Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Verordnung der Stadt Passau über die Sperrung der Marienbrücke an Silvester
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit der §§ 1 Nr. 1, 2 der Verordnung der Stadt Passau über die Sperrung der Marienbrücke an Silvester vom 27. November 2017 mit der Bayerischen Verfassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
- VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 953
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Rn. 47 Eine Regelung ist dann erforderlich, wenn kein gleich wirksames, die betroffenen Grundrechte weniger beeinträchtigendes Mittel zur Verfügung steht (VerfGH vom 28.3.2003 VerfGHE 56, 28/48 f.; BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/354; vom 17.12.2014 BVerfGE 138, 136 Rn. 142).Der Normgeber verfügt insoweit über einen Einschätzungs- und Prognosespielraum (BVerfGE 121, 317/354; 138, 136 Rn. 142, 144;… BVerfG vom 12.1.2016 BVerfGE 141, 121 Rn. 54).
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Auszug aus VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Rn. 47 Eine Regelung ist dann erforderlich, wenn kein gleich wirksames, die betroffenen Grundrechte weniger beeinträchtigendes Mittel zur Verfügung steht (VerfGH vom 28.3.2003 VerfGHE 56, 28/48 f.; BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/354;… vom 17.12.2014 BVerfGE 138, 136 Rn. 142).Der Normgeber verfügt insoweit über einen Einschätzungs- und Prognosespielraum (BVerfGE 121, 317/354;… 138, 136 Rn. 142, 144;… BVerfG vom 12.1.2016 BVerfGE 141, 121 Rn. 54).
- VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00
Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung
Auszug aus VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Rn. 47 Eine Regelung ist dann erforderlich, wenn kein gleich wirksames, die betroffenen Grundrechte weniger beeinträchtigendes Mittel zur Verfügung steht (VerfGH vom 28.3.2003 VerfGHE 56, 28/48 f.; BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/354;… vom 17.12.2014 BVerfGE 138, 136 Rn. 142).Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt, dass die Einbußen an grundrechtlich geschützter Freiheit nicht in unangemessenem Verhältnis zu den legitimen Gemeinwohlzwecken stehen, denen die Grundrechtsbeschränkung dient (VerfGHE 56, 28/49).
- VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
Auszug aus VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Die geringeren Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei Gefährdungen der Gesundheit und unter Umständen des Lebens von Menschen folgen auch aus der - ähnlich wie in Art. 2 Abs. 2 GG - durch Art. 99 BV begründeten Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor diese Rechtsgüter zu stellen (VerfGH vom 12.10.1994 VerfGHE 47, 207/223;… Münkler in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Art. 23 LStVG Rn. 20).Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, seine eigene Einschätzung von der Effektivität einzelner Maßnahmen an die Stelle derjenigen der zur Beurteilung zuständigen Stellen zu setzen (vgl. VerfGHE 47, 207/224).
- VerfGH Bayern, 19.04.2002 - 9-VII-00
Verwaltungsrecht; Ausschluss gewerblicher Bestattungsunternehmen von …
Auszug aus VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Rn. 31 4. Ist eine Popularklage - wie hier - in zulässiger Weise erhoben, prüft der Verfassungsgerichtshof die angefochtenen Vorschriften anhand aller einschlägigen Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese - wie das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) - keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.4.2002 VerfGHE 55, 66/69 f.; vom 20.11.2003 VerfGHE 56, 198/202;… vom 19.2.2018 BayVBl 2018, 444 Rn. 38).Fehlt es daran, so verstößt die abgeleitete Rechtsvorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip und ist schon aus diesem Grund nichtig, ohne dass es noch darauf ankommt, ob durch sie in der Bayerischen Verfassung verbürgte Grundrechte verfassungswidrig eingeschränkt werden (VerfGH vom 24.7.1995 VerfGHE 48, 87/94; VerfGHE 55, 66/70).
- VerfGH Bayern, 24.07.1995 - 10-VII-93
Auszug aus VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Fehlt es daran, so verstößt die abgeleitete Rechtsvorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip und ist schon aus diesem Grund nichtig, ohne dass es noch darauf ankommt, ob durch sie in der Bayerischen Verfassung verbürgte Grundrechte verfassungswidrig eingeschränkt werden (VerfGH vom 24.7.1995 VerfGHE 48, 87/94; VerfGHE 55, 66/70).Es gelten auch hier die allgemeinen Auslegungsregeln (VerfGHE 48, 87/95).
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
Auszug aus VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (BVerfG vom 14.11.1989 BVerfGE 81, 70/91; vom 19.7.2000 BVerfGE 102, 197/218). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (BVerfG vom 14.11.1989 BVerfGE 81, 70/91; vom 19.7.2000 BVerfGE 102, 197/218). - BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13
Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist …
Auszug aus VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Der Normgeber verfügt insoweit über einen Einschätzungs- und Prognosespielraum (BVerfGE 121, 317/354;… 138, 136 Rn. 142, 144; BVerfG vom 12.1.2016 BVerfGE 141, 121 Rn. 54). - VerfGH Bayern, 11.11.2015 - 2-VII-15
Popularklage gegen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns
Auszug aus VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Auch ein Unterlassen des Normgebers kann Gegenstand einer Popularklage sein, wenn in substanziierter Weise dargelegt wird, der Verordnungsgeber sei aufgrund einer Grundrechtsnorm der Bayerischen Verfassung zum Erlass einer bestimmten Regelung verpflichtet (vgl. VerfGH vom 5.7.1990 VerfGHE 43, 95/98; vom 22.10.1992 VerfGHE 45, 143/146 f.; VerfGHE 46, 104/108; VerfGH vom 12.7.1995 VerfGHE 48, 55/57; vom 18.11.1998 VerfGHE 51, 155/159; vom 5.11.2003 VerfGHE 56, 141/142; VerfGHE 62, 61/66; vom 11.11.2015 VerfGHE 68, 295 Rn. 37). - VerfGH Bayern, 21.04.1993 - 2-VII-91
Verbot des Ausbringens von A13-Stellen in kleinen Gemeinden
- VerfGH Bayern, 22.10.1992 - 14-VII-91
- VerfGH Bayern, 05.07.1990 - 10-VII-88
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- VerfGH Bayern, 05.11.2003 - 15-VII-02
- VerfGH Bayern, 12.07.1995 - 7-VII-93
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
- VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11
Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und …
- VerfGH Bayern, 19.03.2018 - 4-VII-16
Unzulässigkeit einer Popularklage gegen die Aufhebung von Unterschutzstellung
- VerfGH Bayern, 19.02.2018 - 5-VII-17
Erfolglose Popularklage gegen verordnungsrechtliche Vorausssetzungen für die …
- VGH Bayern, 14.12.2020 - 20 NE 20.2907
Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots abgelehnt
Die Regelung betont das Gebot der Erforderlichkeit der Maßnahme, indem sie klarstellt, dass von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn mildere Mittel zur wirksamen Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht ebenso erfolgversprechend sind (…vgl. hierzu allgemein etwa BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - NVwZ 2011, 743 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - BayVBl 2019, 374 - juris Rn. 47). - VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 CS 20.1962
Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt Unverhältnismäßigkeit des nächtlichen …
Das Verwaltungsgericht ist zutreffend zu der Auffassung gelangt, dass eine Beschränkung des Verbots zum Konsum alkoholischer Getränke auf einzelne stark frequentierte Örtlichkeiten des öffentlichen Raums ("Hotspots") ein gleich geeignetes, den Adressatenkreis des Verbots weniger belastende Mittel darstellt (…vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - NVwZ 2011, 743 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - BayVBl 2019, 374 - juris Rn. 47). - VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035
Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise …
Für den Erlass einer Rechtsverordnung genügt - entsprechend ihres Charakters als abstrakt-generelle Regelung - eine abstrakte Gefahr mit einer vom Einzelfall losgelösten Betrachtung (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - VerfGHE 71, 272 = juris Rn. 40;… BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Normgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts für erforderlich hält, gerichtlich nur beanstandet werden, wenn nach den ihm bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - juris Rn. 47).
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
Für den Erlass einer Rechtsverordnung genügt - entsprechend ihres Charakters als abstrakt-generelle Regelung - eine abstrakte Gefahr mit einer vom Einzelfall losgelösten Betrachtung (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - VerfGHE 71, 272 = juris Rn. 40;… BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Normgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts für erforderlich hält, gerichtlich nur beanstandet werden, wenn nach den ihm bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - juris Rn. 47).
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
Für den Erlass einer Rechtsverordnung genügt - entsprechend ihres Charakters als abstrakt-generelle Regelung - eine abstrakte Gefahr mit einer vom Einzelfall losgelösten Betrachtung (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - VerfGHE 71, 272 = juris Rn. 40;… BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Normgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts für erforderlich hält, gerichtlich nur beanstandet werden, wenn nach den ihm bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - juris Rn. 47).
- VGH Bayern, 12.01.2021 - 20 NE 20.2933
Ausgangsbeschränkungen in Bayern wegen Corona
Die Regelung betont das Gebot der Erforderlichkeit der Maßnahme, indem sie klarstellt, dass von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn mildere Mittel zur wirksamen Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht ebenso erfolgversprechend sind (…vgl. hierzu allgemein etwa BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - NVwZ 2011, 743 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - BayVBl 2019, 374 - juris Rn. 47). - LSG Bayern, 21.05.2021 - L 8 AY 109/20
Asylbewerberleistungsrecht: Überprüfungsverfahren nach Ablehnung von …
Sollte das - hiervon geht der Beklagte aus - gewollt gewesen und erfolgt sein, so erweist sich die Regelung insofern wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 der Bayer. Verfassung - BV), den Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 5 BV) sowie das in Art. 70 Abs. 3 BV enthaltene Verbot der Übertragung des Gesetzgebungsrechts des Landtags auf die Exekutive als unwirksam (vgl. hierzu: BayVerfGH, Entscheidung vom 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - juris). - VGH Bayern, 27.01.2025 - 20 N 20.3096
Normenkontrolle gegen Ausgangsbeschränkung
Die Regelung betont das Gebot der Erforderlichkeit der Maßnahme, indem sie klarstellt, dass von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn mildere Mittel zur wirksamen Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht ebenso erfolgversprechend sind (…vgl. hierzu allgemein etwa BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - NVwZ 2011, 743 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - BayVBl 2019, 374 - juris Rn. 47). - VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
Nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie
Die Regelung betont das Gebot der Erforderlichkeit der Maßnahme, indem sie klarstellt, dass von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn mildere Mittel zur wirksamen Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht ebenso erfolgversprechend sind (…vgl. hierzu allgemein etwa BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - NVwZ 2011, 743 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - BayVBl 2019, 374 - juris Rn. 47). - VGH Bayern, 26.11.2020 - 20 CE 20.2735
Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht (Oberstufe Gymnasium) zur Bekämpfung …
Der Senat vermag kein gleich geeignetes, milderes Mittel zur Erreichung des Zwecks erkennen (…vgl. allgemein BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - NVwZ 2011, 743 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - BayVBl 2019, 374 - juris Rn. 47). - VGH Bayern, 27.08.2025 - 8 N 22.41
Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zur Schaffung von Ruhezonen …
- VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3032
Erfolgloser Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen die nächtliche …
- VG München, 08.02.2022 - M 7 E 21.5691
Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht, …
- VG München, 15.11.2022 - M 7 K 21.864
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Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Keine Außervollzugsetzung der Verordnung der Stadt Passau über die Sperrung der Marienbrücke an Silvester
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Folgenabwägung der Sperrung der Marienbrücke an Silvester i.R.d. Erlasses der Verordnung der Stadt Passau; Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz durch weitgehende Sperrung der Marienbrücke für Fußgänger und Fahrradfahrer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
- VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 593
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (16)
- VerfGH Bayern, 12.06.2017 - 4-VII-13
Erfolglose Popularklagen gegen die glücksspielrechtlichen Einschränkungen für …
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Vorausset 12 zungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.1995 VerfGHE 48, 1/3 f.; vom 4.11.2010 VerfGHE 63, 188/192; vom 12.6.2017 - Vf. 4-VII-13 - juris Rn. 54).Aufgrund des Wesens der Popularklage dürfen konkrete Maßnahmen zugunsten einzelner von einem Rechtssatz betroffenen Personen nicht erlassen werden; vielmehr kommt auch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nur eine Regelung infrage, die generell den Vollzug vorläufig aussetzt (VerfGH vom 6.5.1965 VerfGHE 18, 50; VerfGHE 63, 188/192 f.; vom 12.6.2017 - Vf. 4-VII-13 - juris Rn. 54).
Umgekehrt kann der Erlass einer einstweiligen Anordnung dann geboten sein, wenn die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Vorschrift offensichtlich ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 5.6.1989 VerfGHE 42, 86/91 m. w. N.; VerfGHE 63, 188/193; vom 12.6.2017 - Vf. 4-VII-13 - juris Rn. 54).
- VerfGH Bayern, 04.11.2010 - 16-VII-10
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das …
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Vorausset 12 zungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.1995 VerfGHE 48, 1/3 f.; vom 4.11.2010 VerfGHE 63, 188/192;… vom 12.6.2017 - Vf. 4-VII-13 - juris Rn. 54).Aufgrund des Wesens der Popularklage dürfen konkrete Maßnahmen zugunsten einzelner von einem Rechtssatz betroffenen Personen nicht erlassen werden; vielmehr kommt auch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nur eine Regelung infrage, die generell den Vollzug vorläufig aussetzt (VerfGH vom 6.5.1965 VerfGHE 18, 50; VerfGHE 63, 188/192 f.;… vom 12.6.2017 - Vf. 4-VII-13 - juris Rn. 54).
Umgekehrt kann der Erlass einer einstweiligen Anordnung dann geboten sein, wenn die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Vorschrift offensichtlich ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 5.6.1989 VerfGHE 42, 86/91 m. w. N.; VerfGHE 63, 188/193;… vom 12.6.2017 - Vf. 4-VII-13 - juris Rn. 54).
- VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13
Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des …
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
Hierzu muss aber in substanziierter Weise dargelegt werden, dass der Normgeber aufgrund eines bindenden Verfassungsauftrags oder einer Grundrechtsnorm der Bayerischen Verfassung zum Erlass einer bestimmten Regelung verpflichtet ist (VerfGH vom 25.9.2015 BayVBl 2016, 81 Rn. 115 m. w. N.;… vom 12.9.2016 BayVBl 2017, 478 Rn. 44;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 98 Satz 4 Rn. 14;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 98 Rn. 25).
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07
Medienberichterstattung über ein Strafverfahren (Zulassung durch das …
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
Zwar kann es geboten sein, eine nur geringe Wahrscheinlichkeit in die Folgenabwägung auch nur mit geringerem Gewicht einzustellen (vgl. z. B. BVerfG vom 15.3.2007 NJW-RR 2007, 986/987 f.). - BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
Die Voraussetzung, dass die Folgen bei vorübergehender Anwendung der Verordnung und späterer Feststellung der Verfassungswidrigkeit so gewichtig wären, dass sie im Interesse der Allgemeinheit eine einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile unabweisbar machen würden, ist vor diesem Hintergrund und angesichts des Umstands, dass von der Befugnis, den Vollzug einer in Kraft getretenen Norm auszusetzen wegen des erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch zu machen ist (vgl. dazu z. B. auch BVerfG vom 8.6.2016 NVwZ 2016, 1240 Rn. 13), nicht erfüllt. - BVerfG, 05.12.2016 - 1 BvR 2569/16
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aufrechterhaltung der …
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
Jedenfalls erscheint der Eintritt solcher - zumindest ernsthaft möglicher - Folgen nicht ausgeschlossen 16 (…vgl. zur Berücksichtigung von nicht auszuschließenden Folgen z. B. auch BVerfG vom 15.9.2004 - 2 BvR 1664/04 - juris Rn. 13;… vom 18.1.2010 - 1 BvR 3189/09 -juris Rn. 15;… vom 27.2.2012 - 1 BvR 22/12 - juris Rn. 13; vom 5.12.2016 NJW 2017, 465 Rn. 45;… vom 8.5.2017 - 2 BvQ 23/17 - juris Rn. 4). - VerfGH Bayern, 18.04.2013 - 8-VII-12
Erfolgloser Eilantrag gegen Meldedatenabgleich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
Bei dieser Abwägung müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe so gewichtig sein, dass sie im Interesse der Allgemeinheit eine einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile unabweisbar machen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 3.6.1994 VerfGH 47, 150/152;… vom 28.1.2008 - Vf. 11-VII-07 - juris Rn. 14; vom 18.4.2013 - Vf. 8-VII-12 - juris Rn. 19). - BVerfG, 18.01.2010 - 1 BvR 3189/09
PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
Jedenfalls erscheint der Eintritt solcher - zumindest ernsthaft möglicher - Folgen nicht ausgeschlossen 16 (…vgl. zur Berücksichtigung von nicht auszuschließenden Folgen z. B. auch BVerfG vom 15.9.2004 - 2 BvR 1664/04 - juris Rn. 13; vom 18.1.2010 - 1 BvR 3189/09 -juris Rn. 15;… vom 27.2.2012 - 1 BvR 22/12 - juris Rn. 13;… vom 5.12.2016 NJW 2017, 465 Rn. 45;… vom 8.5.2017 - 2 BvQ 23/17 - juris Rn. 4). - BVerfG, 27.02.2012 - 1 BvR 22/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Längerfristige …
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
Jedenfalls erscheint der Eintritt solcher - zumindest ernsthaft möglicher - Folgen nicht ausgeschlossen 16 (…vgl. zur Berücksichtigung von nicht auszuschließenden Folgen z. B. auch BVerfG vom 15.9.2004 - 2 BvR 1664/04 - juris Rn. 13;… vom 18.1.2010 - 1 BvR 3189/09 -juris Rn. 15; vom 27.2.2012 - 1 BvR 22/12 - juris Rn. 13;… vom 5.12.2016 NJW 2017, 465 Rn. 45;… vom 8.5.2017 - 2 BvQ 23/17 - juris Rn. 4). - BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvQ 23/17
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aufhebung eines Zwangsversteigerungstermins …
Auszug aus VerfGH Bayern, 21.12.2017 - 21-VII-17
Jedenfalls erscheint der Eintritt solcher - zumindest ernsthaft möglicher - Folgen nicht ausgeschlossen 16 (…vgl. zur Berücksichtigung von nicht auszuschließenden Folgen z. B. auch BVerfG vom 15.9.2004 - 2 BvR 1664/04 - juris Rn. 13;… vom 18.1.2010 - 1 BvR 3189/09 -juris Rn. 15;… vom 27.2.2012 - 1 BvR 22/12 - juris Rn. 13;… vom 5.12.2016 NJW 2017, 465 Rn. 45; vom 8.5.2017 - 2 BvQ 23/17 - juris Rn. 4). - VerfGH Bayern, 28.01.2008 - 11-VII-07
Aussetzung des Vollzugs eines Bebauungsplans durch einstweilige Anordnung im …
- VerfGH Bayern, 12.09.2016 - 12-VII-15
Popularklage gegen Regelungen zur Zwangsbehandlung im bayerischen Maßregelvollzug …
- VerfGH Bayern, 05.06.1989 - 3-VII-89
- VerfGH Bayern, 13.01.1995 - 18-VII-94
- BVerfG, 15.09.2004 - 2 BvR 1664/04
- VerfGH Bayern, 03.06.1994 - 63-VI-94
- VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20
Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige …
Aufgrund des Wesens der Popularklage dürfen konkrete Maßnahmen zugunsten einzelner von einem Rechtssatz betroffenen Personen nicht erlassen werden; vielmehr kommt auch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nur eine Regelung infrage, die generell den Vollzug vorläufig aussetzt (VerfGH vom 6.5.1965 VerfGHE 18, 50; VerfGHE 63, 188/192 f.; vom 21.12.2017 NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13).Bei dieser Abwägung müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe so gewichtig sein, dass sie im Interesse der Allgemeinheit eine einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile unabweisbar machen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 3.6.1994 VerfGHE 47, 150/152;… vom 28.1.2008 - Vf. 11-VII-07 - juris Rn. 14; NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13).
Selbst wenn man insoweit von einer geringen Wahrscheinlichkeit ausgeht (vgl. dazu z. B. VerfGH NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 18), überwiegen angesichts der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung.
Hinzu kommt, dass von der Befugnis, den Vollzug einer in Kraft getretenen Norm auszusetzen wegen des erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch zu machen ist (vgl. dazu z. B. auch VerfGH NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 18; BVerfG vom 25.9.2000 NVwZ 2000, 1408/1409;… vom 18.5.2016 NVwZ 2016, 1171 Rn. 35).
- VerfGH Bayern, 24.04.2020 - 29-VII-20
Allgemeine infektionsschutzrechtliche Ausgangsbeschränkungen
Selbst wenn man insoweit von einer geringen Wahrscheinlichkeit ausgeht (vgl. dazu z. B. VerfGH NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 18), überwiegen angesichts der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung.Hinzu kommt, dass von der Befugnis, den Vollzug einer in Kraft getretenen Norm auszusetzen, wegen des erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch zu machen ist (vgl. dazu z. B. auch VerfGH NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 18;… vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 19; BVerfG vom 25.9.2000 NVwZ 2000, 1408/1409;… vom 18.5.2016 NVwZ 2016, 1171 Rn. 35).
- VerfGH Bayern, 08.05.2020 - 34-VII-20
Popularklage gegen die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Aufgrund des Wesens der Popularklage dürfen konkrete Maßnahmen zugunsten einzelner von einem Rechtssatz betroffenen Personen nicht erlassen werden; vielmehr kommt auch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nur eine Regelung infrage, die generell den Vollzug vorläufig aussetzt (VerfGH vom 6.5.1965 VerfGHE 18, 50; VerfGHE 63, 188/192 f.; vom 21.12.2017 NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13).Bei dieser Abwägung müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe so gewichtig sein, dass sie im Interesse der Allgemeinheit eine einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile unabweisbar machen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 3.6.1994 VerfGHE 47, 150/152;… vom 28.1.2008 - Vf. 11-VII-07 - juris Rn. 14; VerfGH NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13).
- VerfGH Bayern, 08.06.2020 - 34-VII-20
Außervollzugsetzung der den Bereich des Sports betreffenden …
Aufgrund des Wesens der Popularklage dürfen konkrete Maßnahmen zugunsten einzelner von einem Rechtssatz betroffenen Personen nicht erlassen werden; vielmehr kommt auch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nur eine Regelung infrage, die generell den Vollzug vorläufig aussetzt (VerfGH vom 6.5.1965 VerfGHE 18, 50; VerfGHE 63, 188/192 f.; vom 21.12.2017 NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13).Bei dieser Abwägung müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe so gewichtig sein, dass sie im Interesse der Allgemeinheit eine einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile unabweisbar machen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 3.6.1994 VerfGHE 47, 150/152;… vom 28.1.2008 - Vf. 11-VII-07 - juris Rn. 14; VerfGH NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13).
- VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18
Keine einstweilige Anordnung auf Popularklage gegen Verschärfung des bayrischen …
Bei dieser Abwägung müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe so gewichtig sein, dass sie im Interesse der Allgemeinheit eine einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile unabweisbar machen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.12.2017 NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13 m. w. N.). - VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21
Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern
Rn. 44 Wegen der weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Voraussetzungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.11.1995 VerfGHE 48, 1/3 f.; vom 21.12.2017 NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13;… vom 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 13).Bei dieser Abwägung müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe so gewichtig sein, dass sie im Interesse der Allgemeinheit eine einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile unabweisbar machen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13 m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 05.04.2022 - 2-VII-22
Popularklage gegen Registerpflicht für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen …
Bei dieser Abwägung müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe so gewichtig sein, dass sie im Interesse der Allgemeinheit eine einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile unabweisbar machen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.12.2017 NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 13;… vom 28.1.2022 - Vf. 65-VII-21 - juris Rn. 13; jeweils m. w. N.).
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