Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Löschung einer Baulast bezüglich eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zu einem Hinterliegergrundstück
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 4 Abs 1 BauO BE, § 5 Abs 1 BauO BE, § 82 Abs 3 S 2 BauO BE, § 84 Abs 3 S 2 BauO BE
Baulast; Geh- und Fahrrechte; Verzicht; öffentliches Interesse; Wegfall; Zufahrt; Zugänglichkeit eines Grundstücks; privates Interesse an der Nutzbarkeit einer Unterstellfläche; Vorratsbaulast - RA Kotz
Baulastlöschung: Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zu Hinterliegergrundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin - 13 K 184.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - 2 A 1393/16
Löschung einer Baulast zur Beseitigung einer Eigentumsbeeinträchtigung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Abgesehen davon bezieht sich die Baulast von 1976 auf das seinerzeit auf dem Flurstück 1... errichtete Vorhaben und kann demgemäß auch nicht im Sinne einer "Vorratsbaulast" verstanden werden, die allenfalls für ein in naher Zukunft beabsichtigtes Vorhaben baurechtliche Bedeutung gewinnen kann (vgl. dazu VGH BW…, Urteil vom 1. Oktober 2004 - 3 S 1743/03 -, juris Rn. 21; OVG NW, Urteil vom 21. November 2017 - 2 A 1393/16 -, juris Rn. 100 ff.). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17 m.w.N.) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17 m.w.N.) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9).
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
Übernahme einer Baulast im gerichtlichen Vergleich
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Abgesehen davon bezieht sich die Baulast von 1976 auf das seinerzeit auf dem Flurstück 1... errichtete Vorhaben und kann demgemäß auch nicht im Sinne einer "Vorratsbaulast" verstanden werden, die allenfalls für ein in naher Zukunft beabsichtigtes Vorhaben baurechtliche Bedeutung gewinnen kann (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 1. Oktober 2004 - 3 S 1743/03 -, juris Rn. 21; OVG NW…, Urteil vom 21. November 2017 - 2 A 1393/16 -, juris Rn. 100 ff.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1983 - 6 A 39/82
Landwirtschaft; Landwirtschaftlicher Betrieb; Trennung; Teilung; Altenteilerhaus
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Rn. 11 aa) Der Senat lässt sich dabei mit Blick auf die Voraussetzungen des - im Wortlaut mit der geltenden Regelung in § 84 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln übereinstimmenden - § 82 Abs. 3 Satz 2 a.F. BauO Bln von folgenden - insbesondere in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin bereits angelegten - Prämissen leiten: Wie schon das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, kann das öffentliche Interesse an dem Fortbestand einer Baulast dann entfallen, wenn die für die Begründung der Baulast maßgeblichen Belange nicht mehr sicherungsbedürftig oder sicherungsfähig sind (OVG Berlin, Urteil vom 26. Juli 1996 - 2 B 32.93 -, LKV 1997, 102, 103, im Anschluss an NdsOVG, Urteil vom 28. Februar 1983 - 6 A 39/82 -, juris;… so auch Boeddinghaus u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Loseblatt-Kommentar, § 83 Rn. 99, Stand: 1. April 2018). - VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Eine solche Annahme widerspräche dem erklärten Willen der mit der Baulast belasteten Beigeladenen, denen das aus Art. 14 GG abzuleitende Eigentümerrecht zusteht, über Art und Umfang bewilligter Belastungen bestimmen zu können (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Mai 2017 - 2 K 655/15 -, juris Rn. 52). - OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 23/97
Baulast; Beurkundende Verwaltungsakte; Verzicht der Bauordnungsbehörde
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Ein Verzicht kommt etwa in Betracht, wenn sich die für die Begründung der Baulast entscheidend gewesenen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse so wesentlich verändert haben, dass die Baulast gewissermaßen funktionslos geworden ist (…so Dageförde, in: Wilke u.a., Bauordnung für Berlin, Kommentar, 6. Aufl. 2008, § 82 Rn. 47 unter Hinweis auf NdsOVG, a.a.O.; OVG Bremen, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 1 BA 23/97 -, juris Rn. 23). - OVG Berlin, 30.07.2003 - 2 B 11.00
Antrag auf Teillöschung einer Baulast; Voraussetzungen für die Errichtung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungs- und Gesundheitswesens, der Abfallbeseitigung und der Post sowie die Bewohner und Besucher das Grundstück und das Gebäude unter Berücksichtigung aller Aspekte der Gefahrenabwehr sicher erreichen können (OVG Berlin, Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 B 11.00 -, juris Rn. 20;… Broy-Bülow, in: Wilke u.a., a.a.O., § 4 Rn. 1). - OVG Berlin, 26.07.1996 - 2 B 32.93
Stellplatz; Hinterliegergrundstück; Unzulässigkeit
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17
Rn. 11 aa) Der Senat lässt sich dabei mit Blick auf die Voraussetzungen des - im Wortlaut mit der geltenden Regelung in § 84 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln übereinstimmenden - § 82 Abs. 3 Satz 2 a.F. BauO Bln von folgenden - insbesondere in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin bereits angelegten - Prämissen leiten: Wie schon das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, kann das öffentliche Interesse an dem Fortbestand einer Baulast dann entfallen, wenn die für die Begründung der Baulast maßgeblichen Belange nicht mehr sicherungsbedürftig oder sicherungsfähig sind (OVG Berlin, Urteil vom 26. Juli 1996 - 2 B 32.93 -, LKV 1997, 102, 103, im Anschluss an NdsOVG, Urteil vom 28. Februar 1983 - 6 A 39/82 -, juris;… so auch Boeddinghaus u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Loseblatt-Kommentar, § 83 Rn. 99, Stand: 1. April 2018).
- VG Schleswig, 16.07.2026 - 2 A 170/23
Anspruch auf Löschung einer Baulast
Baurechtswidrige Zustände dürfen durch den Verzicht nicht geschaffen werden (vgl. hierzu OVG Münster…, Urteil vom 21. November 2017 - 2 A 1393/16 - juris, Rn. 50 ff. m.w.N.;… Urteil vom 10. Oktober 1996 - 7 A 4185/95 - juris, Rn. 95; OVG Hamburg…, Urteil vom 8. November 2021 - 2 Bf 448/18 - juris, Rn. 63; OVG Magdeburg…, Urteil vom 13. März 2014 - 2 L 26/12 - juris, Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2019 - OVG 10 N 35.17 - juris, Rn. 11 m.w.N.). - VG Schwerin, 05.06.2019 - 2 B 33/19
Verzicht auf eine Baulast
Dementsprechend hat die Kammer umgekehrt den Verzicht auf eine Zuwegungsbaulast in einem Fall für rechtmäßig erachtet, bei dem die Erschließung des begünstigten Grundstücks nachträglich durch die Eintragung einer weiteren Baulast zu Lasten eines dritten Grundstücks ermöglicht worden war (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 3. Juli 2014 - 2 A 1836/12 - amtl. Umdruck S. 15 f.); vgl. zu einer ähnlichen Konstellation auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2019 - OVG 10 N 35.17 - juris Rn. 11-13). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 2 N 63.17
Zulassung der Berufung; Darlegung; ernstliche Richtigkeitszweifel; Baulast; …
Denn ein Rechtsanspruch auf Verzicht kann nach § 82 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln a.F. nur bestehen, wenn die Sicherung bestimmter öffentlich-rechtlicher Notwendigkeiten nicht länger erforderlich ist, weil sich entweder das Baurecht oder die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die baulastauslösend waren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2019 - OVG 10 N 35.17 - juris Rn. 11; vgl. ferner OVG Münster, Urteil vom 21. November 2017 - 2 A 1393/16 - NVwZ-RR 2018, 422 ;… Mann in: Große-Suchsdorf, Niedersächsische BauO, 10. Aufl. 2020, Rn, 63 zu § 81;… Wenzel in: Gädtke u.a., BauO NRW, 13. Aufl. 2019, Rn. 69 zu § 85). - VG Schleswig, 31.01.2024 - 8 A 34/20
Baulast
Dies ist immer dann der Fall, wenn die für die Begründung der Baulast maßgeblichen Belange nicht (mehr) sicherungsbedürftig oder sicherungsfähig sind (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26.07.1996, 2 B 32.93, juris, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2019, OVG 10 N 35.17, juris, Rn. 11). - VG Mainz, 30.07.2021 - 3 L 519/21
Verzicht auf Baulast ist nicht anfechtbar!
Das öffentliche Interesse am Fortbestand der Baulast entfällt, wenn die für die Begründung der Baulast maßgeblichen Belange nicht mehr sicherungsbedürftig oder sicherungsfähig sind, also bei einer Änderung der Sach- oder Rechtslage das Baurecht auch ohne die Baulast eingehalten wird (vgl. nur OVG BB, Beschluss vom 30.4.2019 - OVG 10 N 35.17;… Kerkmann/Schmidt, in Jeromin, a.a.O., § 86 Rn. 59 f.).
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