Rechtsprechung
| BSG, 20.08.1986 - 10 RAr 1/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für die vor Konkurseröffnung begründeten Urlaubsabgeltungsansprüche betroffener Arbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1986, 1580
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.03.1984 - 8 RK 4/83
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Urlaubsabgeltung - …
Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 10 RAr 1/85
Da der Anspruch auf Urlaubsabgeltung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzt, verlängert sich im arbeitsrechtlichen Sinne das Arbeitsverhältnis nicht um den Zeitraum, für den eine Urlaubsabgeltung gezahlt wird oder beansprucht werden kann (vgl. BSGE 56, 208 [BSG 20.03.1984 - 8 RK 4/83] = SozR 2200 § 189 Nr. 4; ebenso BAG, AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG;… Dersch/Neumann, BUrlG, 6. Aufl, RdNr. 112 zu § 7).Rn. 14 Auszugehen ist in Übereinstimmung mit dem 8. Senat des BSG (BSGE 56, 208 [BSG 20.03.1984 - 8 RK 4/83]) und dem 12. Senat (…aaO) davon, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch versicherungsrechtlich keine Einmalzahlung, sondern eine Leistung für einen bestimmten Zeitraum ist.
- BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld - …
Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 10 RAr 1/85
Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat, worauf die Revision zutreffend hinweist, in dem Urteil vom 30. November 1977 - 12 RAr 99/76 - (BSGE 45, 191 = SozR 4100 § 141b Nr. 5) zu § 141b AFG entschieden, der Anspruch auf Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG bestehe iS von § 141b Abs. 2 AFG regelmäßig für die letzten, der Urlaubsdauer entsprechenden Tage des Arbeitsverhältnisses. - BSG, 29.02.1984 - 10 RAr 20/82
Arbeitnehmer - Fristlose Kündigung - Arbeitsvergütung - Insolvenz desArbeitgebers …
Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 10 RAr 1/85
An dieser Zielsetzung hat das AFKG nichts geändert (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Februar 1984 - 10 RAr 20/82 - SozR 4100 § 141b Nr. 31).
- BSG, 20.07.1988 - 12 RK 1/88
Begriff der Masseschuld - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor …
Der Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 20. August 1986 (- 10 RAr 1/85 - in: ZIP 1986, 1580), wonach ein Urlaubsabgeltungsanspruch jedenfalls für die Geltungsdauer der durch das AFKG erfolgten Änderungen auch bei Anwendung des § 141n AFG zeitlich so einzuordnen sei, daß sich die Zeit der Urlaubsabgeltung unmittelbar an das Ende des Arbeitsverhältnisses im arbeitsrechtlichen Sinn anschließe, werde nicht gefolgt.Allerdings hat der 10. Senat des BSG (Urteil vom 20. August 1986 - 10 RAr 1/85 - ZIP 1986, 1580) für den Bereich der Kaug-Versicherung entschieden, daß dort die Beiträge, die auf die Urlaubsabgeltung entfallen, wie Beiträge für die Zeit, um die das Beschäftigungsverhältnis fiktiv verlängert wurde, zu behandeln sind.
Für die von der BA in ihrem Bescheid vertretene Ansicht sprachen durchaus ernst zu nehmende Überlegungen, die später noch dadurch gestützt wurden, daß das BSG in der bereits zitierten Entscheidung vom 20. August 1986 (10 RAr 1/85) ebenfalls die Wirkungen der damals geltenden Vorschriften § 168 Abs. 1 Satz 2 AFG, § 1227 Abs. 2 RVO und § 2 Abs. 3 AVG über ihren unmittelbaren Wirkungsbereich hinaus auf die Kaug-Versicherung ausgedehnt hat.
- BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 7/93
Arbeitsförderung - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Urlaubsanspruch
Die hiervon abweichende Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 20. August 1986 (ZIP 1986, 1580) und vom 20. Mai 1987 (NZA 1987, 718) ist im Hinblick auf die Rechtsentwicklung überholt.Hieraus hatte der Senat hergeleitet, daß der Urlaubsabgeltungszeitraum entsprechend der Zahl der abzugeltenden Urlaubstage sich unmittelbar an das Ende des Arbeitsverhältnisses im arbeitsrechtlichen Sinne anschließt (BSG ZIP 1986, 1580; BSG NZA 1987, 718).
- BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 3/92
Heuerverhältnis - Krankheit - Urlaubsabgeltung
Wie der Senat (Urteile vom 27. September 1994, 10 RAr 6/93 und 10 RAr 7/93) bereits entschieden hat, ist seine hiervon abweichende Rechtsprechung in den Urteilen vom 20. August 1986 (ZIP 1986, 1580) und vom 20. Mai 1987 (NZA 1987, 718) im Hinblick auf die eingetretene Rechtsentwicklung überholt.Hieraus hatte der Senat hergeleitet, daß der Urlaubsabgeltungszeitraum sich entsprechend der Zahl der abzugeltenden Urlaubstage unmittelbar an das Ende des Arbeitsverhältnisses im arbeitsrechtlichen Sinne anschließt (BSG ZIP 1986, 1580; BSG NZA 1987, 718).
- BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93
Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs - …
Die hiervon abweichende Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 20. August 1986 und 20. Mai 1987 (ZIP 1986, 1580 bzw NZA 1987, 718) ist überholt. - BSG, 07.08.1991 - 10 RAr 8/90
Notwendige Beiladung beim Verfahren über Säumniszuschläge gegen die Bundesanstalt …
Nachdem das SG das Verfahren zunächst wegen eines Parallelverfahrens ausgesetzt hatte, teilte die Klägerin am 2. Dezember 1986 mit, das Bundessozialgericht (BSG) habe mit dem Urteil vom 20. August 1986 - 10 RAr 1/85 - ihre Rechtsauffassung bestätigt. - LSG Hessen, 12.05.1993 - L 6 Ar 1141/91
Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung
Rn. 21 Aus den Urteilen des BSG vom 20. August 1986 - 10 RAr 1/85 und vom 20. Mai 1987 - 10 RAr 11/86 - ergibt sich nichts anderes. - BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 2/85
Konkursausfallgeld - Gehaltsfortzahlung im Todesfalle - Insolvenzereignis
Während jedoch der Urlaubsabgeltungsanspruch die Zeit des bestehenden oder als fortbestehend fingierten Arbeitsverhältnisses (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 20. August 1986 - 10 RAr 1/85 -) betrifft, gilt dies nicht für den Gehaltsfortzahlungsanspruch nach § 6 RTV. - LSG Hessen, 03.03.1993 - L 6 Ar 944/92
Konkursausfallgeldzeitraum - Berücksichtigung des Arbeitsabgeltungsanspruchs
Rn. 23 Aus den Urteilen des BSG vom 20. August 1986 - 10 RAr 1/85 und vom 20. Mai 1987 - 10 RAr 11/86 - ergibt sich nichts anderes. - BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 4/93
Zahlung von Säumniszuschlägen an die Einzugsstelle für Zeiten nach dem Eintritt …
Nachdem das SG das Verfahren zunächst wegen eines Parallelverfahrens ausgesetzt hatte, teilte die Klägerin am 2. Dezember 1986 mit, das Bundessozialgericht (BSG) habe mit dem Urteil vom 20. August 1986 - 10 RAr 1/85 - ihre Rechtsauffassung bestätigt. - BSG, 20.05.1987 - 10 RAr 11/86
Konkursausfallgeldzeitraum - Unmittelbarer Anschluss - Ende des …
Dieser Abgrenzung ist - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. August 1986 (10 RAr 1/85) für § 141n AFG schon im Hinblick auf die umfassende neue Regelung der sozialversicherungsrechtlichen, insbesondere der mitgliedschafts- und beitragsrechtlichen Einordnung der Urlaubsabgeltung durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl 1, 1497) nicht gefolgt.
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