Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210, 10 N 13.212, 10 N 13.214, 10 N 13.216 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG; § 26 Abs. 2 GlüStV, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV
Glücksspielrecht: Sperrzeitregelung | Sperrzeit für Spielhallen Sperrzeitverlängerung Sperrzeitverordnung öffentliches Bedürfnis besondere örtliche Verhältnisse landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage Suchtprävention - vdai.de
Die Ermächtigungsgrundlage für die Sperrzeitverordnung Art. 11 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV ist in formeller und materieller Hinsicht verfassungsmäßig. Sie entspricht der Verpflichtung des Landesgesetzgebers zu bundestreuem Verhalten, ist hinreichend bestimmt und ist mit den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGGlüStV Art. 11 Abs. 2 S. 2
Normenkontrollantrag bzgl. der Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 S. 2 AGGlüStV - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Normenkontrollantrag bzgl. der Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 S. 2 AGGlüStV
- Wolters Kluwer
Normenkontrollantrag bzgl. der Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 S. 2 AGGlüStV
- Wolters Kluwer
Normenkontrollantrag bzgl. der Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 S. 2 AGGlüStV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Augsburger Spielhallen bleiben täglich von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr geschlossen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Sperrzeit für Spielhallen in Augsburg
- wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)
Augsburger Spielhallen bleiben täglich von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr geschlossen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Sperrzeit für Augsburger Spielhallen rechtmäßig
- boorberg.de (Pressemitteilung)
Augsburger Spielhallen bleiben täglich von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr geschlossen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verlängerung der Sperrzeit für Augsburger Spielhallen bis 9 Uhr gültig - Landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage mit Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Normenkontrollantrag bzgl. der Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 S. 2 AGGlüStV
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Die Geeignetheit eines Mittels ist bereits dann gegeben, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (…BayVGH, U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 32; BVerfG, U.v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 - juris Rn. 114).Sie ist zulässig, weil das Eingriffsmittel nicht übermäßig belastend ist und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigen Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerfG, U.v. 30.7. 2008 - 1 BvR 3262/07 - juris Rn. 95).
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Rn. 33 Mit der Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Sperrzeitverordnung in Art. 11 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV hält sich der Gesetzgeber im Rahmen der so verstandenen Gesetzgebungszuständigkeit (für die Bestimmungen des § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GlüStV i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Satz 1 AGGlüStV, § 25 Abs. 1 GlüStV i.V.m. Art. 9 Abs. 3 AGGlüStV und § 25 Abs. 2 i.V.m Art. 9 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV vgl. BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris Rn. 79 ff.).Demgegenüber verfolgt der Verordnungsgeber mit der durch die Sperrzeitverlängerung bewirkten Angebotsverknappung zum Zweck der Suchtprävention und des Spielerschutzes besonders wichtige Gemeinwohlziele, die selbst objektive Berufswahlbeschränkungen rechtfertigen würden (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris Rn. 102).
- VGH Bayern, 10.10.2011 - 22 N 11.1075
Normenkontrollverfahren; hinreichende Bestimmtheit der Norm; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse für eine von der allgemeinen Regelung in § 8 BayGastV abweichende Festsetzung der Sperrzeit bejaht die Rechtsprechung aber auch dann, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Beibehaltung der allgemeinen Sperrzeit die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Frage stellt (…BayVGH, B.v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - juris Rn. 5 m.w.N.; U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 10).Die Geeignetheit eines Mittels ist bereits dann gegeben, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BayVGH, U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 32;… BVerfG, U.v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 - juris Rn. 114).
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Die abstrakte Gefahr unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose (BVerwG, U.v. 3.7.2002 - 6 CN 8/01 - juris Rn. 34). - BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Rn. 59 Bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der besonderen örtlichen Verhältnisse, bedeutet dies folgendes: Die von der Antragsgegnerin ihrer Prognose zugrunde gelegten Feststellungen müssen geeignet sein, ein überdurchschnittliches bzw. im Vergleich zum Landesdurchschnitt atypisches Gefahrenpotential für die Entstehung von Glücksspielsucht zu belegen, wobei auch hier der allgemeine sicherheitsrechtliche Grundsatz gilt, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, der für die Annahme einer Gefahr erforderlich ist, von der Größe und dem Gewicht des drohenden Schadens abhängt (BVerwG, U.v. 2.7.1991 - 1 C 4.90 - juris Rn.16). - BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97
Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat zur Folge, dass auf den Nachweis eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (BVerwG, B.v. 24.10.1997 - 3 BN 1.97 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 17.02.2012 - 10 BV 11.482
Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Dazu gehören die Erhöhung der Gesamtzahl der Geld- und Warenspielautomaten in Spielhallen auf maximal zwölf statt bisher zehn Geräte, die Reduzierung der Mindestlaufzeit eines Spiels von bisher zwölf Sekunden auf fünf Sekunden und die Erhöhung der maximalen Verlustmöglichkeit im Verlauf einer Stunde von 60 Euro auf 80 Euro (vgl. BayVGH, U.v. 17.2.2012 - 10 BV 11.482 - juris Rn. 53). - BVerwG, 03.05.2013 - 8 BN 3.12
Verfahrensfehlerhaft festgestellte Tatsachengrundlage bei dem Parameter …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Voraussetzung ist nicht mehr eine besondere Störungsempfindlichkeit des Gebiets oder die Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet, sondern lediglich ein Abweichen von den üblichen (durchschnittlichen) Verhältnissen im jeweiligen Bundesland bezogen auf das durch das Automatenspiel verursachte Gefährdungspotential (so auch BVerwG, B.v. 3.5.2013 - 8 BN 3.12 - juris Rn. 6). - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Der Gesetzgeber verfolgt damit nicht nur vernünftige Gründe des Allgemeinwohls, sondern sogar ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel, das selbst objektive Berufswahlbeschränkungen rechtfertigen könnte (BVerfG, U.v. 28.3.2006 -1 BvR 1054/01 - juris Rn. 98 ff.;… B.v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - juris Rn. 27). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Objektive Berufswahlbeschränkungen sind nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchst wahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (BVerfG, B.v. 19.7.2000 - 1 BvR 539/96 - juris Rn. 69)). - BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
- BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes …
- BVerwG, 09.07.1976 - 7 A 1.76
Widerklage bei Länderstreit - Bundestreue - Staatsvertrag - Landesverfassung - …
- BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
Gewerberecht: Verkürzung der Sperrzeiten bei Spielhallen
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94
Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage - …
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 6 S 389/12
Allgemeine Sperrzeitverlängerung für Spielhallen; besondere örtliche Verhältnisse
- BVerwG, 18.04.1996 - 1 NB 1.96
Gewerberecht: Sperrzeiten für Spielhallen als gesetzliches Anliegen des …
- VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 NE 09.2019
Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrzeitverordnung
- VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257
Ablehnung einer beantragten Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung
Auf welche Weise dieses Ziel umgesetzt werden soll, obliegt in erster Linie der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers (vgl. allgemein hierzu etwa BayVGH, Urteil vom23. Juli 2013 - 10 N 13.210 u.a. -, juris). - VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035
Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise …
Für den Erlass einer Rechtsverordnung genügt - entsprechend ihres Charakters als abstrakt-generelle Regelung - eine abstrakte Gefahr mit einer vom Einzelfall losgelösten Betrachtung (…vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - VerfGHE 71, 272 = juris Rn. 40; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).Allerdings verlangt die Feststellung einer abstrakten Gefahr eine in tatsächlicher Hinsicht genügend abgesicherte Prognose (…vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2014 - 6 C 28.13 - GewArch 2015, 258 = juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
Für den Erlass einer Rechtsverordnung genügt - entsprechend ihres Charakters als abstrakt-generelle Regelung - eine abstrakte Gefahr mit einer vom Einzelfall losgelösten Betrachtung (…vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - VerfGHE 71, 272 = juris Rn. 40; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).Allerdings verlangt die Feststellung einer abstrakten Gefahr eine in tatsächlicher Hinsicht genügend abgesicherte Prognose (…vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2014 - 6 C 28.13 - GewArch 2015, 258 = juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).
- OVG Hamburg, 04.03.2014 - 4 Bs 328/13
Betreiben von Spielhallen in Hamburg; Regelung von Sperrzeiten als …
Generell gilt, dass Maßnahmen der Verhältnisprävention (Regulierungsmaßnahmen zur Begrenzung der Verfügbarkeit von Glücksspielen) wirksamer sind als Maßnahmen der Verhaltensprävention (Aufklärungsmaßnahmen; vgl. ausführl.: VGH München, Beschl. v. 23.7.2013, 10 N 13.210 u.a., juris Rn. 44). - OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13
Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle
Namentlich kann dahin stehen, ob die vorstehend genannte Härtefallregelung aufgrund ihrer Abweichung von den Vorgaben des Staatsvertrags gegen den sich aus dem Verfassungsrecht ergebenden, für alle Länder verbindlichen Grundsatz der Bundestreue bzw. des bundes- und länderfreundlichen Verhaltens verstößt, wonach jedes Bundesland gehalten ist, auch nach der Transformierung eines Staatsvertrags in "innerstaatliches Landesrecht" auf die Interessen der anderen Länder, die sich im Staatsvertrag gebunden haben, Rücksicht zu nehmen und die staatsvertraglich eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten (vgl. hierzu VGH München, Urt. v. 23.7.2013, ZfWG 2014, 75, juris Rn. 37). - VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
Für den Erlass einer Rechtsverordnung genügt - entsprechend ihres Charakters als abstrakt-generelle Regelung - eine abstrakte Gefahr mit einer vom Einzelfall losgelösten Betrachtung (…vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - VerfGHE 71, 272 = juris Rn. 40; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).Allerdings verlangt die Feststellung einer abstrakten Gefahr eine in tatsächlicher Hinsicht genügend abgesicherte Prognose (…vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2014 - 6 C 28.13 - GewArch 2015, 258 = juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).
- VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen
Zwar bleibt ein Bundesland nach der Transformation der Regelungen eines Staatsvertrages in "innerstaatliches" Landesrecht auch weiterhin zur Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Länder, die sich im Staatsvertrag vertraglich gebunden haben, verpflichtet und muss sich somit an die mit den anderen Bundesländern getroffene Vereinbarung halten (Bay. VGH, Urteil vom 23. Juli 2013 - 10 N 13.210, 10 N 13.212, 10 N 13.214, 10 N 13.216 - , juris Rdnr. 37 m.w.N.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 24. Juni 2014 - a.a.O. Rdnr. 24). - VGH Bayern, 27.08.2025 - 8 N 22.41
Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zur Schaffung von Ruhezonen …
Das hat zur Folge, dass auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 3.7.2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 - juris Rn. 35;… U.v. 25.10.2017 - 6 C 44.16 - BVerwGE 160, 157 Rn. 23;… BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - VerfGHE 71, 272 Rn. 40 f.; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 Rn. 58;… U.v. 25.1.2022 - 10 N 20.1227 - juris Rn. 100 ff.). - VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13
Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
Namentlich kann dahinstehen, ob die vorstehend genannte Härtefallregelung aufgrund ihrer Abweichung von den Vorgaben des Staatsvertrags gegen den sich aus dem Verfassungsrecht ergebenden, für alle Länder verbindlichen Grundsatz der Bundestreue bzw. des bundes- und länderfreundlichen Verhaltens verstößt, wonach jedes Bundesland gehalten ist, auch nach der Transformierung eines Staatsvertrags in "innerstaatliches Landesrecht" auf die Interessen der anderen Länder, die sich im Staatsvertrag gebunden haben, Rücksicht zu nehmen und die staatsvertraglich eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten (vgl. hierzu VGH München, Urt. v. 23.7.2013, ZfWG 2014, 75, juris Rn. 37). - OVG Sachsen, 17.09.2015 - 3 A 284/15
Sperrzeitverkürzung; Spielhalle; besondere örtliche Verhältnisse; Kohärenzgebot; …
Die in der Regelung enthaltenen Beschränkungen der Betriebszeiten für Spielhallen sind zur Erreichung dieses Ziels auch geeignet, erforderlich und angemessen (…näher dazu OVG Hamburg a. a. O. Rn. 37 ff.; BayVGH, Urt. v. 23. Juli 2013 - 10 N 13.210 u. a. -, juris Rn. 43 ff.). - VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.211
Zur Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 Satz …
- VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.217
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