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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6126
VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18 (https://dejure.org/2019,6126)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.03.2019 - 10 S 1817/18 (https://dejure.org/2019,6126)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. März 2019 - 10 S 1817/18 (https://dejure.org/2019,6126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 2 BImSchG, § 10 Abs 7 S 1 BImSchG, § 10 Abs 8 S 5 BImSchG, § 21a Abs 1 S 1 BImSchV 9, § 24 BImSchV 9
    Öffentliche Bekanntgabe eines immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids im vereinfachten Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei Windkraftanlagen; Öffentliche Bekanntmachung eines im vereinfachten Verfahren erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18
    Dies folgt schon daraus, dass Erläuterungen zum Beginn der Rechtsbehelfsfrist nicht zu dem nach § 58 Abs. 1 VwGO notwendigen Belehrungsinhalt gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 70.88 - NJW 1991, 508; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2018 - 8 S 1294/17 - VBlBW 2018, 324 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17

    Rechtsmittelbelehrung über den Beginn einer Frist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18
    Dies folgt schon daraus, dass Erläuterungen zum Beginn der Rechtsbehelfsfrist nicht zu dem nach § 58 Abs. 1 VwGO notwendigen Belehrungsinhalt gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 70.88 - NJW 1991, 508; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2018 - 8 S 1294/17 - VBlBW 2018, 324 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 8 B 1343/09

    E.ON darf 4. und 5. Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk Datteln zur Zeit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18
    Eine solche Sperrwirkung in Bezug auf die Anwendung des § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV und der damit nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht verbundenen Rechtswirkungen lässt sich aus dem Ausschluss der Anwendung des § 10 Abs. 7 Satz 2 und 3 sowie Abs. 8 BImSchG im vereinfachten Verfahren nicht ableiten (vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1343/09.AK - juris Rn. 57; VG Minden, Beschluss vom 22.05.2017 - 11 L 2085/16 - ZNER 2017, 226; VG Koblenz, Zwischenurteil vom 16.07.2015 - 4 K 118/15.KO - juris Rn. 50; Kerkmann, ZNER 2016, 38; a. A. VG Ansbach, Beschluss vom 30.11.2011 - AN 11 K 11.01826 - juris Rn. 41; Dietlein in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 87. Ergl.
  • VG Koblenz, 16.07.2015 - 4 K 118/15

    Zwischenurteil über Klage eines Naturschutzbundes gegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18
    Eine solche Sperrwirkung in Bezug auf die Anwendung des § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV und der damit nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht verbundenen Rechtswirkungen lässt sich aus dem Ausschluss der Anwendung des § 10 Abs. 7 Satz 2 und 3 sowie Abs. 8 BImSchG im vereinfachten Verfahren nicht ableiten (vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1343/09.AK - juris Rn. 57; VG Minden, Beschluss vom 22.05.2017 - 11 L 2085/16 - ZNER 2017, 226; VG Koblenz, Zwischenurteil vom 16.07.2015 - 4 K 118/15.KO - juris Rn. 50; Kerkmann, ZNER 2016, 38; a. A. VG Ansbach, Beschluss vom 30.11.2011 - AN 11 K 11.01826 - juris Rn. 41; Dietlein in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 87. Ergl.
  • VG Minden, 22.05.2017 - 11 L 2085/16
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18
    Eine solche Sperrwirkung in Bezug auf die Anwendung des § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV und der damit nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht verbundenen Rechtswirkungen lässt sich aus dem Ausschluss der Anwendung des § 10 Abs. 7 Satz 2 und 3 sowie Abs. 8 BImSchG im vereinfachten Verfahren nicht ableiten (vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1343/09.AK - juris Rn. 57; VG Minden, Beschluss vom 22.05.2017 - 11 L 2085/16 - ZNER 2017, 226; VG Koblenz, Zwischenurteil vom 16.07.2015 - 4 K 118/15.KO - juris Rn. 50; Kerkmann, ZNER 2016, 38; a. A. VG Ansbach, Beschluss vom 30.11.2011 - AN 11 K 11.01826 - juris Rn. 41; Dietlein in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 87. Ergl.
  • VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 11 K 11.01826

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18
    Eine solche Sperrwirkung in Bezug auf die Anwendung des § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV und der damit nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht verbundenen Rechtswirkungen lässt sich aus dem Ausschluss der Anwendung des § 10 Abs. 7 Satz 2 und 3 sowie Abs. 8 BImSchG im vereinfachten Verfahren nicht ableiten (vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1343/09.AK - juris Rn. 57; VG Minden, Beschluss vom 22.05.2017 - 11 L 2085/16 - ZNER 2017, 226; VG Koblenz, Zwischenurteil vom 16.07.2015 - 4 K 118/15.KO - juris Rn. 50; Kerkmann, ZNER 2016, 38; a. A. VG Ansbach, Beschluss vom 30.11.2011 - AN 11 K 11.01826 - juris Rn. 41; Dietlein in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 87. Ergl.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines …

    Ohne dass es darauf ankommt, ob dies in dieser Pauschalität angesichts der der Behörde eingeräumten Möglichkeit, durch eine öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsentscheidung selbst Rechtssicherheit zu schaffen (vgl. hierzu etwa Senatsbeschlüsse vom 07.03.2019 - 10 S 1817/18 und 10 S 2025/18 - jeweils juris) und der in § 2 Abs. 3 Satz 2 UmwRG geregelten Ausschlussfrist zutrifft, spricht gleichwohl nichts dafür, dass die bloße nicht weiter verdichtete Möglichkeit einer Kenntniserlangung für ein "Kennen können" im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 UmwRG ausreichend ist.
  • OVG Sachsen, 08.08.2019 - 1 B 439/18

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; vereinfachtes Verfahren; öffentliche …

    Rn. 10 Der öffentlichen Bekanntgabe steht dabei nicht entgegen, dass die angegriffene immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 19 Abs. 1 BImSchG erteilt wurde (vgl. VGH BW, Beschl. v. 17. März 2019 - 10 S 1817/18 und 10 S 2025/18 -, juris Rn. 5 ff.) und in diesem vereinfachten Verfahren die für das förmliche Genehmigungsverfahren geltenden Regelungen des § 10 Abs. 7 Satz 2 und 3 sowie Abs. 8 BImSchG über die öffentliche Bekanntmachung bzw. die Ersetzung der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gem. § 19 Abs. 2 BImSchG nicht anzuwenden sind.

    Im vereinfachten Verfahren ist eine Zustellung an Dritte (§ 10 Abs. 7 Satz 1 Alt. 2 BImSchG) damit aber nicht zwingend vorgeschrieben, denn anders als im förmlichen Genehmigungsverfahren fehlt es an einer förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung von Personen, die - nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG - Einwendungen erheben könnten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 7. März 2019 a. a. O.;… Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand April 2018, § 19 BImSchG Rn.28).

    Rn. 12 Die Vorschrift über die Nichtanwendbarkeit der Regelungen zur zwingenden öffentlichen Bekanntmachung besagt zudem weder, dass eine öffentlichen Bekanntmachung auf Antrag des Genehmigungsantragstellers nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV von vorneherein kraft bundesgesetzlicher Spezialregelung ausscheidet (…wie teilweise in der Kommentarliteratur angenommen, vgl. Dietlein, in: Landmann/Rohmer a. a. O., Rn. 39), noch dass die Bekanntmachungswirkung nach § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 41 VwVfG nicht eintreten kann, sondern bestimmt nur, dass die Reglungen zur zwingenden öffentlichen Bekanntmachung im förmlichen Genehmigungsverfahren keine Anwendung finden (§ 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 41 VwVfG, vgl. VGH BW Beschl. v. 17. März 2019 a. a. O.).

    Ferner nimmt § 24 der 9. BImSchV die Anwendung von § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV für das vereinfachte Genehmigungsverfahren nicht aus, wonach die Entscheidung über den Antrag gem. § 19 Abs. 1 BImschG unbeschadet des § 10 Abs. 7 und 8 Satz 1 BImSchG öffentlich bekannt zu machen ist, wenn das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde oder der Träger des Vorhabens dies - wie hier - beantragt hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 7. März 2019 a. a. O.;… OVG NRW, Beschl. v. 24. September 2009 - 8 B 1343/09 -, juris Rn. 57).

    Das hat zur Folge, dass im Übrigen die allgemeinen landrechtlichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten gem. § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 1, § 41 Abs. 3 Satz 1 VwVfG anwendbar sind (vgl. VGH BW, Beschl. v. 17. März 2019 a. a. O. m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 2025/18

    Ingangsetzung des regulären Laufs der Widerspruchsfrist durch öffentliche …

    Rn. 4 1. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 14.12.2016 wurde - was die Antragstellerin im Grundsatz nicht in Abrede stellt - zulässigerweise öffentlich bekannt gemacht (vgl. hierzu auch den Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren 10 S 1817/18 ).

    Einen gesonderten Hinweis auf den Eintritt der durch die öffentliche Bekanntmachung ausgelösten Bekanntgabefiktion schreibt § 41 Abs. 4 LVwVfG demgegenüber nicht vor (vgl. hierzu näher den Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren 10 S 1817/18 ).

  • OVG Sachsen, 11.11.2021 - 1 A 450/20

    Windkraftanlage; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; öffentliche Bekanntmachung; …

    Da die hier angefochtene Genehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren gem. § 19 Abs. 1 BImSchG erteilt wurde, findet zwar § 10 Abs. 7 Satz 1 BImSchG Anwendung, eine Zustellung an Dritte (vgl. § 10 Abs. 7 Satz 1 Alt. 2 BImSchG) ist im vereinfachten Verfahren aber nicht vorgeschrieben, weil es dort mangels förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung an Personen fehlt, die nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG Einwendungen erheben könnten (VGH BW, Beschl. v. 7. März 2019 - 10 S 2025/18 - und - 10 S 1817/18 -, jeweils juris Rn. 5 m. w. N.), sodass für die Bekanntgabe der Genehmigung gegenüber Dritten auf allgemeine Vorschriften zurückzugreifen ist.
  • OVG Sachsen, 11.11.2021 - 1 A 452/20

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Bekanntmachung; Widerspruchsfrist

    Da die hier angefochtene Genehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren gem. § 19 Abs. 1 BImSchG erteilt wurde, findet zwar § 10 Abs. 7 Satz 1 BImSchG Anwendung, eine Zustellung an Dritte (vgl. § 10 Abs. 7 Satz 1 Alt. 2 BImSchG) ist im vereinfachten Verfahren aber nicht vorgeschrieben, weil es dort mangels förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung an Personen fehlt, die nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG Einwendungen erheben könnten (VGH BW, Beschl. v. 7. März 2019 - 10 S 2025/18 - und - 10 S 1817/18 -, jeweils juris Rn. 5 m. w. N.), sodass für die Bekanntgabe der Genehmigung gegenüber Dritten auf allgemeine Vorschriften zurückzugreifen ist.
  • OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung …

    Dies dient in Umsetzung von Art. 4 Nr. 3 Buchst. b der Richtlinie 2003/35/EG (…vgl. zur Gesetzesbegründung BT-Drs. 16/2494, S. 26) und damit von Art. 6 Abs. 9 der Aarhus-Konvention der Information der beteiligten Öffentlichkeit über den Inhalt der Entscheidung.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.3.2019 - 10 S 1817/18 -, juris][vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.3.2019 - 10 S 1817/18 -, juris] Nach § 10 Abs. 8 Satz 2 BImSchG wird die öffentliche Bekanntmachung dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung im amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, veröffentlicht wird; auf Auflagen ist hinzuweisen.
  • VG Freiburg, 08.12.2022 - 10 K 3127/20

    Genehmigung einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff (Power-to-Gas-Anlage)

    Rn. 46 Der Fristbeginn richtet sich somit wohl gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 BImSchG nach der Zustellung durch die öffentliche Bekanntgabe (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 7. März 2019 - 10 S 1817/18 -, juris Rn. 8 , - 10 S 2025/18 -, juris Rn. 6 ).
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