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Weitere Entscheidung unten: BSG, 17.12.1997

Rechtsprechung
   BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 5/97   

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https://dejure.org/1997,2624
BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 5/97 (https://dejure.org/1997,2624)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 10 RAr 5/97 (https://dejure.org/1997,2624)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 10 RAr 5/97 (https://dejure.org/1997,2624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkursausfallgeld - Konkurs - Konkursverfahren - Arbeitnehmer - Tarifvertrag - Sonderzahlung - Tischler - Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 141b Abs. 1, § 141b Abs. 2
    Berücksichtigung einer Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag bei der Berechnung des Konkursausfallgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 481
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89

    Jahressonderzahlung - Insolvenz - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 5/97
    Sie ist grundsätzlich Arbeitsentgelt iS von § 141b Abs. 2 AFG, denn darunter fallen alle Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis, dh alle Leistungen des Arbeitgebers, die eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen (…vgl mwN BSG SozR 4100 § 141b Nr. 26; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 1).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG richtet sich die Zuordnung einer im Kaug-Zeitraum fällig gewordenen tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung danach, ob aus dem TV zu entnehmen ist, daß sich die Sonderzahlung den Monaten des gesamten Jahres oder dem Monat zuordnen läßt, in dem die Zahlung fällig wurde (…BSG SozR 4100 § 141b Nrn 8, 40, 42; SozR 3-4100 § 141b Nr. 1).

  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92

    Tarifliche Sonderzahlung - dauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 5/97
    Dagegen spreche auch nicht die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 -.

    Die Rechtsprechung des BAG zur Auslegung des TV, insbesondere das Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 - (NZA 1993, 1042 f [BAG 24.03.1993 - 10 AZR 487/92]) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 10 AL 62/06

    Anspruch auf Insolvenzgeld, Berücksichtigung eines 13. Monatsgehalts

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG zur Berücksichtigung von Sonderzahlungen beim InsG richtet sich die Zuordnung einer im InsG-Zeitraum fällig gewordenen tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung danach, ob dem Tarifvertrag zu entnehmen ist, dass sich die Sonderzahlung den Monaten des gesamten Jahres oder lediglich dem Monat zuordnen lässt, in dem die Zahlung fällig wurde (…BSG SozR 4100 § 141b Nrn 8, 40, 42;… SozR 3-4100 § 141b Nr. 1;… BSG SozR 4100 § 141b Nr. 40; BSG 09.12.1997 - 10 RAr 5/97 = SGb 1998, 161;… BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21).

    Für die zeitliche Zuordnung einer Jahressonderzahlung zum InsG-Zeitraum kommt es in erster Linie darauf an, aus welchem Motiv heraus sie gezahlt und welcher arbeitsrechtliche Zweck mit ihr verfolgt wird (BSG, Urteil vom 09.12.1997, Az: 10 RAr 5/97).

    Bei jährlichen Sonderzahlungen mit Mischcharakter, die sowohl die geleistete Arbeit als auch die Betriebstreue belohnen sollen, ist maßgebend, ob die Sonderzahlung anteilig den einzelnen Monaten des Jahres zugeordnet gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des Jahres vor dem Fälligkeitstag ausscheidet (…BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42;… SozR 3-4100 § 141b Nr. 1; BSG 09.12.1997 - 10 RAr 5/97 = SGb 1998, 161).

  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 10 AL 63/06

    Bestehen eines Anspruchs auf höheres Insolvenzgeld (InsG) unter Berücksichtigung …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG zur Berücksichtigung von Sonderzahlungen beim InsG richtet sich die Zuordnung einer im InsG-Zeitraum fällig gewordenen tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung danach, ob dem Tarifvertrag zu entnehmen ist, dass sich die Sonderzahlung den Monaten des gesamten Jahres oder lediglich dem Monat zuordnen lässt, in dem die Zahlung fällig wurde (…BSG SozR 4100 § 141b Nrn 8, 40, 42;… SozR 3-4100 § 141b Nr. 1;… BSG SozR 4100 § 141b Nr. 40; BSG 09.12.1997 - 10 RAr 5/97 = SGb 1998, 161;… BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21).

    Für die zeitliche Zuordnung einer Jahressonderzahlung zum InsG-Zeitraum kommt es in erster Linie darauf an, aus welchem Motiv heraus sie gezahlt und welcher arbeitsrechtliche Zweck mit ihr verfolgt wird (BSG, Urteil vom 09.12.1997, Az: 10 RAr 5/97).

    Bei jährlichen Sonderzahlungen mit Mischcharakter, die sowohl die geleistete Arbeit als auch die Betriebstreue belohnen sollen, ist maßgebend, ob die Sonderzahlung anteilig den einzelnen Monaten des Jahres zugeordnet gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des Jahres vor dem Fälligkeitstag ausscheidet (…BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42;… SozR 3-4100 § 141b Nr. 1; BSG 09.12.1997 - 10 RAr 5/97 = SGb 1998, 161).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2017 - L 14 AL 284/12

    Insolvenzgeldanspruch - Versäumung der Ausschlussfrist - Nachfrist - Unkenntnis …

    Es liege hier keine Sondervergütung mit reinem Entgeltcharakter vor, die wie das laufende Arbeitsentgelt ausschließlich die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung im Bezugsjahr entlohne, im jeweiligen Abrechnungsmonat erarbeitet, jedoch erst am vereinbarten Fälligkeitstag ausgezahlt werde, so dass die im Insg-Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2010 erarbeiteten Anteile der Sonderzahlung nur mit je 1/12 pro Monat beim Insg zu berücksichtigen wären (vgl. zu dieser Konstellation: Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 9. Dezember 1997, 10 RAr 5/97).
  • LSG Bayern, 20.02.2003 - L 10 AL 153/00

    Anspruch einer Krankengymnastin auf weiteres Konkursausfallgeld; Versicherung von …

    Dies gilt auch, wenn - wie vorliegend - die Fälligkeit der Sonderzahlung erst an einem Stichtag nach dem Insolvenzereignis eintritt (…BSG SozR 4100 § 141 b Nr. 40; BSG Urteil vom 09.12.1997 - Az: 10 RAr 5/97 = SGb 1998, 161;… Roeder aaO RdNr 52).

    Da das Arbeitsverhältnis der Klägerin im Kaug-Zeitraum 01.05.1997 bis 29.07.1997 unbestritten noch bestand, die Klägerin also ihre Arbeitsleistung erbracht hat, ist die Sonderzahlung mit 1/12 pro Monat versichert, obwohl die Fälligkeit der Leistung erst am Stichtag 01.11.1997 eintrat (…BSG SozR 4100 § 141 b Nr. 40;… BSG SozR 3-4100 § 141 b Nr. 21; BSG Urteil vom 09.12.1997 - Az: 10 RAr 5/97 = SGb 1998, 161;… Roeder aaO RdNr 86).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 268/02

    Anteilige Berücksichtigung; Arbeitsentgelt; Arbeitsentgelt; …

    Lässt sich allerdings dem Tarifvertrag entnehmen, dass die Jahressonderzahlung Entgelt für die das ganze Jahr über geleistete Arbeitsleistung ist (zB wenn die Sonderzahlung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis anteilig geleistet wird), dann ist die Sonderzahlung anteilig (für den Insg-Zeitraum von 3 Monaten also zu 3/12) bei der Festsetzung des Insg zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann nach dem Tarifvertrag die Jahressonderzahlung fällig wurde (vgl BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 10 RAr 5/97 - Dienstblatt Rechtsprechung 4424 AFG/§ 141b).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02

    Anspruch; Anspruchsentstehung; Arbeitsentgelt; Arbeitsentgeltanspruch; …

    Bei Jahreszuwendungen ist entsprechend ihrer Eigenart und Ausgestaltung zu unterscheiden, ob eine Zuordnung zu einzelnen Kalendermonaten möglich ist (Bundessozialgericht -- BSG --, Urteil vom 9. Dezember 1997 -- 10 RAr 5/97 --, ZIP 1998, 481 = SGb 1998, 161) oder ob der Anspruch lediglich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag voraussetzt (…BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 19 AL 8/08

    Gewährung von Insolvenzgeld unter Berücksichtigung einer vollen …

    Dies ergibt sich aus § 2 (Mindestbetriebszugehörigkeit von drei Monaten), § 3 (Berechnung aus dem Durchschnittsverdienst Januar bis September), § 2 Abs. 3 (anteiliger Anspruch bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 12 Monaten), § 2 Abs. 5 (Ausschluss beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses, jedoch nur anteilig , wenn das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres nur anteilig ruht), § 2 Abs. 4 (anteilige Leistung, wenn das Arbeitsverhältnis durch Bezug einer Rente, Ausscheiden durch Betriebsunfall, arbeitnehmerseitige Kündigung aus Gesundheitsgründen nach einer Mindestbetriebszugehörigkeit, arbeitgeberseitiger betriebsbedingter Kündigung nach einer Mindestbetriebszugehörigkeit beendet wurde), § 4 (fakultative Anrechnung von Leistungen, die typischerweise kein Arbeitsentgelt sind - Weihnachtsgratifikation, Jahresabschlussvergütungen, Jahresprämien, Ergebnisbeteiligungen, Tantiemen -) (vgl. BSG, Urteil vom 09.12.1997, 10 RAr 5/97).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - L 8 AL 3406/03

    Insolvenzgeldanspruch - Berücksichtigung einer betrieblichen Sonderzahlung - …

    Die Tarifvertragsparteien haben es in der Hand, sich für die eine oder andere Variante zu entscheiden (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 09.12.1997 - 10 RAr 5/97 - und Urteil vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R - jeweils m.w.N. -).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15
    Ist vereinbart, dass eine Sonderzahlung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis anteilig gewährt wird, so fällt sie auch anteilig in den Insolvenzgeldzeitraum unabhängig von dem eigentlich vorgesehenen Datum der Auszahlung (BSG 09.12.1997 - 10 RAr 5/97 - juris RdNr. 25;… InsG-DA zu § 165 SGB III Rn. 6.3 Abs. 6).
  • LSG Hessen, 10.05.1999 - L 10 AL 207/96

    Berechnung des Konkursausfallgeldes - Jahresleistung nach dem MTV-Druckindustrie …

    Läßt sich dem Tarifvertrag dagegen entnehmen, daß die Jahressonderzahlung Entgelt für die das ganze Jahr über geleistete Arbeitsleistung ist (z. B. wenn die Sonderzahlung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis anteilig geleistet wird), dann ist die Sonderzahlung anteilig (d. h. zu 1/12 jeden Monat bei Jahressonderzahlung, für den Konkursausfallgeld-Zeitraum von 3 Monaten also zu 3/12) bei der Festsetzung des Konkursausfallgeldes zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann nach dem Tarifvertrag die Jahressonderzahlung fällig wurde (BSG, Urteil vom 09.12.1997, 10 RAr 5/97, S. 5).
  • LSG Sachsen, 17.07.2001 - L 3 AL 142/99

    Anspruch auf Konkursausfallgeld (Kaug) für die Abgeltung von Ansparstunden bei …

  • SG Duisburg, 12.10.2010 - S 33 AL 41/09

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 15.12.2004 - L 10 AL 22/03

    Berücksichtigung von Urlaubsgeld bei der Bemessung von Insolvenzgeld; Anbindung …

  • LSG Berlin, 27.05.2004 - L 4 AL 3/03

    Sicherung der im Insolvenzgeldzeitraum entstandenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt …

  • SG Aachen, 27.02.2002 - S 10 AL 88/01

    Arbeitslosenversicherung

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   BSG, 17.12.1997 - 10 RAr 5/97   

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    AFG § 141 b

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Konkursausfallgeld eines in einem in Konkurs geratenen Möbelelmentwerks angestellten Tischlers - Anteilige Berücksichtigung von Sonderzahlungen bei der Berechnung des Konkursausfallgeldes - Arbeitsentgelt i.S.d. § 141b Absatz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92

    Tarifliche Sonderzahlung - dauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 10 RAr 5/97
    Dagegen spreche auch nicht die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 -.

    Die Rechtsprechung des BAG zur Auslegung des TV, insbesondere das Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 - (NZA 1993, 1042 f) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

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