Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 10 R 10/07 |
Verfahrensgang
- SG Aurich, 19.12.2006 - S 6 R 245/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 10 R 10/07
- BSG, 22.11.2011 - B 13 R 301/11 B
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 10 R 10/07
Das Bundessozialgericht hat sich die dieser Rechtsprechung zugrunde liegende Auffassung, dass die Zuständigkeit der Rentenversicherung zur Versorgung mit digitalen Hörgeräten im Wege beruflicher Rehabilitation allein vom Erfülltsein der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 9 ff SGB VI abhängt und nicht von einer etwaigen ebenfalls gegebenen Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenkasse berührt wird, nicht zu Eigen gemacht (vgl. Urteil vom 21. August 2008, Az.: B 13 R 33/07 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 7).Die Beklagte ist materiellrechtlich gemäß §§ 9 ff SGB VI im vorliegenden Fall nicht zuständig für die Erbringung digitaler Hörgeräte als Leistung zur medizinischen Rehabilitation (vgl. zur Zuordnung zum Sachbereich der medizinischen Rehabilitation: Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. August 2008, a.a.O.).
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die Versorgung mit höherwertigen digitalen Hörgeräten anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig, wenn besondere berufsspezifische Umstände dies erfordern, soweit also die berufliche Tätigkeit eine besonders gute Hörfähigkeit verlangt, die nur durch eine Versorgung mit solchen Hörgeräten gewährleistet wird (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. August 2008, a.a.O.).
Die Beklagte ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt des § 14 SGB IX als "erstangegangener Träger", der den Antrag nicht fristgerecht an den ansich zuständigen Träger weitergeleitet hat, zuständig gewesen (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 21. August 2008, a.a.O.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 10 R 480/05
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 10 R 10/07
Dazu hat sie unter Hinweis auf ein Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 (Az.: L 10 R 480/05) die Auffassung vertreten, dass die Beklagte für die Versorgung mit beruflich erforderlichen Hörgeräten zuständig sei.Auf die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. Urteil vom 21. Dezember 2005, Az.: L 10 R 480/05) kann die Annahme einer Zuständigkeit der Beklagten nicht gestützt werden.
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 10 R 10/07
Das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen bei hörbehinderten Menschen zu gewährleisten, ist jedoch Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Rahmen von § 33 Abs. 1 SGB V für eine nach dem Stand der Hörgerätetechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder und dazu erforderlichenfalls - wie im vorliegenden Fall auch eine Versorgung mit digitalen Hörgeräten vorzunehmen hat, auch wenn dies zu einer Überschreitung der entsprechenden Festbeträge führt; ob die Hörgeräteversorgung zugleich auch Gebrauchsvorteile im Beruf bringt, steht der Leistungspflicht der zuständigen Krankenkasse nicht entgegen (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 3 KR 20/08 R, SozR 4-2500 § 36 Nr. 2).
- FG Niedersachsen, 19.09.2018 - 9 K 325/17
Steuerliche Behandlung von Leistungen für ein durch eine beschränkt persönliche …
Dem gegenüber nimmt der 10. Senat des BFH - ohne jedoch auf die (anderslautende) Entscheidung des 4. Senats einzugehen - im Hinblick auf die Einordnung des (landwirtschaftlich genutzten) Grund und Bodens eine klare Trennung zwischen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und Privatvermögen vor (vgl. Urteil vom 21. Juli 2009 X 10 R 10/07, BFH/NV 2010, 184).
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