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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19503
OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16 (https://dejure.org/2016,19503)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.06.2016 - 10 ME 35/16 (https://dejure.org/2016,19503)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 10 ME 35/16 (https://dejure.org/2016,19503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 InVeKoSV; § 7 InVeKoSV; EUV 1306/2013; EUV 1307/2013; EUV 639/2014; EUV 640/2014; EUV 641/2014; EUV 809/2014; § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO; § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Einziehung; Einziehung von Zahlungsansprüchen; Grünland; Pferdehaltung; Pferdeweide; Sofortvollzug; Sofortvollzug, Begründung; Zahlungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16
    Der Landwirt muss jedoch hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügen [vgl. EuGH, Urteil vom 14.10.2010 - C-61/09 (…Bad Dürkheim) -, Slg. 2010, S. 1-09763].

    Mangels einer gegenteiligen Bestimmung steht es ihnen auch frei, eine unentgeltliche Überlassung der Parzellen zu vereinbaren (vgl. EuGH, Urteil vom 14.10.2010, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16
    Bei dieser Sachlage sind die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 VwGO auch ohne besondere Darlegung zu prüfen (vgl. etwa VGH Bad. - Württ., Beschl. v. 14.3.2013 - 8 S 2504/12 -, juris;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 146, Rn. 107 f., jeweils m. w. N.); danach ist auf die Beschwerde der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage abzulehnen.
  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Stattgebender Kammerbeschluss: Gericht muss ggf Parteivorbringen zu einem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16
    Der Verweis darauf, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht hinreichend begründet sei und es damit auf die Erfolgsaussichten des Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in der Sache selbst nicht ankomme, könnte jedoch ungeachtet des Meinungsstreits, ob bei formellen Mängeln der sofortigen Vollziehung einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht - wie hier erfolgt - uneingeschränkt zu entsprechen, sondern lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben ist (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 23.1.1996 - 11 M 7713/95 -, juris; Thüringer OVG, Beschl. v. 28.7.2011 - 1 EO 1108/10 -, juris, Rn. 30, sowie die weiteren Nachweise bei Schoch, in: ders./Schneider/Bier, VwGO, § 80, Rn. 442, Fn. 1916, und BVerfG, Beschl. v. 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 -, Rn. 18), dafür sprechen.
  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16
    Der Verweis darauf, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht hinreichend begründet sei und es damit auf die Erfolgsaussichten des Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in der Sache selbst nicht ankomme, könnte jedoch ungeachtet des Meinungsstreits, ob bei formellen Mängeln der sofortigen Vollziehung einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht - wie hier erfolgt - uneingeschränkt zu entsprechen, sondern lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben ist (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 23.1.1996 - 11 M 7713/95 -, juris; Thüringer OVG, Beschl. v. 28.7.2011 - 1 EO 1108/10 -, juris, Rn. 30, sowie die weiteren Nachweise bei Schoch, in: ders./Schneider/Bier, VwGO, § 80, Rn. 442, Fn. 1916, und BVerfG, Beschl. v. 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 -, Rn. 18), dafür sprechen.
  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 11.14

    Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; zusätzlicher betriebsindividueller Betrag; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16
    Ob es bei dieser Ausgangslage überhaupt noch des Rückgriffs auf § 10 Abs. 1 MOG bedarf oder die in Art. 81 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 enthaltene Regelung, wonach der "betreffende Betriebsinhaber die zu Unrecht zugewiesenen Zahlungsansprüche zurückgeben muss", nicht auch so verstanden werden kann und muss, dass sie die unmittelbare Rechtsgrundlage für die Rücknahme einer der Zahl nach überhöhten Festsetzung von Zahlungsansprüchen ist, ist vom Senat bislang offen gelassen worden (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.9.2015 - 3 C 11/14 -, juris, Rn. 11) und auch in diesem Verfahren nicht zu klären.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2016 - 13 ME 12/16

    Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit von Amts wegen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16
    Ob diese Gründe die Anordnung auch inhaltlich tragen, ist hingegen keine Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung (vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 9.3.2016 - 13 ME 12/16 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 10 LC 148/12

    Beschränkung von nach Art. 137 Abs. 1 VO 73/2009/EG den Betriebsinhabern …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16
    Rn. 17 Rechtsgrundlage für die Neufestsetzung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Betriebsprämienregelung ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. zuletzt Urt. v. 31.3.2016 - 10 LB 40/14 -, unter Bezug auf das Urt. v. 17.6.2014 - 10 LC 148/12 -, juris, Rn. 33 ff., m. w. N.) im Ausgangspunkt § 10 Abs. 1 Satz 1 MOG, allerdings modifiziert durch die Vertrauensschutzregelungen in Art. 73a Verordnung (EG) Nr. 796/2004 bzw. Art. 81 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009.
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2012 - 10 ME 43/12

    Gewährung einer Prämie für die in einem Betrieb gehaltenen Tiere durch Vorliegen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16
    Rn. 9 Dabei erkennt auch das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 9.5.2012 - 10 ME 43/12 -, juris, m. w. N.) an, dass sich das erforderliche besondere Vollzugsinteresse i. S. d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO auch aus dem Unionsrecht ergeben kann und es dazu wiederum keiner ausdrücklich so lautenden Norm bedarf, sich eine dahingehende Verpflichtung vielmehr auch aus dem Zusammenhang sowie dem Sinn und Zweck ergeben kann.
  • OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95

    Begründung des Sofortvollzugs bei Ausweisung;; Abschiebung; Ausweisung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16
    Der Verweis darauf, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht hinreichend begründet sei und es damit auf die Erfolgsaussichten des Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in der Sache selbst nicht ankomme, könnte jedoch ungeachtet des Meinungsstreits, ob bei formellen Mängeln der sofortigen Vollziehung einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht - wie hier erfolgt - uneingeschränkt zu entsprechen, sondern lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben ist (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 23.1.1996 - 11 M 7713/95 -, juris;… Thüringer OVG, Beschl. v. 28.7.2011 - 1 EO 1108/10 -, juris, Rn. 30, sowie die weiteren Nachweise bei Schoch, in: ders./Schneider/Bier, VwGO, § 80, Rn. 442, Fn. 1916, und BVerfG, Beschl. v. 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 -, Rn. 18), dafür sprechen.
  • VG Lüneburg, 12.05.2020 - 1 B 45/19

    Basisprämie; Basisprämie (Zahlungsansprüche); Betriebsinhaber; Bewirtschaftung; …

    Rn. 24 Rechtsgrundlage für die Neufestsetzung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Betriebsprämienregelung nach Art. 21 ff. Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 als Direktzahlung (Art. 1, Anhang I Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, § 6 Abs. 1 Nr. 2 MOG) ist § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 MOG (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 17 f.).

    Denn insoweit ist Art. 23 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 abschließend, der hinsichtlich der Festsetzung der hier streitigen Zahl von Zahlungsansprüchen keinen Vertrauensschutz vorsieht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 18).

    Soweit in der dortigen Legaldefinition unter dem Buchstaben a) jeweils auf die landwirtschaftliche Fläche des "Betriebs" und die Nutzung für eine "landwirtschaftliche Tätigkeit" abgestellt wird, entsprechen sich im Kern die jeweiligen Legaldefinitionen in Art. 4 Abs. 1 Buchst. b) Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und Art. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ("Betrieb") sowie Art. 4 Abs. 1 Buchstabe c) Ziffer i) Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und Art. 2 c Alt. 1 Verordnung (EG) Nr. 73/2009 (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 21, siehe auch die Entsprechungstabelle Anhang XI zur Verordnung (EU) Nr. 1307/2013).

    Ein solches ist in der wirkungsvollen Durchsetzung des Unionsrechts zum Schutz der finanziellen Interessen der Union zu sehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 11), zumal die Antragstellerin ihr Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage damit begründet, auch weiterhin Anträge auf Bewilligung von Direktzahlungen nach der Basisprämienregelung stellen zu wollen.

  • VG Cottbus, 03.02.2023 - 3 K 1618/19

    Verstoß gegen Vergaberecht: Widerruf der Förderung ist die Regel!

    Diese für die Rückforderung maßgebliche Frist (vgl. für die Einziehung von zu Unrecht aktivierten Zahlungsansprüchen: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30. Juni 2016 - 10 ME 35/16 -, juris, Rn. 12) wurde vorliegend eingehalten.
  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 79/20

    Direktzahlungen; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; …

    Rechtsgrundlage für die Rücknahme von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Betriebsprämienregelung nach Art. 21 ff. VO (EU) Nr. 1307/2013 als Direktzahlung (Art. 1, Anhang I VO (EU) Nr. 1307/2013, § 6 Abs. 1 Nr. 2 MOG) ist § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 MOG (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 17 f.).

    Soweit er auf eine von ihm durchgeführte Bodenbearbeitung verwiesen hatte, stellte sich diese Tätigkeit in dem konkreten Einzelfall nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verhältnis zu der Ertragsnutzung der Schläge durch andere als untergeordnet dar (Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 23).

    Denn insoweit ist Art. 23 VO (EU) Nr. 809/2014 abschließend, der hinsichtlich der Festsetzung der hier streitigen Zahl von Zahlungsansprüchen keinen Vertrauensschutz vorsieht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 18).

  • VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15

    Beihilfefläche; Betriebsprämie; Disteln; Günstigkeitsprinzip; landwirtschaftliche …

    Die Parteien können das der Nutzung der betreffenden Fläche zugrunde liegende Rechtsverhältnis somit frei gestalten und auch eine unentgeltliche Überlassung der Fläche vereinbaren (Nds. OVG, Beschluss vom 30. Juli 2016 - 10 ME 35/16 -, juris).

    Bei der Nutzung einer Grünlandfläche ist bei mehreren Nutzern einzelfallbezogen danach zu fragen, wer auf eigenes Risiko und selbstständig die Fläche überhaupt bzw. überwiegend gesät, sonst gepflegt und "geerntet" hat (Nds. OVG, Beschluss vom 30. Juli 2016, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2022 - 10 LC 73/21

    Begünstigter; Betriebsinhaber; Cross-Compliance-Verstoß; landwirtschaftliche …

    Rn. 32 Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist die Abgrenzung zwischen mehreren Nutzern einer Fläche - sofern der Kläger überhaupt als Nutzer der Fläche der Landwirtin E. angesehen werden kann - und die Frage, wer auf dieser Fläche landwirtschaftlich tätig ist, einzelfallbezogen nach den Kriterien für eine landwirtschaftliche Tätigkeit zu beantworten, d.h. es ist insbesondere danach zu fragen, wer auf eigenes Risiko und selbstständig die in Rede stehende Fläche überhaupt bzw. überwiegend gesät, sonst gepflegt und "geerntet" hat (…vgl. Senatsbeschluss vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 4 und 13, und Beschluss vom 30.6.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 20).

    Auf die Art des Rechtsverhältnisses, auf dessen Grundlage die betreffende Fläche von dem Übernehmer genutzt wird, kommt es dabei nicht an (Senatsbeschluss vom 30.6.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VG Regensburg, 05.10.2017 - RO 5 K 16.1862

    Anspruch auf Gewährung von Förderung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im …

    Es sei insbesondere danach zu fragen, wer auf eigenes Risiko und selbständig die hier in Rede stehenden Grünflächen überhaupt bzw. überwiegend gesät, sonst gepflegt und geerntet hat, wie sich auch aus dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 30.6.2016-10 ME 35/16 ergebe.

    Diese Rechtsprechung ist auf die Rechtslage ab 2015 grundsätzlich übertragbar (siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.06.2016- 10 ME 35/16 Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20

    Beweislast; Flächen, landwirtschaftliche; Flächen: Zuordnung; Selbstständigkeit, …

    Das besondere Vollzugsinteresse i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO folgt hierbei, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, aus dem nach Art. 58 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 gebotenen effektiven Schutz der finanziellen Interessen der Union (vgl. Senatsbeschluss vom 30.06.2016 - 10 ME 35/16 -).
  • VG Lüneburg, 18.01.2018 - 1 A 131/15

    Betriebsprämie; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rücknahme - Beihilfebescheide

    So stellen sich die in den Überlassungsverträgen vorgesehen Tätigkeiten des Klägers auf den Flächen im Verhältnis zur Ertragsnutzung der Schläge durch andere als untergeordnet dar (vgl. etwa Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 10 LA 46/18

    Betriebsinhaber; Betriebsprämie; Betriebsprämienregelung; Fläche; Grünland; …

    Dementsprechend ist nach der Senatsrechtsprechung zur Betriebsprämienregelung (Beschluss vom 30.06.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 19 f. m.w.N.) die Abgrenzung zwischen mehreren Nutzern beispielsweise einer Grünlandfläche einzelfallbezogen nach den Kriterien für eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 zu treffen, d.h. es ist insbesondere danach zu fragen, wer auf eigenes Risiko und selbstständig die in Rede stehende Grünfläche überhaupt bzw. überwiegend gesät, sonst gepflegt und "geerntet" hat.
  • VG Bremen, 27.09.2018 - 5 K 52/17

    Zur Frage der Zuordnung von Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im …

    Bei der Nutzung einer Grünlandfläche ist bei mehreren Nutzern einzelfallbezogen danach zu fragen, wer auf eigenes Risiko und selbstständig auf der Fläche überhaupt bzw. überwiegend gesät, sie sonst gepflegt und auf ihr "geerntet" hat (Nds. OVG, Beschl. v. 30.07.2016 - 10 ME 35/16 -, juris Rn. 20 f., dort auch zur Frage der Übertragbarkeit der zu Vorgängerregelungen ergangenen Rechtsprechung).
  • VG Lüneburg, 02.03.2020 - 1 A 151/19

    Betriebsprämie; Ersttäter; Ersttäterprivileg; Fernerkundung; Günstigkeitsprinzip; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2016 - 13 B 621/16

    Ruhen der Zulassungen für Fertigarzneimittel zum Schutz der öffentlichen …

  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20

    NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2022 - 12 A 4302/19

    Rücknahme des Bewilligungsbescheides und Rückforderung von Milchsonderbeihilfe; …

  • VG Schleswig, 27.01.2020 - 1 B 108/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im Futtermittelrecht

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