ff. = AUR 2011, 104 ff., zum Vorsatz nach Art. 52 Abs. 3 UAbs. 1 der Verordnung, der auf Art. 53 UAbs. 1 der Verordnung übertragbar ist).Rn. 37 1) Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschl. v. 9.5.2012 - 10 LA 177/11 -, juris, Rn. 11, = RdL 2012, 191 f. = AUR 2012, 304 ff., und v. 22.11.2010 - 10 ME 148/10 -, a. a. O., juris = RdL 2011, 107 ff. = AUR 2011, 104 ff.), reicht für die Qualifikation einer Fläche als einer solchen zum Anbau von Stärkekartoffeln i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 nicht aus, dass ursprünglich, d. h. bei Antragstellung, der entsprechende Wille bestanden hat; vielmehr darf auch nachträglich keine andere tatsächliche Verwendung der Kartoffeln erfolgt sein.
In Fällen von Veränderungen nach Antragstellung ist nach dem Vorstehenden maßgebend, ob der Antragsteller es vorsätzlich unterlassen hat, der zuständigen Behörde Veränderungen mitzuteilen, die zu einem Auseinanderfallen von angemeldeter und tatsächlicher Anbaufläche geführt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 4.4.2012 - 10 LA 184/10 -, juris, und Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - 10 ME 148/10 -, a. a.O., RdL 2011, 107 ff. = AUR 2011, 104 ff. zum Vorsatz nach Art. 52 Abs. 3 UAbs. 1 der Verordnung), ob er also bewusst und gewollt eine notwendige Veränderungsanzeige gegenüber der bewilligenden Stelle unterlassen hat.
- OVG Niedersachsen, 09.05.2012 - 10 ME 43/12
Gewährung einer Prämie für die in einem Betrieb gehaltenen Tiere durch Vorliegen …
Der Begriff der "Feststellung" in dieser Vorschrift bezieht sich auf die Feststellung der zugrunde liegenden Unregelmäßigkeit nach Art. 32 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 (vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 2010 - 10 ME 148/10 -, AUR 2011, 104 für den Fall des Art. 52 Abs. 3 UAbs. 2 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 796/2004). - OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 10 LA 184/10
Unregelmäßigkeit; Vorsatz; vorsätzlich
In Fällen von Veränderungen nach Antragstellung ist daher maßgebend, ob der Antragsteller es vorsätzlich unterlassen hat, der zuständigen Behörde Veränderungen mitzuteilen, die zu einem Auseinanderfallen von angemeldeter und tatsächlicher Anbaufläche geführt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 2010 - 10 ME 148/10 -, RdL 2011, 107 zum Vorsatz nach Art. 52 Abs. 3 UAbs. 1 der Verordnung, der auf Art. 53 UAbs. 1 der Verordnung übertragbar ist).
- OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
Notwendigkeit von Vorsatz in Bezug auf eine Unregelmäßigkeit für die …
In Fällen von Veränderungen nach Antragstellung ist nach dem Vorstehenden maßgebend, ob der Antragsteller es vorsätzlich unterlassen hat, der zuständigen Behörde Veränderungen mitzuteilen, die zu einem Auseinanderfallen von angemeldeter und tatsächlicher Anbaufläche geführt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - 10 LA 184/10 -, juris, und Senatsbeschluss vom 22. November 2010 - 10 ME 148/10 -, RdL 2011, 107 = AUR 2011, 104 zum Vorsatz nach Art. 52 Abs. 3 UAbs. 1 der Verordnung). - OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 20/12
Vorsatz in Bezug auf die Unregelmäßigkeit als Voraussetzung des Art. 52 Abs. 3 …
In Fällen von Veränderungen nach Antragstellung ist nach dem Vorstehenden maßgebend, ob der Antragsteller es vorsätzlich unterlassen hat, der zuständigen Behörde Veränderungen mitzuteilen, die zu einem Auseinanderfallen von angemeldeter und tatsächlicher Anbaufläche geführt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - 10 LA 184/10 -, juris, und Senatsbeschluss vom 22. November 2010 - 10 ME 148/10 -, RdL 2011, 107 = AUR 2011, 104 zum Vorsatz nach Art. 52 Abs. 3 UAbs. 1 der Verordnung). - OVG Niedersachsen, 09.05.2012 - 10 LA 177/11
Voraussetzungen für das Bestehen eines Vorsatzes bei der Begehung einer …
Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 22. November 2010 - 10 ME 148/10 - und 4. April 2012 - 10 LA 184/10 -. - VG Stade, 29.11.2022 - 6 B 1499/22
Begünstigter; Betriebsinhaber; Verwaltungssanktionen
Eine solche Begründung wird den Anforderungen des § 80 Absatz 3 Satz 1 VwGO gerecht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 10 ME 148/10 -, juris Rn. 15).
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