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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 09.12.2005 - 10 O 293/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,36585
LG Koblenz, 09.12.2005 - 10 O 293/03 (https://dejure.org/2005,36585)
LG Koblenz, Entscheidung vom 09.12.2005 - 10 O 293/03 (https://dejure.org/2005,36585)
LG Koblenz, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 10 O 293/03 (https://dejure.org/2005,36585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB a.F. § 847 Abs. 1
    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer ärztlichen Fehlbehandlung; Schmerzkonstanz in den postoperativen Tagen; Reversibilität nach Entlastung des auf der Nervenwurzel wirkenden Druckes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer ärztlichen Fehlbehandlung; Schmerzkonstanz in den postoperativen Tagen ; Reversibilität nach Entlastung des auf der Nervenwurzel wirkenden Druckes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus LG Koblenz, 09.12.2005 - 10 O 293/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Diagnoseirrtümer, die objektiv auf eine Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen sind, nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden, da die Symptome einer Erkrankung nicht immer eindeutig sind, sondern auf die verschiedensten Ursachen hinweisen können (vgl. BGH, MDR 2003, Seite 1290 ff.).

    Gelingt dem Patienten zwar der Beweis eines Behandlungsfehlers in der Form eines Diagnosefehlers oder eines Fehlers in der Befunderhebung, nicht aber der Nachweis der Ursächlichkeit dieses Fehlers für den geltend gemachten Gesundheitsschaden, kommen ihm Beweiserleichterungen nur dann zu Hilfe, wenn der objektive Fehler der Behandlungsseite entweder als grob zu werten ist, ein grober Fehler in der Befunderhebung vorliegt oder wenn die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr wegen eines Fehlers bei der Befunderhebung oder Befundsicherung gegeben sind (vgl. BGH, NJW 2003, 2827 f.).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen …

    Auszug aus LG Koblenz, 09.12.2005 - 10 O 293/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleiben Diagnosen oft mit Unsicherheiten belastet, so dass die Schwelle, von der ab ein Diagnoseirrtum als schwerer Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen ist, hoch angesetzt wird (vgl. BGH, VersR 1981, 1033).
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