Rechtsprechung
| LG Potsdam, 17.10.2000 - 10 O 3/98 |
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.10.2000 - 10 O 3/98
- OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 6 W 42/07
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit …
Die Akte Ri..., A... u.a. ./. R... u.a. Az. 10 O 65/97 Landgericht Potsdam = 5 U 121/97 Brandenburgisches Oberlandesgericht sowie Ri..., K... u.a. ./. A... L... 10 O 3/98 Landgericht Potsdam = 5 U 89/99 Brandenburgisches Oberlandesgericht waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Zudem ergibt sich aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren der Erben nach J... R... gegen A... L... 10 O 3/98 = 5 U 89/99, dass die erste Zivilkammer des Landgerichts Potsdam die Sache wegen Sachzusammenhangs gemäß der geschäftsplanmäßigen Regelung an die zehnte Zivilkammer übergeben hat.
Das einstweilige Verfügungsverfahren 10 O 65/97 Landgericht Potsdam = 5 U 121/97 Brandenburgisches Oberlandesgericht enthält keine Hinweise auf Herrn v. L. In dem einstweiligen Verfügungsverfahren 10 O 3/98 Landgericht Potsdam = 5 U 89/99 Brandenburgisches Oberlandesgericht findet sich der erste Hinweis auf eine Tätigkeit des Herrn v. L... für die Beklagte zu 3. unter dem 11. Juni 1998 (Bl. 101 d. A., 5 U 89/99 Brandenburgisches Oberlandesgericht).
Zwar wurde seitens des damaligen Prozessbevollmächtigten der Kläger mit Eingang 16. Januar 1998 beim zuständigen Grundbuchamt eine Ausfertigung des Beschlusses des Landgerichts Potsdam vom 15. Januar 1998 - 10 O 3/98 - eingereicht, jedoch ohne eine Antragstellung gemäß § 13 GBO.
- OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
Zur Begründung hat sie ausgeführt, die Streitwertfestsetzung sei unrichtig und willkürlich, über das Prozeßkostenhilfegesuch des Klägers zu 1) sei viel zu spät entschieden worden, in der mündlichen Verhandlung vom 24. September 1998 habe die abgelehnte Richterin unvertretbare Rechtsauffassungen kundgetan und sich negativ über die Beklagte zu 3) geäußert, und überdies habe die abgelehnte Richterin die Klägerseite in dem Parallelverfahren 10 O 3/98 einseitig beraten.Ihr Ablehnungsgesuch hat die Beklagte zu 3) auf das Verhalten der abgelehnten Richterinnen in dem Parallelverfahren 10 O 3/98 und in bezug auf das im vorliegenden Verfahren angebrachte Ablehnungsgesuch vom 10. Januar 1999 gestützt.
Soweit sich die Beklagte zu 3) darauf beruft, die abgelehnte Richterin habe die Klägerseite in der Parallelsache 10 O 3/98 unzulässigerweise "beraten", hat sie Anhaltspunkte für einen verfahrensübergreifenden Ablehnungsgrund (…s. dazu etwa OLG Frankfurt am Main, OLGZ 1980, S. 109 f.;… OLG Nürnberg, OLGZ 1994, S. 209 f.;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdn. 19 m.w.Nw.) nicht ausreichend dargetan.
- OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 6 W 42/07
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein privates …
Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungskläger wird der Kostenfestsetzungsbeschluss II. Instanz des Landgerichts Potsdam vom 17.10.2000 - 10 O 3/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Dort ist von zwei Verfahren die Rede, von einem Hauptsacheverfahren (Landgericht Potsdam 10 O 251/97) und von dem hiesigen Eilverfahren (Landgericht Potsdam 10 O 3/98).
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