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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29284
OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11 (https://dejure.org/2012,29284)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2012 - 10 N 9.11 (https://dejure.org/2012,29284)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2012 - 10 N 9.11 (https://dejure.org/2012,29284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO
    Baugenehmigung; Erweiterung einer Gaststätte; Bestimmung der näheren Umgebung; Fremdkörper; Schank- und Speisewirtschaft; Gebietsversorgung; gebietsübergreifender Besucherkreis; Nachtragsbaugenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 34 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO
    Baugenehmigung; Erweiterung einer Gaststätte; Bestimmung der näheren Umgebung; Fremdkörper; Schank- und Speisewirtschaft; Gebietsversorgung; gebietsübergreifender Besucherkreis; Nachtragsbaugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10

    Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).

    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2003 - BVerwG 4 B 74.03 -, juris Rn. 2; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012, a.a.O., juris Rn. 6).

    Es ist damit von dem zutreffenden Ansatz ausgegangen, dass bei der Bewertung nach § 34 Abs. 2 BauGB, ob die Eigenart der näheren Umgebung einem der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Baugebiet entspricht, die Betrachtung auf Wesentliches zurückgeführt werden muss, weshalb außer Acht gelassen werden kann, was die Umgebung nicht prägt oder gar als Fremdkörper erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012, a.a.O., juris Rn. 12).

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11
    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - BVerwG 4 B 74.03 -, juris Rn. 2; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 14. März 2012, a.a.O., juris Rn. 6).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11

    Bezirk Pankow muss Genehmigung zum nachträglichen Einbau von zusätzlichen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11
    Im Übrigen ist eine Nachtragsbaugenehmigung ein akzessorischer Verwaltungsakt, der die ursprünglich erteilte Baugenehmigung modifiziert und mit dieser eine einheitliche Baugenehmigung bildet (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, Grundeigentum 2012, 901 , juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11
    Das nach dieser Vorschrift maßgebliche Gebiet reicht danach nur so weit, wie bei typisierender Betrachtung überhaupt die Möglichkeit besteht, die Schank- und Speisewirtschaft ggf. auch ohne Kraftfahrzeug zu erreichen (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 -, NJW 1998, 3792, juris Rn. 5, OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 10 S 46.09 -, GewArch 2010, 416 , juris Rn. 17 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 10 S 46.09

    Nachbarbeschwerde: Bewertung von Lärmimmissionen einer Gaststätte mit …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11
    Das nach dieser Vorschrift maßgebliche Gebiet reicht danach nur so weit, wie bei typisierender Betrachtung überhaupt die Möglichkeit besteht, die Schank- und Speisewirtschaft ggf. auch ohne Kraftfahrzeug zu erreichen (BVerwG…, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 -, NJW 1998, 3792, juris Rn. 5, OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 10 S 46.09 -, GewArch 2010, 416 , juris Rn. 17 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …

    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (…Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, ZfBR 2013, 266, juris Rn. 30 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17

    Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …

    Die gegen diese Baugenehmigung eingelegten Widersprüche der Klägerin und einer weiteren Nachbarin wies der Beklagte zurück; auf deren Klagen hob das Verwaltungsgericht Cottbus mit Urteilen vom 10. November 2010 -VG 3 K 588/07, VG 3 K 600/07 - die Genehmigungen unter Verweis auf eine Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs und die Unwirksamkeit des erlassenen Bebauungsplans auf; die Berufungszulassungsanträge des Beklagten wies der Senat mit Beschlüssen vom 18. September 2012 - OVG 10 N 4.11, OVG 10 N 9.11 - zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Parallelverfahrens OVG 10 B 4.17, die Gerichtsakten der vorausgegangenen Verfahren des Senats und des Verwaltungsgerichts Cottbus betreffend Vorhaben in der F ... 14 (VG 3 K 588/07 bzw. OVG 10 N 9.11, VG 3 K 600/07 bzw. OVG 10 N 4.11; VG 3 L 235/12 bzw. OVG 10 S 23.12; VG 3 L 165/13 bzw. OVG 10 S 34.13, VG 3 K 886/13; VG 3 K 592/14 und VG 3 K 635/14) und betreffend den Bebauungsplan vom 2. April 2008 (OVG 10 A 2.09; OVG 10 A 14.10/9.12/4.13) sowie auf die Verwaltungsvorgänge des Beklagten betreffend Vorhaben in der F ... 14 und 16, die vorgelegen haben und deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung sowie der Entscheidungsfindung gewesen ist.

    Für die Bestimmung der näheren Umgebung i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB gelten folgende Kriterien (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 37, 39): Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (…Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, juris Rn. 30 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, juris Rn. 7).

    Erst danach kommt in der weiteren Umgebung der Bauhof, der aufgrund dieser städtebaulichen Struktur nicht Teil der näheren Umgebung des Bauvorhabens selbst ist (ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 19. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, juris Rn. 11).

  • VG Berlin, 24.01.2014 - 19 L 264.13

    Bauordnungsrecht - Nachbarklage gegen Büro- und Wohngebäude in innerstädtischer …

    Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, NVwZ 2013, 719 ; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, Juris Rn. 37, und Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, Juris Rn. 7).

    Unter dem Blickwinkel der übrigen Kriterien des § 34 BauGB sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung und umgekehrt die Wirkung der Umgebung auf das Bauvorhaben in der Regel auf einen engeren Kreis begrenzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2012, a.a.O., Rn. 39; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 23. September 1993 - VGH 8 S 1281/93 -, Juris Rn. 22;… Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 34 Rn. 26).

  • VG Berlin, 12.12.2019 - 13 K 296.17

    Baugenehmigung: Änderung einer hinterleuchteten Mega-Light-Werbeanlage in eine …

    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (…Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, ZfBR 2013, 266, juris Rn. 30 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 20.05.2021 - 13 K 46.21
    Rn. 16 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (…Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, ZfBR 2013, 266, juris Rn. 30 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14

    Weinfest am Rüdesheimer Platz bleibt

    Hintergrund der Beschränkung auf den Gebietsbezug ist vor allem die Vermeidung der durch den An- und Abfahrtverkehr erzeugten, sich nicht mit einem allgemeinen Wohngebiet vertragenden Unruhe, so dass die überörtlich eine Gaststätte mit dem Kraftfahrzeug anfahrenden Gäste nicht zu der Zielgruppe gehören, deren Versorgung § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO ermöglichen will (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Juni 2010 a.a.O.; Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, Rn. 13, zitiert nach juris.).
  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 4 K 573/19
    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG…, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, juris Rn. 33;… Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris Rn. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, juris Rn. 7;… Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 37).
  • VG Berlin, 27.08.2020 - 13 L 185.20
    Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (…Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, ZfBR 2013, 266, juris Rn. 30 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 15.03.2018 - 13 K 342.17

    Befristete Baugenehmigung für einen Gebrauchtwagenhandel mit 2000 m² …

    Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (…Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, ZfBR 2013, 266, juris Rn. 30 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 07.11.2019 - 13 K 9.19

    Eine störende Häufung muss mit einem Blick wahrgenommen werden können, es dürfen …

    Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (…Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, ZfBR 2013, 266, juris Rn. 30 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, juris Rn. 7).
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