Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 68 Abs 1 BauO BB 2016, § 68 Abs 2 BauO BB 2016, Art 103 Abs 1 GG
Zulässigkeit der Änderung eines bereits gestellten Bauantrags während des Baugenehmigungsverfahrens - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 68 Abs 1 BauO BB 2016, § 68 Abs 2 BauO BB 2016, Art 103 Abs 1 GG
Baugenehmigung für einen Einzelhandelsbetrieb; Bauantrag; Vorhaben; Änderung des Vorhabens; Nachtragsantrag; Nachtragsbaugenehmigung; aliud; grundlegende Änderung; Rücksichtnahmegebot; Zu- und Abgangsverkehr; Warenanlieferung; Erschließung; Zu- und Abfahrten; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BbgBO 2016 § 68 Abs. 1 und 2; GG Art. 103 Abs. 1
Baugenehmigung für einen Einzelhandelsbetrieb, Änderung des Vorhabens, Nachtragsbaugenehmigung, aliud, grundlegende Änderung, Rücksichtnahmegebot, Zu- und Abgangsverkehr, Warenanlieferung, Erschließung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; BbgBO § 68 Abs. 1
Änderung eines einmal gestellten Bauantrags für ein Bauvorhaben während des Baugenehmigungsverfahrens; Möglichkeit eines Nachtragsantrags (sog. "Tekturantrag") bei nur geringfügigen, modifizierenden Änderungen; Bauordnungsrechtliche Qualifizierung des geänderten im ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bei grundlegenden Änderungen ist ein neuer Bauantrag erforderlich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Grundlegende Änderungen erfordern neuen Bauantrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Änderung eines einmal gestellten Bauantrags für ein Bauvorhaben während des Baugenehmigungsverfahrens; Möglichkeit eines Nachtragsantrags (sog. "Tekturantrag") bei nur geringfügigen, modifizierenden Änderungen; Bauordnungsrechtliche Qualifizierung des geänderten im ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Tektur" führt zu grundlegenden Änderungen: Neuer Bauantrag erforderlich! (IBR 2017, 651)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 27.09.2013 - 3 K 564/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13
Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Bei nur geringfügigen, modifizierenden Änderungen, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren und in seinem Wesen nicht verändern, ist ein Nachtragsantrag (sog. "Tekturantrag") möglich, der, sofern eine Baugenehmigung bereits ausgereicht sein sollte, zu einer Nachtragsbaugenehmigung führt (vgl. zur Nachtragsbaugenehmigung OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 6).Handelt es sich hingegen bei der Veränderung um eine grundlegende Änderung des Vorhabens, bei dem sich das neue Vorhaben in Bezug auf baurechtlich relevante Kriterien von dem ursprünglich genehmigten Vorhaben wesentlich unterscheidet, ist ein "aliud" anzunehmen und zwar unabhängig davon, ob die baurechtliche Zulässigkeit des geänderten Vorhabens als solches im Ergebnis anders zu beurteilen wäre oder nicht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 6).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Das Gericht ist grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (u.a. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 35 f. m.w.N.). - BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris Rn. 2).
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
Bezirk Pankow muss Genehmigung zum nachträglichen Einbau von zusätzlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Bei nur geringfügigen, modifizierenden Änderungen, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren und in seinem Wesen nicht verändern, ist ein Nachtragsantrag (sog. "Tekturantrag") möglich, der, sofern eine Baugenehmigung bereits ausgereicht sein sollte, zu einer Nachtragsbaugenehmigung führt (vgl. zur Nachtragsbaugenehmigung OVG Bln-Bbg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 23;… Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 6). - BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
Begriff des
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Rn. 6 Mit dem bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichenden Bauantrag i.S. von § 62 Abs. 1 BbgBO i.d.F. vom 17. September 2008 (GVBl. I S. 226, nunmehr § 68 Abs. 1 BbgBO vom 19. Mai 2016, GVBl. I Nr. 14 S. 1, siehe auch § 68 BauO Bln vom 17. Juni 2016, GVBl. S. 361) bestimmt grundsätzlich der jeweilige Antragsteller, was das Vorhaben und damit der zu beurteilende Verfahrensgegenstand sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - IV C 99.77 -, juris Rn. 11). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - 10 N 24.13
Beseitigungsanordnung; Verordnung über Bevölkerungsbauwerke; Untergang der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Festlegung der Lage der Zufahrt; Bauvorbescheid; Lebensmittelmarkt
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Für die Prüfung der Frage, ob negative Auswirkungen des Zu- und Abgangsverkehrs des Einzelhandelsbetriebes konkret zu erwarten sind, kommt es im Wesentlichen darauf an, wie die Stellung der Baukörper auf dem Grundstück ist (Abschirmungswirkung), an welcher Stelle die Warenanlieferung erfolgt, wo die Kraftfahrzeugstellplätze für Kunden und Mitarbeiter angelegt werden, wie der Kunden- und Anlieferungsverkehr auf dem Grundstück geführt wird und wo die Zu- und Abfahrten liegen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 25. April 2007 - OVG 2 B 16.05 -, juris Rn. 19 ff. m.w.N.).
- VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 5072/19 Dies führt - bei positiver Prüfung - zu einer neuen Baugenehmigung (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2016 - 3 S 2303/15 -, BauR 2016, 812 ; Urteil vom 10.10.1978 - III S 2882/17 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2017 - OVG 10 N 64.13 -, juris;… Hornmann, in: Hoppenberg / de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Bd. I, A I Rn. 107, m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 10 N 29.16
Außerkrafttreten des übergeleiteten Baunutzungsplans von Berlin in der Baustufe …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. April 2017 - OVG 10 N 64.13 -, juris Rn. 3). - VG Hamburg, 13.02.2020 - 9 K 5145/18
Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts zur Wettannahmestelle
Handelt es sich hingegen bei der Veränderung um eine grundlegende Änderung des Vorhabens, bei dem sich das neue Vorhaben in Bezug auf baurechtlich relevante Kriterien von dem ursprünglich beantragten Vorhaben wesentlich unterscheidet, ist ein "aliud" anzunehmen und zwar unabhängig davon, ob die baurechtliche Zulässigkeit des geänderten Vorhabens als solches im Ergebnis anders zu beurteilen wäre oder nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.4.2017, OVG 10 N 64.13, BeckRS 2017, 108407, Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 6 M 37.17
Zulassungsantrag; Darlegungsanforderungen; Funktionslosigkeit eines …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. April 2017 - OVG 10 N 64.13 -, juris Rn. 3). - VG Köln, 27.02.2024 - 2 K 3987/23 Rn. 32 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.01.2024 - 10 A 2134/21 -, juris Rn. 8 f.; OVG NRW, Urteil vom 19.06.2020 - 2 A 211/17 -, juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2017 - OVG 10 N 64.13 - juris, Rn. 6.
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