Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 60 Abs 2 VwGO, § 67 Abs 4 VwGO, § 124a Abs 4 S 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 152a VwGO
Anhörungsrüge als Ersatz für Wiedereinsetzungsantrag - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 60 Abs 2 VwGO, § 67 Abs 4 VwGO, § 124a Abs 4 S 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 152a VwGO, § 166 VwGO
Zulassungsantrag; Fristversäumnis; Antragsfrist; Begründungsfrist; (keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Hinderungsgrund bei Antrag auf Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzungsfrist bei Ablehnung vom PKH-Antrag; Überlegungsfrist; Anhörungsrüge; erneute ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anhörungsrüge ersetzt keinen Wiedereinsetzungsantrag!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.04.2017 - 26 K 327.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.09.2001 - VI ZA 6/01
Beginn der Zwei-Wochen-Frist nach Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17
Diese Frist begann für den Kläger mit Kenntnis des Beschlusses vom 18. Juli 2017 zu laufen, weil er danach nicht mehr mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechnen konnte und daher nicht mehr durch seine Mittellosigkeit an der Einlegung des Rechtsmittels gehindert war, sondern entscheiden musste, ob er das Zulassungsverfahren auf eigene Kosten durchführen wollte; dabei mag ihm zusätzlich ggf. noch eine Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen zuzugestehen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01 -, juris Rn. 5;… Bader, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 166 Rn. 52). - BFH, 26.01.2016 - III S 30/15
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach abgelehnter Prozesskostenhilfe - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17
Rn. 5 Der Umstand, dass der Kläger unter dem 4. August 2017 eine unbegründete Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erhoben hat, kann den fehlenden Wiedereinsetzungsantrag nicht ersetzen und die Wiedereinsetzungsfrist nicht verlängern oder hinausschieben (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - III S 30/15 (PKH) -, juris; zum vergleichbaren Fall einer unbegründeten Gegenvorstellung BGH, Beschluss vom 20. April 2009 - XI ZA 11/08 -, juris; ThürOLG…, Beschluss vom 9. April 2008 - 5 U 733/07 -, juris Rn. 11 ff.;… OLG Braunschweig, Beschuss vom 25. Mai 2016 - 9 U 80/15 -, juris Rn. 13 f.). - BGH, 20.04.2009 - XI ZA 11/08
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs mangels Erfolgsaussicht der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17
Rn. 5 Der Umstand, dass der Kläger unter dem 4. August 2017 eine unbegründete Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erhoben hat, kann den fehlenden Wiedereinsetzungsantrag nicht ersetzen und die Wiedereinsetzungsfrist nicht verlängern oder hinausschieben (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - III S 30/15 (PKH) -, juris; zum vergleichbaren Fall einer unbegründeten Gegenvorstellung BGH, Beschluss vom 20. April 2009 - XI ZA 11/08 -, juris; ThürOLG…, Beschluss vom 9. April 2008 - 5 U 733/07 -, juris Rn. 11 ff.;… OLG Braunschweig, Beschuss vom 25. Mai 2016 - 9 U 80/15 -, juris Rn. 13 f.).
- BVerwG, 05.08.1998 - 4 B 74.98
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Zulässigkeit der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17
Im Hinblick darauf, dass zu Beginn und am Ende der rechtlichen Ausführungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese einem im Erscheinen begriffenen Fachaufsatz des Klägers entsprächen, könnten jedoch Zweifel bestehen, ob der Prozessbevollmächtigte des Klägers den Streitstoff tatsächlich selbst gesichtet und rechtlich durchdrungen und eine eigene Prüfung vorgenommen hat (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 5. August 1998 - BVerwG 4 B 74.98 -, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Mai 2011 - OVG 10 N 40.10 -). - BVerwG, 13.12.2011 - 1 B 23.11
Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts durch einen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17
Er war allerdings zunächst ohne sein Verschulden gehindert, die Fristen zur Stellung und Begründung des Antrags auf Zulassung zu Berufung einzuhalten, weil ihm wegen Mittellosigkeit die rechtswirksame Einlegung des Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt oder eine andere nach § 67 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 VwGO vertretungsberechtigte Person nicht zumutbar war, er innerhalb der Monatsfrist einen (vollständigen) Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt hat, über diesen Antrag jedoch nicht vor Fristablauf entschieden worden ist (vgl. zu diesem anerkannten Grund für eine Wiedereinsetzung etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 B 23.11 -, juris Rn. 2). - OLG Jena, 09.04.2008 - 5 U 733/07
Gegenvorstellung und Beginn der Wiedereinsetzungsfrist
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17
Rn. 5 Der Umstand, dass der Kläger unter dem 4. August 2017 eine unbegründete Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erhoben hat, kann den fehlenden Wiedereinsetzungsantrag nicht ersetzen und die Wiedereinsetzungsfrist nicht verlängern oder hinausschieben (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - III S 30/15 (PKH) -, juris; zum vergleichbaren Fall einer unbegründeten Gegenvorstellung BGH, Beschluss vom 20. April 2009 - XI ZA 11/08 -, juris; ThürOLG, Beschluss vom 9. April 2008 - 5 U 733/07 -, juris Rn. 11 ff.;… OLG Braunschweig, Beschuss vom 25. Mai 2016 - 9 U 80/15 -, juris Rn. 13 f.). - OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15
Beginn der Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung gegen die mit der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17
Rn. 5 Der Umstand, dass der Kläger unter dem 4. August 2017 eine unbegründete Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erhoben hat, kann den fehlenden Wiedereinsetzungsantrag nicht ersetzen und die Wiedereinsetzungsfrist nicht verlängern oder hinausschieben (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - III S 30/15 (PKH) -, juris; zum vergleichbaren Fall einer unbegründeten Gegenvorstellung BGH, Beschluss vom 20. April 2009 - XI ZA 11/08 -, juris; ThürOLG…, Beschluss vom 9. April 2008 - 5 U 733/07 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Braunschweig, Beschuss vom 25. Mai 2016 - 9 U 80/15 -, juris Rn. 13 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 3 N 305.18
Antrag auf Wiedereinsetzung nach Entscheidung über Prozesskostenhilfe zur …
Diese Frist beträgt für die Stellung des Antrags auf Zulassung der Berufung zwei Wochen, während dessen Begründung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1, Halbsatz 2 VwGO innerhalb eines Monats nachgeholt werden muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2017 - OVG 10 N 74.17 - juris Rn. 4;… ebenso Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124a Rn. 244).Zum anderen ist für die Kläger die veröffentlichte Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg maßgeblich, die bei nicht schuldhaft versäumter Beantragung der Berufungszulassung zutreffend von der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1, Halbsatz 1 VwGO ausgeht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2017 - OVG 10 N 74.17 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 26.02.2020 - 15 ZB 20.25
Auslegung einer durch einen nicht anwaltlich vertretenen Kläger eingelegten …
Der mittellose Prozessbeteiligte wird, was die beabsichtigte Rechtsverfolgung und hierbei einzuhaltende Fristen angeht, grundsätzlich bis zur Entscheidung über seinen Prozesskostenhilfeantrag als ohne sein Verschulden an der wirksamen Einlegung des Rechtsmittels verhindert angesehen (…vgl. SächsOVG, B.v. 19.9.2017 - 4 A 613/15 - juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 27.12.2017 - OVG 10 N 74.17 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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