Rechtsprechung
| BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis - Fehlende Erlaubnis - Konkursausfallgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 22.09.1981 - S 6 (12) Ar 5/81
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1983 - L 9 Ar 115/81
- BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83
Papierfundstellen
- BSGE 56, 211
- ZIP 1984, 988
- MDR 1984, 788
- NZA 1984, 237
- BB 1985, 665
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BSG, 25.03.1982 - 10 RAr 2/81
Anspruch auf Konkursausfallgeld; Konkurs eines Verleihers; Unerlaubte …
Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83
Ist ein Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis wegen fehlender Erlaubnis unwirksam (Art. 1 §§ 1, 9 AÜG), hat der gutgläubige Leiharbeitnehmer im Falle des Konkurses des Verleihers Anspruch auf Konkursausfallgeld (Weiterentwicklung von BSGE 53, 205 = SozR 4100 § 141b Nr. 23).Der Senat hält deshalb im Ergebnis an seiner im Urteil vom 25. März 1982 (BSGE 53, 205ff) vertretenen Auffassung fest.
- BSG, 29.02.1984 - 10 RAr 20/82
Arbeitnehmer - Fristlose Kündigung - Arbeitsvergütung - Insolvenz desArbeitgebers …
Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83
Nach der insoweit übereinstimmenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung werden solche Schadensersatzansprüche als Ansprüche auf Arbeitsentgelt in diesem Sinne anerkannt (…vgl. BSG SozR 4100 § 141b Nrn 10 und 12; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Februar 1984 - 10 RAr 20/82 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung vorgesehen; sowie Gagel, Arbeitsförderungsgesetz 1984, § 141b Anm. 11). - BSG, 26.11.1959 - 7 RAr 75/56
Teilnahme an einem gegen den Arbeitgeber gerichteten Proteststreik; Unterbrechung …
Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83
Geht man davon aus, daß ein Entgeltanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Verleiher hier nicht bereits aus einem sogenannten faktischen, dh von den Beteiligten vollzogenen, aus Rechtsgründen aber unwirksamen, Arbeitsverhältnis besteht (vgl. dazu ua BSGE 1, 115, 118; 11, 86, 89; 15, 89, 91; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand September 1983, S 306h I ff mit zahlreichen weiteren Nachweisen); Becker/Wulfgramm, Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Aufl, Art. 1 § 10 Anmerkungen 15a und 45a; BR-Drucks 300/75 zu § 7 S 31 zum Begriff der Beschäftigung iSv § 7 SGB IV Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. 1, S 118, 123, 125, 127, so tritt jedenfalls dieser Schadensersatzanspruch an die Stelle des Entgeltanspruchs, umfaßt also auch diesen Anspruch. - BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78
Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung
Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83
So hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) aus dem Schutzzweck des AÜG und den Grundsätzen des faktischen Arbeitsverhältnisses eine Rückzahlungsverpflichtung des Leiharbeitnehmers für bereits vom Verleiher empfangenes Entgelt verneint (BGH Urt vom 8. November 1979 - VII ZR 337/78 = Entsch. Samml. zum AÜG von Becker/Wulfgramm 1981 Nr. 61). - BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83
Provision - Konkursausfallgeld / Annahmeverzug des Arbeitgebers
Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83
Je nach dem Inhalt des (unwirksamen) Vertrages richtete sich der Schadensersatzanspruch des gutgläubigen Arbeitnehmers unmittelbar auf die geschuldete Leistung oder, falls sich der Verleiher im Annahmeverzug befand, entsprechend §§ 611, 615 BGB auf Erfüllung (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage - 10 RAr 4/83 -).
- BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 3/18 R
Insolvenzgeldanspruch - rückständiger Arbeitsentgeltanspruch - Betriebsübergang …
Rn. 26 Bestätigt wird dieses Ergebnis durch den Zweck des Insg, das der Sicherung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers dienen und deshalb möglichst schnell erbracht werden soll (BSG vom 20.3.1984 - 10 RAr 11/83 - BSGE 56, 211, 214 = SozR 4100 § 141b Nr. 32 S 130). Dies findet seinen Ausdruck auch in der Regelung zum Anspruchsübergang. - BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R
Schuldübernahme Dritter beim Konkursausfallgeld
Solange die Ansprüche der Arbeitnehmer nicht tatsächlich befriedigt sind, ist nach Eintritt eines Insolvenz-Ereignisses beim Arbeitgeber für den Anspruch auf Kaug unerheblich, ob Aussicht besteht, daß die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Kaug begründen, später durch den Konkursverwalter oder Dritte, zB einen Übernehmer des Betriebes, befriedigt werden (…BSGE 51, 296, 298 = SozR 4100 § 141b Nr. 18;… BSGE 59, 107, 108 f = SozR 7610 § 613a Nr. 5; vgl auch BSGE 56, 211 = SozR 4100 § 141b Nr. 32).Denn das Kaug soll das ausstehende Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenz-Ereignis zeitnah zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung stellen und daher möglichst früh nach dem Insolvenz-Ereignis gewährt werden (BSGE 56, 211, 214 = SozR 4100 § 141b Nr. 32;… BSGE 64, 24, 25 = SozR 1300 § 45 Nr. 38).
- BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers - …
Der Senat braucht insoweit nicht abschließend zu entscheiden, ob nicht bereits Art. 1 § 10 Abs. 2 AÜG diesen faktischen Verhältnissen Rechnung trägt und der Gesetzgeber mit der Schadensersatzpflicht des illegalen Verleihers klarstellen wollte, daß jedenfalls hinsichtlich bereits vollzogener illegaler Leiharbeitsverhältnisse der Verleiher wie ein Arbeitgeber verpflichtet ist, den Leiharbeitnehmer - auch sozialversicherungsrechtlich - so zu stellen, wie er bei Gültigkeit des Leiharbeitsverhältnisses gestanden hätte (vgl hierzu die Urteile des erkennenden Senats vom 20. März 1984, 10 RAr 3/83 und 10 RAr 11/83).Hierzu hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 20. März 1984 (10 RAr 3/83 und 10 RAr 11/83) bereits entschieden, daß dieser Anspruch - ungeachtet der Frage, ob er sich bereits aus den Grundsätzen des sogenannten faktischen Arbeitsverhältnisses ergebe - den Arbeitsentgeltansprüchen iS des § 141b Abs. 2 AFG zuzurechnen sei.
- BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94
Konkursausfallgeld bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch
Zwar können unter Umständen auch Schadensersatzansprüche einen Anspruch auf Kaug auslösen (siehe zB BSG vom 20. März 1984, BSGE 56, 211, 213 = SozR 4100 § 141b Nr. 32 mwN). - BSG, 12.08.1987 - 10 RAr 12/86
Pflicht der Konkursausfallgeldversicherung zur Leistung von …
Offengelassen hat der Senat bisher hingegen, ob - wie das LSG meint - gegen den illegalen Verleiher aus einem faktischen Arbeitsverhältnis ein Entgeltanspruch bestehen kann (Urteil vom 20. März 1984 - 10 RAr 11/83 -, BSGE 56, 211, 214;… Urteil vom 22. Mai 1984 aaO, BSGE 56, 287, 293), weil in einem solchen Fall der gutgläubige Arbeitnehmer gegen den Verleiher jedenfalls einen Schadenersatzanspruch habe, der dem Anspruch auf Arbeitsentgelt iS der Kaug-Versicherung gleichstehe (Urteil vom 20. März 1984 aaO, BSGE 56, 211, 212f mwN).Denn auch wenn der rechtlichen Beurteilung durch das LSG zu folgen wäre, würde ein auf dem faktischen Arbeitsverhältnis zwischen dem illegalen Verleiher und dem illegal Verliehenen beruhender Entgeltanspruch gegen den Verleiher - ebenso wie der nach Auffassung des Senats gegen ihn in Betracht kommende Schadenersatzanspruch - voraussetzen, daß der Verliehene gutgläubig war (erkennender Senat, Urteil vom 20. März 1984 aaO, BSGE 56, 211, 214).
- BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85
Illegaler Entleiher - Rückständiger Beitrag - Ilegaler Verleiher
Der 10. Senat des BSG hat bisher in Fällen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung nur insoweit an die Lohnzahlung durch den Verleiher Rechtswirkungen geknüpft, wie es sich um Konkursausfallgeld und die darauf entfallenden Beiträge gehandelt hat (BSGE 53, 205; 56, 211; 56, 287). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2008 - L 19 AL 64/07
Arbeitslosenversicherung
Dazu sind auch Schadensersatzansprüche zu rechnen, die an die Stelle des Entgeltanspruchs treten bzw. auf ihm aufbauen (vgl. BSG…, Urteil vom 17.07.1979, 12 RAr 12/78 , SozR 4100 § 141 b Nr. 10; Urteil vom 20.03.1984, 10 RAr 11/83, SozR 4100 § 141b Nr. 32 m.w.N;… Estelmann in Eicher/Schlegel, SGB III, § 183 Rdz. 127). - BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 6/94
Arbeitsentgelz - Konkursausfallgeld-Zeitraum - Konkursausfallgeld-Anspruch - …
Zwar können unter Umständen auch Schadensersatzansprüche einen Anspruch auf Kaug auslösen (siehe zB BSG vom 20. März 1984, BSGE 56, 211, 213 = SozR 4100 § 141b Nr. 32 mwN). - BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
Anspruch auf rückständige Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt …
Rn. 21 - Soweit das LSG - hilfsweise - eine Beitragspflicht auf der Grundlage der Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer nach Art. 1 § 10 Abs. 2 AÜG angenommen hat, so setzt diese - ebenso wie der Schadensersatzanspruch selbst - die Gutgläubigkeit des Leiharbeitnehmers voraus: Dieser darf den Grund der Unwirksamkeit seines Vertrages mit dem Verleiher nicht gekannt haben (Art. 1 § 10 Abs. 2 Satz 2 AÜG), also nicht gewußt haben, daß es sich bei seiner Tätigkeit um Leiharbeit handelte und der Entleiher hierzu keine Erlaubnis besaß (hierzu die Urteile des Senats vom 20. März 1984, BSGE 56, 211, 214 = SozR 4100 § 141b Nr. 32 sowie vom 12. August 1987, Die Beiträge 1986, 286). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2018 - L 6 KR 25/13
Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosen- …
Ansprüche aus einem "faktischen" Arbeitsverhältnis sind für den Arbeitnehmer weitergehend dann zu verneinen, wenn dieser den Grund der Unwirksamkeit des Vertrages kannte, vgl. BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 10 RAr 11/83 - Rn. 16).
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