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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2588
OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20 (https://dejure.org/2023,2588)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2023 - 10 N 38.20 (https://dejure.org/2023,2588)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 10 N 38.20 (https://dejure.org/2023,2588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 12 BbgBO 1993/2008, § 40 BbgBO 1993/2008, § 47 BbgBO 2016, § 3 BauNVO, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO
    Öffentliches Baurecht: Klage gegen Nutzungsänderung von Garage in Fitnessraum

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6 Abs 12 BbgBO 1993/2008, § 40 BbgBO 1993/2008, § 47 BbgBO 2016, § 3 BauNVO, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2 1. Fall; BbgBO § 6, § 47.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächenrechtliche Neubewertung wegen Nutzungsänderung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann erfordert eine Nutzungsänderung eine Neubewertung der Abstandsflächen? (IBR 2023, 259)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 2 A 222/14

    Auf Anbau als Dachterrasse errichteter Balkon: Abstandsflächenrelevanz?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
    Die bloße Erneuerung der Dachfläche stellt keine erhebliche bauliche Änderung dar, die das Bestandsgebäude zu einem neuen Vorhaben umgestaltet und dadurch den baulichen Bestandsschutz entfallen ließe (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 2 A 222/14 - juris Rn. 19; zum Wegfall des Bestandsschutzes bei erheblichen baulichen Änderungen vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 4. Juli 2022 - OVG 10 B 1/21 - juris Rn. 43 - 53).

    Rn. 18 (2) Dessen ungeachtet greift der Einwand, etwaige von der ursprünglichen Baugenehmigung abweichende bauliche Änderungen der Grenzwand, der Gebäudehöhe oder des Daches würden eine abstandsflächenrechtliche Neubewertung erfordern, auch deshalb nicht durch, weil Gegenstand der Frage einer Nachbarrechtsverletzung durch eine Baugenehmigung ausschließlich das in den genehmigten Bauvorlagen dargestellte Vorhaben ist, nicht ein möglicherweise hiervon abweichend ausgeführtes, tatsächlich vorhandenes Bauwerk (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 12; im gleichen Sinne OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Mai 2014, a.a.O., Rn. 21).

    Das setzt aber voraus, dass die Nutzungsänderung auf wenigstens einen durch die Abstandvorschriften geschützten Belang nachteiligere Auswirkungen als die bisherige Nutzung hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 2 A 222/14 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 11; Hessischer VGH…, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 3 A 1844/15.Z - juris Rn. 9;… von Alven-Döring, in: Meyer/Achelis/von Alven-Döring/Hellriegel/Kohl/Rau, Bauordnung für Berlin, 7. Auflage 2021, § 6 Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15

    Baunachbarstreit; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Anbau; Abstellraum (frühere …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
    Eine Nutzungsänderung erfüllt diese Voraussetzungen, sobald mit ihr erstens die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite überschritten wird und zweitens der neuen Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine andere Qualität zukommt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 79).

    Rn. 22 Insbesondere wird der Raum durch die genehmigte Nutzungsänderung nicht zu einem "Aufenthaltsraum" (zu einem solchen Fall der Nutzungsänderung eines Abstellraums in eine Küche vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 80 f.), der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist (§ 2 Abs. 5 BbgBO) und für den hier der objektive Maßstab der baulichen Voraussetzungen (§ 40 BbgBO a.F.; jetzt: § 47 BbgBO n.F.) nicht erfüllt wäre.

    Rn. 24 Zwar kann auch eine bloße Nutzungsänderung ohne eine wesentliche Änderung der Bausubstanz eines Gebäudes eine abstandsflächenrechtliche Neubewertung erfordern, zumal die durch die abstandsrechtlichen Vorschriften geschützten Belange nicht nur die Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie den Brandschutz umfassen, sondern sich auch auf den Wohnfrieden erstrecken (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 - juris Rn. 92).

  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 15 ZB 13.2384

    Berufungszulassung (abgelehnt)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
    Rn. 18 (2) Dessen ungeachtet greift der Einwand, etwaige von der ursprünglichen Baugenehmigung abweichende bauliche Änderungen der Grenzwand, der Gebäudehöhe oder des Daches würden eine abstandsflächenrechtliche Neubewertung erfordern, auch deshalb nicht durch, weil Gegenstand der Frage einer Nachbarrechtsverletzung durch eine Baugenehmigung ausschließlich das in den genehmigten Bauvorlagen dargestellte Vorhaben ist, nicht ein möglicherweise hiervon abweichend ausgeführtes, tatsächlich vorhandenes Bauwerk (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 12; im gleichen Sinne OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. Mai 2014, a.a.O., Rn. 21).

    Das setzt aber voraus, dass die Nutzungsänderung auf wenigstens einen durch die Abstandvorschriften geschützten Belang nachteiligere Auswirkungen als die bisherige Nutzung hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 2 A 222/14 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 11; Hessischer VGH…, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 3 A 1844/15.Z - juris Rn. 9;… von Alven-Döring, in: Meyer/Achelis/von Alven-Döring/Hellriegel/Kohl/Rau, Bauordnung für Berlin, 7. Auflage 2021, § 6 Rn. 30).

  • OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
    Rn. 13 Selbst wenn in der ursprünglichen Baugenehmigung von 1989 über die Bezeichnung als "Wirtschaftsgebäude" hinaus für einzelne Räume eine bestimmte Nutzung konkret - und für den hier in Rede stehenden Raum als Garage - geregelt worden sein sollte (vgl. zu einem solchen Fall Thüringer OVG, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - juris Rn. 36), wofür der Kläger schon nichts substantiiert darlegt, und wenn der Beklagte und die Beigeladene deshalb von der Genehmigungsbedürftigkeit der Nutzungsänderung in einen Fitnessraum ausgehen sollten, ändert dies nichts daran, dass der Kläger - wie bereits ausgeführt (s.o. unter II.1.a) - für die geänderte Nutzung, den bloßen Wechsel von einer Wohnnebennutzung als Garage zu einer Wohnnebennutzung als Fitnessraum, keine andere und nunmehr seine Nachbarrechte berührende, gar unzumutbare Beeinträchtigung hinreichend konkret darzulegen vermag.

    Ein weiteres Beispiel ist die Änderung der Erdgeschossnutzung eines "Wirtschaftsgebäudes" mit der ursprünglichen Genehmigung als "Kühlraum", "Lagerräume für Kohlen und Späne" und "Garage" in eine Nutzung für Zwecke der Produktion einschließlich einer Räucherei, die insbesondere den Einbau einer Feuerungsanlage und von Be- und Entlüftungsanlagen erfordert (Thüringer OVG, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - juris Rn. 38 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 6.19

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
    Insoweit begründet der Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 86 Abs. 1 VwGO nicht die prozessuale Hoffnung, das Gericht werde mit seiner Hilfe schon die klagebegründenden Tatsachen finden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2022 - OVG 10 B 6.19 - juris Rn. 67 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2022 - 10 B 1.21

    Instandsetzung/Sanierung eines Wochenendhauses; u.a. Austausch und Veränderung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
    Die bloße Erneuerung der Dachfläche stellt keine erhebliche bauliche Änderung dar, die das Bestandsgebäude zu einem neuen Vorhaben umgestaltet und dadurch den baulichen Bestandsschutz entfallen ließe (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 2 A 222/14 - juris Rn. 19; zum Wegfall des Bestandsschutzes bei erheblichen baulichen Änderungen vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2022 - OVG 10 B 1/21 - juris Rn. 43 - 53).
  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, Beschluss vom 26. April 2022 - BVerwG 4 BN 28.21 - juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 3 A 1844/15

    Bürohaus in Wohngebäude

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
    Das setzt aber voraus, dass die Nutzungsänderung auf wenigstens einen durch die Abstandvorschriften geschützten Belang nachteiligere Auswirkungen als die bisherige Nutzung hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 2 A 222/14 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 3 A 1844/15.Z - juris Rn. 9;… von Alven-Döring, in: Meyer/Achelis/von Alven-Döring/Hellriegel/Kohl/Rau, Bauordnung für Berlin, 7. Auflage 2021, § 6 Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 10 N 68.20

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung: Abstandsflächenrechtliche Privilegierung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2020 - OVG 10 N 68/20 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2021 - 10 S 73.20

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1995 - 11 B 1543/95

    Rechtsschutzinteresse; Baunachbarrechtlicher Antrag; Fertigstellung des …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; besondere …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1986 - 3 S 1723/86

    Grenzabstandserheblichkeit einer erheblichen Nutzungsänderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1988 - 7 A 2897/86
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 1 B 11687/16

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Stellplätze im rückwärtigen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23

    Baugenehmigung; Einfügen eines Gebäudes in die nähere Umgebung; erdrückende …

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vorhaben das Rücksichtnahmegebot verletzt, sind nur Gesichtspunkte mit städtebaulicher (bodenrechtlicher) Erheblichkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Januar 2007 - 4 C 1.06 - juris Rn. 11; OVG NRW…, Beschluss vom 20. Juli 2023 - 2 A 2535/21 - juris Rn. 21; OVG Bln.-Bbg, Beschluss vom 15. Februar 2023 - OVG 10 N 38/20 - juris Rn. 8).
  • VG Karlsruhe, 18.09.2024 - 2 K 1204/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung; Ersetzung eines …

    Die Einschätzung, dass angesichts des Umstands der Eignung und Bestimmung zu einer regelmäßigen und auch nicht nur kurzzeitigen Nutzung in der Rechtsprechung bisweilen die Qualifikation ähnlich genutzter Räume als Aufenthaltsraum in Zweifel gezogen wird, vermag das Gericht in dieser Pauschalität nicht zu teilen (…vgl. insofern jedoch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 04.07.1986 - 3 S 531/86 -, juris LS. 1; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.02.2023 - OVG 10 N 38/20 -, juris Rn. 22, jeweils zu Fitnessräumen, jedoch jeweils in einem anderen Entscheidungskontext).
  • VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 4533/21

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids über die …

    Eine (bloße) Nutzungsänderung erfordert jedenfalls dann eine erneute Prüfung der Einhaltung der Festsetzung über die überbaubaren Grundstücksflächen, wenn sie auf die mit dieser Festsetzung verfolgten städtebaulichen Ziele nachteiligere Auswirkungen hat als die bisherige Nutzung (…vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 4.10.1983, 5 S 933/83, BRS 40 Nr. 182;… Urt. v. 2.11.2006, 8 S 361/06, juris Rn. 28;… siehe auch - in Bezug auf die Abstandsflächenrelevanz von Nutzungsänderungen - VGH Kassel, Beschl. v. 24.7.2014, 3 B 835/14, juris Rn. 32, 36;… Beschl. v. 24.11.2016, 3 B 2515/16, juris Rn. 17 [jeweils fehlende Abstandsflächenrelevanz der Umnutzung eines Bürogebäudes in ein Wohngebäude]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.2.2023, OVG 10 N 38/20, juris Rn. 24 [fehlende Abstandsflächenrelevanz der Umnutzung einer Garage in einen Fitnessraum];… VGH München, Beschl. v. 27.2.2015, 15 ZB 13.2384, juris Rn. 11, 14 f. [fehlende Abstandsflächenrelevanz der Umnutzung einer Frühstückspension in ein Asylbewerberwohnheim]); OVG Münster, Beschl. v. 13.7.1995, 11 B 1543/95, juris Rn. 4 ff. [Abstandsflächenrelevanz der Umnutzung von Lager- oder Büroräumen in Wohnnutzung]; Beschl. v. 16.5.2014, 2 A 222/14, juris Rn. 13; Urt. v. 13.7.1988, 7 A 2897/86, juris Rn. 5, 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2026 - 2 M 122/25

    Denkmalrechtliche Sicherungsverfügung

    Denn eine Nutzungsänderung ist abstandsflächenbeachtlich, wenn die neue Nutzung vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt ist und wenn sie (einschließlich auf sie bezogener baulicher Veränderungen am Gebäude) im Verhältnis zur bisherigen Nutzung zu nachteiligeren Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke in einem der durch die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften geschützten Belange führen kann (HessVGH…, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 3 A 1844/15.Z - juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Februar 2023 - OVG 10 N 38/20 - juris Rn. 24, jew. M.w.N.).
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