Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2013 - 10 N 72.10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 73 BauO BB, § 35 BauGB
Nutzungsänderung und Funktionsänderung einer Naherholungseinrichtung der Hauptverwaltung Zivilverteidigung der DDR in Wochenend- und Ferienhäuser - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 73 BauO BB
Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Naherholungseinrichtung der Hauptverwaltung Zivilverteidigung der DDR; Wochenend- und Ferienhäuser; private Erholung; Bestandsschutz; Funktion der Nutzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 13.09.2010 - 7 K 335/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2013 - 10 N 72.10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2013 - 10 N 72.10
Wird ein Bauwerk, das bisher für einen nach § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegierten Zweck genutzt worden ist, für einen anderen Zweck genutzt, so liegt hierin nicht nur eine Nutzungs-, sondern zugleich auch eine Funktionsänderung, die zu einer Entprivilegierung führt (BVerwG…, Beschluss vom 9. September 2002 - BVerwG 4 B 52/02 -, BRS 65 Nr. 92, juris Rn. 5; vgl. zum fehlenden Bestandsschutz für militärisch genutzte bauliche Anlagen nach endgültiger Aufgabe militärischer Nutzung: BVerwG, Beschluss vom 21. November 2000 - BVerwG 4 B 36/00 -, BRS 63 Nr. 121, juris Ls. 1).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 N 24.11
Nachschieben vom Ermessenserwägungen im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz - …
Derartige Zweifel sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris Rn. 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. November 2013 - OVG 10 N 72.10 -, juris Rn. 4). - VGH Bayern, 08.01.2024 - 2 ZB 22.1432
Beseitigungsanordnung für Pensionspferdebetrieb
Wird ein Bauwerk, das bisher für einen nach § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegierten Zweck genutzt worden ist, für einen anderen Zweck genutzt, so liegt hierin nicht nur eine Nutzungs-, sondern zugleich auch eine Funktionsänderung, die zu einer Entprivilegierung führt (…vgl. BVerwG, B.v. 9.9.2002 - 4 B 52/02 - juris Rn. 5; OVG Berlin, B.v. 1.11.2013 - OVG 10 N 72.10 - juris Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 10 N 8.12
Baugenehmigung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Hausmeisterwohnung; …
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die hinreichende Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. November 2013 - OVG 10 N 72.10 - m. w. Nachw). - VG Potsdam, 11.05.2020 - 13 K 5215/17
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