Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Die Geeignetheit eines Mittels ist bereits dann gegeben, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (…BayVGH, U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 32; BVerfG, U.v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 - juris Rn. 114).Sie ist zulässig, weil das Eingriffsmittel nicht übermäßig belastend ist und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigen Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerfG, U.v. 30.7. 2008 - 1 BvR 3262/07 - juris Rn. 95).
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Rn. 33 Mit der Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Sperrzeitverordnung in Art. 11 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV hält sich der Gesetzgeber im Rahmen der so verstandenen Gesetzgebungszuständigkeit (für die Bestimmungen des § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GlüStV i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Satz 1 AGGlüStV, § 25 Abs. 1 GlüStV i.V.m. Art. 9 Abs. 3 AGGlüStV und § 25 Abs. 2 i.V.m Art. 9 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV vgl. BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris Rn. 79 ff.).Demgegenüber verfolgt der Verordnungsgeber mit der durch die Sperrzeitverlängerung bewirkten Angebotsverknappung zum Zweck der Suchtprävention und des Spielerschutzes besonders wichtige Gemeinwohlziele, die selbst objektive Berufswahlbeschränkungen rechtfertigen würden (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris Rn. 102).
- VGH Bayern, 10.10.2011 - 22 N 11.1075
Normenkontrollverfahren; hinreichende Bestimmtheit der Norm; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse für eine von der allgemeinen Regelung in § 8 BayGastV abweichende Festsetzung der Sperrzeit bejaht die Rechtsprechung aber auch dann, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Beibehaltung der allgemeinen Sperrzeit die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Frage stellt (…BayVGH, B.v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - juris Rn. 5 m.w.N.; U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 10).Die Geeignetheit eines Mittels ist bereits dann gegeben, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BayVGH, U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 32;… BVerfG, U.v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 - juris Rn. 114).
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Die abstrakte Gefahr unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose (BVerwG, U.v. 3.7.2002 - 6 CN 8/01 - juris Rn. 34). - BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Rn. 59 Bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der besonderen örtlichen Verhältnisse, bedeutet dies folgendes: Die von der Antragsgegnerin ihrer Prognose zugrunde gelegten Feststellungen müssen geeignet sein, ein überdurchschnittliches bzw. im Vergleich zum Landesdurchschnitt atypisches Gefahrenpotential für die Entstehung von Glücksspielsucht zu belegen, wobei auch hier der allgemeine sicherheitsrechtliche Grundsatz gilt, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, der für die Annahme einer Gefahr erforderlich ist, von der Größe und dem Gewicht des drohenden Schadens abhängt (BVerwG, U.v. 2.7.1991 - 1 C 4.90 - juris Rn.16). - BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97
Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat zur Folge, dass auf den Nachweis eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (BVerwG, B.v. 24.10.1997 - 3 BN 1.97 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 17.02.2012 - 10 BV 11.482
Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Dazu gehören die Erhöhung der Gesamtzahl der Geld- und Warenspielautomaten in Spielhallen auf maximal zwölf statt bisher zehn Geräte, die Reduzierung der Mindestlaufzeit eines Spiels von bisher zwölf Sekunden auf fünf Sekunden und die Erhöhung der maximalen Verlustmöglichkeit im Verlauf einer Stunde von 60 Euro auf 80 Euro (vgl. BayVGH, U.v. 17.2.2012 - 10 BV 11.482 - juris Rn. 53). - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Der Gesetzgeber verfolgt damit nicht nur vernünftige Gründe des Allgemeinwohls, sondern sogar ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel, das selbst objektive Berufswahlbeschränkungen rechtfertigen könnte (BVerfG, U.v. 28.3.2006 -1 BvR 1054/01 - juris Rn. 98 ff.;… B.v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - juris Rn. 27). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Objektive Berufswahlbeschränkungen sind nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchst wahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (BVerfG, B.v. 19.7.2000 - 1 BvR 539/96 - juris Rn. 69)). - BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber grundsätzlich einen Prognosespielraum bzw. eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der Ungewissheit über die Auswirkungen eines Gesetzes eingeräumt und sich darauf beschränkt, unter Berücksichtigung des zu prüfenden Sachbereichs, der Beurteilungsmöglichkeit und der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter eine Evidenz- bzw. Vertretbarkeitskontrolle durchzuführen (…BVerfG, B.v. 14.10.1975 - 1 BvL 3570 - juris Rn. 96; B.v. 6.10.1987 - 1 BvR 1086/82 - juris Rn. 75). - BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
- BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes …
- BVerwG, 09.07.1976 - 7 A 1.76
Widerklage bei Länderstreit - Bundestreue - Staatsvertrag - Landesverfassung - …
- BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
Gewerberecht: Verkürzung der Sperrzeiten bei Spielhallen
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94
Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage - …
- BVerwG, 03.05.2013 - 8 BN 3.12
Verfahrensfehlerhaft festgestellte Tatsachengrundlage bei dem Parameter …
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 6 S 389/12
Allgemeine Sperrzeitverlängerung für Spielhallen; besondere örtliche Verhältnisse
- BVerwG, 18.04.1996 - 1 NB 1.96
Gewerberecht: Sperrzeiten für Spielhallen als gesetzliches Anliegen des …
- VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 NE 09.2019
Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrzeitverordnung
- VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257
Ablehnung einer beantragten Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek
- VGH Hessen, 10.02.2014 - 8 B 2437/13 Insoweit ist zwar die Reichweite dieser neuen Landeszuständigkeit im Einzelnen umstritten, unstreitig sollte damit jedoch - anknüpfend an § 33i GewO - jedenfalls die Regelung des Spielhallenbetriebs einschließlich der dazu erforderlichen Erlaubnis in die Zuständigkeit der Länder überführt werden (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 23. Juli 2013 - 10 N 13.248 - juris Rdnr. 32 f.; Schneider, Ultra Vires? Kompetenzprobleme im neuen Spielhallenrecht der Länder, GewArch 2013, 137; Weidemann, Das Recht der Automatenaufsteller nach der Föderalismusreform NVwZ 2013, 673 f).
- VGH Hessen, 12.05.2015 - 8 B 718/14 Insoweit ist zwar die Reichweite dieser neuen Landeszuständigkeit im Einzelnen umstritten, unstreitig sollte damit jedoch - anknüpfend an § 33i GewO - jedenfalls die Regelung des Spielhallenbetriebs einschließlich der dazu erforderlichen Erlaubnis in die Zuständigkeit der Länder überführt werden (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 23. Juli 2013 - 10 N 13.248 - juris Rdnr. 32 f.; Schneider, Ultra Vires? Kompetenzprobleme im neuen Spielhallenrecht der Länder, GewArch 2013, 137; Weidemann, Das Recht der Automatenaufsteller nach der Föderalismusreform NVwZ 2013, 673 f).
- VG Gießen, 07.04.2014 - 8 L 3010/13
Außenwerbung für eine Spielhalle
Wenn auch die Reichweite dieser neuen Landeszuständigkeit im Einzelnen durchaus umstritten sein mag, ist das erkennende Gericht jedenfalls der Überzeugung, dass die Regelung des Spielhallenbetriebs einschließlich der dazu erforderlichen Erlaubnis anknüpfend an § 33i GewO in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder überführt worden ist (s. hierzu Hess.VGH, B. v. 10.02.2014 - 8 B 2437/13 -, juris; Bay.VGH, U. v. 23.07.2013 - 10 N 13.248 -, juris; Schneider, GewArch 2013, 137; Weidemann, NVwZ 2013, 673 f.). - VG Wiesbaden, 15.07.2015 - 5 K 127/13
Lotterierecht
Rn. 32 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Verfahren 8 B 718/14 (Beschluss vom 12.05.2015) die Gesetzgebungskompetenz des Landes Hessen für den Erlass des Spielhallengesetzes bejaht und dabei auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 23.07.2013, Az.: 10 N 13.248) Bezug genommen (vgl. dazu auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 20.06.2014, Az.: 96/13; Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014, Az.: 1 VB 15/13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014, Az.: 1 S 30.13; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.06.2014, Az.: 4 Bs 279/13; Bay. VGH, Beschluss vom 30.09.2013, Az.: 10 CE 13.1834). - VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Normenkontrollantrag; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
Rn. 8 Mit Schriftsatz vom 1. Februar 2013 hat die Antragstellerin gegen diese Sperrzeitverordnung Normenkontrollantrag gestellt (Az. 10 N 13.248) und gleichzeitig beantragt:.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".