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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2007 - 10 N 13.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,81133
OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2007 - 10 N 13.06 (https://dejure.org/2007,81133)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2007 - 10 N 13.06 (https://dejure.org/2007,81133)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - 10 N 13.06 (https://dejure.org/2007,81133)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08

    Bauordnungsrecht: Wochenendhaus auf einem Campingplatz im Außenbereich; …

    Die dort als Regelbeispiele für eine Nutzung zu Erholungszwecken aufgeführten Wochenendhäuser können schon wegen ihrer lediglich vorübergehenden Nutzung - ebenso wie die genannten Campingplätze - nicht allein mit Blick auf § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1, 1. Alt. BauNVO ein (etwaiges) "faktisches Wochenendhausgebiet" darstellen und unabhängig von der Art und dem Gewicht der einzelnen baulichen Anlagen als für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil prägend angesehen werden, weil sonst die Gefahr eines Wertungswiderspruchs bestünde (vgl. hierzu: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 N 13.06 - m. w. N.; Beschluss vom 24. Oktober 2007 - OVG 2 N 54.06 -).
  • VG München, 08.10.2025 - M 11 K 22.2981

    Klage gegen Beseitigungsanordnung für Badehaus (erfolgreich), Abgrenzung von …

    Ob ein Gebäude, das nur vorübergehend (z.B. nur zu bestimmten Jahreszeiten) dem Aufenthalt von Menschen dient, nach Art und Gewicht eine den städtebaulichen Charakter der Umgebung mitbestimmende Baulichkeit darstellt, ist eine Frage des Einzelfalles, wobei insbesondere Größe und Gestalt der jeweiligen baulichen Anlagen, ihr unmittelbarer Anschluss an eine vorhandene Straßenrandbebauung sowie eine zumindest teilweise mehr als vorübergehende Nutzung von Bedeutung sein können (…vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2002 - 4 B 30.02 - juris Rn. 3; siehe auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.10.2007 - OVG 10 N 13.06 - juris Rn. 9).
  • VG Cottbus, 09.08.2018 - 3 K 171/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Dass sie als bauliche Anlagen im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB zu qualifizieren sind, ändert nichts an dieser Beurteilung (BVerwG, Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 - BRS 63 Nr. 99; Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 - BRS 65 Nr. 80; Beschluss vom 2. August 2001 - 4 B 26.01 - BRS 64 Nr. 86; Beschluss vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 - BauR 2007, 1383; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Oktober 2007 - 10 N 13.06 - und 10 N 14.06 - Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 N 110.07-; Beschluss vom 20. Mai 2016 - 10 N 14.16 -, zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.08.2012 - 7 K 575/09

    Nutzungsuntersagung Dauerwohnen; (kein) Bestandsschutz, Wohnbaracke in früherer …

    Die dort als Regelbeispiele für eine Nutzung zu Erholungszwecken aufgeführten Wochenendhäuser können schon wegen ihrer lediglich vorübergehenden Nutzung nicht allein mit Blick auf § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1, 1. Alt. BauNVO ein (etwaiges) "faktisches Wochenendhausgebiet" darstellen und unabhängig von der Art und dem Gewicht der einzelnen baulichen Anlagen als für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil prägend angesehen werden, weil sonst die Gefahr eines Wertungswiderspruchs bestünde (…vgl. hierzu: OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 20. April 2009 - 10 S 35.08 -, juris, Rz. 8; vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 N 13.06 - m. w. N.; vom 24. Oktober 2007 - OVG 2 N 54.06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2026 - 2 L 50/25

    Anforderungen an ein faktisches Wochenendhausgebiet

    Anhaltspunkte für die Annahme eines faktischen Wochenendhausgebiets können sein, wenn die in § 10 BauNVO genannten Wochenendhäuser jeweils nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen, wobei als Anhaltspunkte für eine solche Betrachtung Größe und Gestalt der jeweiligen baulichen Anlagen, ihr etwaiger unmittelbar Anschluss an eine vorhandene Straßenrandbebauung sowie eine zumindest teilweise nicht nur vorübergehende Nutzung (vgl. etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 N 13.06 - juris) in Betracht kommen.
  • VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B.  Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. April 2017 - 4 B 7.07 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 6. März 1992 - 4 B 35.92 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 N 13.06 -, juris Rn. 9).
  • VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. April 2017 - 4 B 7.07 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 6. März 1992 - 4 B 35.92 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 N 13.06 -, juris Rn. 9).
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