Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anrechnung eines nachträglichen Preisnachlasses im Rahmen der Beihilfeberechnung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anrechnung eines nachträglichen Preisnachlasses im Rahmen der Beihilfeberechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfefähigkeit einer Aufwendung bei Inanspruchnahme einer Leistung oder Lieferung der in den Beihilfevorschriften bezeichneten Art durch den Beihilfeberechtigten; Aufwendung aus dem Vermögen des Berechtigten zur Erlangung der Leistung oder Lieferung als weitere ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beihilfefähigkeit einer Aufwendung bei Inanspruchnahme einer Leistung oder Lieferung der in den Beihilfevorschriften bezeichneten Art durch den Beihilfeberechtigten; Aufwendung aus dem Vermögen des Berechtigten zur Erlangung der Leistung oder Lieferung als weitere ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.01.2009 - 3 K 5720/07
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 649
- DVBl 2011, 649 DÖV 2011, 491
- DÖV 2011, 491
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 03.06.1965 - VIII C 170.63
Anspruch auf Festsetzung einer beamtenrechtlichen Beihilfe für die Zahlung von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Eine Aufwendung ist nicht schon dann beihilfefähig, wenn der Beihilfeberechtigte eine Leistung oder Lieferung der in den Beihilfevorschriften bezeichneten Art in Anspruch genommen hat; die Beihilfefähigkeit der Aufwendung setzt vielmehr weiter voraus, dass der Berechtigte zur Erlangung dieser Leistung oder Lieferung etwas aus seinem Vermögen aufzuwenden hat (Anschluss an Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.06.1965 - VIII C 170.63 - Buchholz 238.91 Nr. 2 BhV Nr. 1).Nur soweit dem Beamten tatsächlich eine wirtschaftliche Belastung erwachsen ist, setzt die auf der Fürsorgepflicht beruhende ergänzende Hilfe des Dienstherrn ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1965 - VIII C 170.63 - Buchholz 238.91 Nr. 2 BhV Nr. 1).
Entgegen der Auffassung der Beklagten kann eine gegenteilige Aussage nicht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.06.1965 (- VIII C 170.63 - a.a.O.) entnommen werden.
- BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 34.91
Verwaltungsakt - Rücknahme - Vertrauensschutz - Kenntnis oder grob fahrlässige …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Diese Entscheidung ist indes vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253) zum 01.01.1977 ergangen und deshalb für die nunmehr bestehende Rechtslage nicht mehr einschlägig (vgl. ähnlich BVerwG, Urteil vom 22.09.1993 - 2 C 34.91 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 78).Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 48 VwVfG auf nachträglich rechtswidrig gewordene Verwaltungsakte angewendet worden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16.11.1989 - 2 C 43.87 - BVerwGE 84, 111 ; sowie vom 22.09.1993 - 2 C 34.91 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 78 ;… ablehnend etwa Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Komm., 11. Aufl., RdZiff. 57 zu § 48 VwVfG).
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Rn. 20 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 17.06.2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103; sowie vom 26.06.2008 - 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234), der sich der Senat anschließt, genügten die Beihilfevorschriften zwar in der oben genannten Fassung nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts, jedoch galten sie zumindest für einen Übergangszeitraum weiter, um dem Gesetzgeber die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Regelungen zu treffen (das ist zwischenzeitlich geschehen).Damit wurde gewährleistet, dass die Leistungen im Krankheitsfall nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2004 - 2 C 50.02 - a.a.O.).
- BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87
Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 48 VwVfG auf nachträglich rechtswidrig gewordene Verwaltungsakte angewendet worden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16.11.1989 - 2 C 43.87 - BVerwGE 84, 111 ; sowie vom 22.09.1993 - 2 C 34.91 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 78 ;… ablehnend etwa Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Komm., 11. Aufl., RdZiff. 57 zu § 48 VwVfG). - BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Rn. 19 Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (hier: Juni 2005 und 2007) maßgeblich, für die Beihilfe verlangt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 17 m.w.N.). - BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Die Bestimmung des § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.09.2006 - 1 C 20.05 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 115). - BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Diesem Zweck dient auch die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsakten in § 39 Abs. 1 VwVfG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.09.1996 - 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 m.w.N.). - BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07
Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Rn. 20 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 17.06.2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103; sowie vom 26.06.2008 - 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234), der sich der Senat anschließt, genügten die Beihilfevorschriften zwar in der oben genannten Fassung nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts, jedoch galten sie zumindest für einen Übergangszeitraum weiter, um dem Gesetzgeber die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Regelungen zu treffen (das ist zwischenzeitlich geschehen). - BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08
Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Zwar entstehen die Aufwendungen und damit der Beihilfeanspruch gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 BhV bereits dann, wenn der Leistungserbringer (behandelnder Arzt oder - hier - Hilfsmittellieferant) seine Hauptleistung erbracht hat und damit der Zahlungsanspruch aus dem zivilrechtlichen Vertrag begründet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2010 - 2 C 77.08 - NVwZ 2010, 1568). - BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
Auch können gerade im Beamtenverhältnis fiskalische Erwägungen eine Gefährdung öffentlicher Interessen im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG unabhängig von der Höhe des zurückzufordernden Betrags darstellen (ähnlich BVerwG, Urteil vom 11.02.1982 - 2 C 9.81 - DVBl. 1982, 795). - VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
Keine ernstlichen Zweifel; Beihilfe
- OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11
Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines …
Rn. 26 Denn das Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung und Vermeidung unnötiger Aufwendungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften ist ein öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 7 B 161.85 -, NVwZ 1986, 482; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.2.2011 - 10 S 1267/09 -, juris Rn. 28), das durch die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente durch die öffentlich-rechtliche Körperschaft ohne Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit nicht nur gefährdet, sondern tatsächlich beeinträchtigt würde (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.9.2010, a.a.O., Rn. 54).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".