Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2014 - 10 O 552/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kein stillschweigender Haftungsausschluss aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses, wenn ein solcher lediglich die Haftpflichtversicherung des Schädigers entlasten würde.
- ra.de
- RA Kotz
Stillschweigender Haftungsausschluss bei Gefälligkeitsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Stillschweigender Haftungsausschluss aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses bzgl. Entlastung der Haftpflichtversicherung des Schädigers; Angemessenheit eines Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens bei einer fahrlässig verursachten ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05
Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2014 - 10 O 552/13
Rn. 37 Die Schadensersatzpflicht des Beklagten erstreckt sich grundsätzlich auch auf die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, da die Klägerin die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts als erforderlich und zweckmäßig ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2004, 444; BGH NJW 2006, 1065). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2014 - 10 O 552/13
Auf die Wahrscheinlichkeit weiterer Schäden kommt es hier nicht an (vgl. BGH MDR 2007, 792; BGH NJW 2001, 1432). - BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2014 - 10 O 552/13
Rn. 37 Die Schadensersatzpflicht des Beklagten erstreckt sich grundsätzlich auch auf die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, da die Klägerin die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts als erforderlich und zweckmäßig ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2004, 444; BGH NJW 2006, 1065). - BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 139/66
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2014 - 10 O 552/13
Ihren Anteil der Mitverantwortlichkeit schätzt die Kammer (§ 287 ZPO - vgl. BGH NJW 1968, 985) auf 1/4.
- OLG Koblenz, 07.07.2015 - 3 U 1468/14
Hilfeleistung unter Nachbarn: Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit …
Ein Teil der Instanzengerichte verneint einen stillschweigenden Haftungsausschluss immer dann, wenn der Schädiger gegen Haftpflicht privat versichert ist (LG Magdeburg, Urteil vom 25. Juli 2012 - 10 O 81/12: versehentliches Ausschalten eines elektrischen Eisfreihalters des Gartenteichs, Ersticken wertvoller Fische; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21. November 2014 - 10 O 552/13: Umzugshelfer, Augenverletzung; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 7. November 2000 - 29 U 47/00, NJW-RR 2001, 455 = VersR 2002, 705: unentgeltliches Verlegen von Schweißbahnen auf dem Flachdach eines Nachbarhauses im Rahmen eines Auftrags). - LG Itzehoe, 09.03.2023 - 10 O 87/22 Auf die Wahrscheinlichkeit weiterer Schäden kommt es hier nicht an (vgl. BGH MDR 2007, 792; BGH NJW 2001, 1432; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21. November 2014 - 10 O 552/13 -, Rn. 17, juris).
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