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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8133
VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02 (https://dejure.org/2003,8133)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2003 - 10 S 2128/02 (https://dejure.org/2003,8133)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 10 S 2128/02 (https://dejure.org/2003,8133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    GbR als Milcherzeuger - Referenzmengenübergang - Altpachtverhältnis - Zäsur bei Pachtzinshöhe

  • Judicialis

    MGVO § 7 Abs. 4; ; MGVO § 7 Abs. 5; ; MGVO § 9 Abs. 1; ; EWGVO 3950/92 § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Milch, Fett: Übergang von Anlieferungs-Referenzmengen bei Beendigung eines Flächenpachtvertrages auf den Verpächter; Altpachtverhältnis; Erzeuger; Bescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bescheinigung des Übergangs einer Milchreferenzmenge; Übergang von Anlieferungs-Referenzmengen bei Beendigung eines Flächenpachtvertrages auf den Verpächter; Begriff des Milcherzeugers; Vorliegen eines "Altpachtverhältnisses" im Sinne des § 7 Abs. 4 MGV bei Zäsur des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 34.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Pächterschutz ausschließende Rückgabe …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02
    Für diesen Fall halte der Verordnungsgeber, was auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30.10.1997 ( - 3 C 34.96 -, AgrarR 1998, 319) anerkannt habe, die Beteiligten an ihrer Einschätzung fest, dass es sich um eine referenzmengenlose Fläche handele, die auf Dauer diesen Status behalte.

    Die "Referenzmengenfreiheit" bleibt auch bei der Rückgabe einer Pachtfläche an den Rechtsnachfolger des vormaligen Verpächters erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 34.96 -, AgrarR 1998, 319, 320: "Die Rückgabe einer referenzmengenlosen Neupachtfläche bleibt bei der Referenzmengenberechnung außer Betracht.").

    Die Frage, ob ohne entsprechende Bescheinigung eine Referenzmenge schon gar nicht zusammen mit einer Pachtfläche bei Verpachtung auf den Pächter übergeht (diesen Schluss lässt das Urteil des BVerwG vom 30.10.1997 - 3 C 34.96 -, AgrarR 1998, 319f, zu), ist von der Anwendung des § 7 Abs. 5 MGV auf den Fall der Rückgabe der Pachtfläche an den Verpächter unabhängig.

  • EuGH, 06.12.1991 - C-121/90

    Posthumus / Oosterwoud

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02
    Entgegen dem Urteil des EuGH vom 06.12.1991 (- C-121/90 -, Slg. 1991-I, 5833, - Posthumus -) könne nicht verlangt werden, dass ein solches Kriterium vollkommen vom Willen der Beteiligten unabhängig sei.

    Nach den vom EuGH in seinem Urteil vom 06.12.1991 (- C 121/90 -, Slg. 1991-I, 5833, - Posthumus -) aufgestellten Grundsätzen sei an der strengen Grundstücksakzessorietät der Milchreferenzmenge auch für den vorliegenden Fall festzuhalten.

    Eine solche Annahme wäre wohl gemessen am Urteil des EuGH vom 06.12.1991 (- C-121/90 - Posthumus -, Slg. 1991, I-5833) problematisch, da sich diese Kriterien nach der Rechtsprechung des EuGH "auf die Besonderheiten des fraglichen Betriebs oder der von ihm ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeiten beziehen" müssen.

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30.11.1989 - 3 C 47/88 - (BVerwGE 84, 140ff) Bescheinigungen nach § 9 MGV als rein deklaratorisch auffasse, könne dem hinsichtlich sogenannter Neupachtverträge nicht gefolgt werden.

    Demgegenüber beziehe sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.11.1989 ( - 3 C 47.88 -, BVerwGE 84, 140) auf ein sogenanntes "Altpachtverhältnis".

    Dass die in § 7 Abs. 5 MGV genannte Bescheinigung von konstitutiver Bedeutung ist, steht auch nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.11.1989 (BVerwGE 84, 140), das für das Verwaltungsgericht Anlass für die Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO gewesen ist, denn diese Entscheidung bezieht sich auf eine ältere, abweichende Rechtslage.

  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    "Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Zusatzabgabe im Milchsektor - Referenzmengen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02
    Bei Beendigung eines nach dem 02.04.1984 abgeschlossenen Pachtvertrages vor dem 31.03.2000 geht eine Anlieferungs-Referenzmenge nur dann auf den Verpächter über, wenn dieser selbst Milcherzeuger ist oder "im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhältnisses die verfügbare Referenzmenge auf einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt" (s. EuGH, Urteil vom 20.06.2002 - C-401/99, Thomsen -, Slg. 2002 1, 5775 = AgrarR 2002, 283).

    Nach einem Urteil des EuGH vom 20.06.2002 (C-401/99, - Thomsen -, AgrarR 2002, 283 = Slg. 2002 I S. 5775) zu Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Buchst. c der VO (EWG) 3950/92 ist "Erzeuger" von Milch nur, wer selbst diese Eigenschaft hat oder "im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtvertrags die verfügbare Referenzmenge auf einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt." Für die Zuteilung an Referenzmengen an den Verpächter ist zumindest erforderlich, dass dieser bei Beendigung des Pachtvertrags nachweist, dass er konkrete Vorbereitungen dafür trifft, in kürzester Zeit die Tätigkeit eines Erzeugers auszuüben.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02
    Die Anwendung von § 7 Abs. 5 MGV verstößt auch nicht gegen das Rückwirkungsverbot, denn es handelt sich zum einen allenfalls um einen Fall der sogenannten unechten Rückwirkung oder tatbestandlichen Rückanknüpfung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200, 242), und zum anderen ergibt eine Abwägung der betroffenen Interessen, dass diese Regelung Vorrang vor den Vermögensinteressen des Verpächters hat.
  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02
    In jedem Fall wäre ein solches Recht auf Antragstellung verwirkt (zur grundsätzlichen Möglichkeit der Verwirkung in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 09.12.1998 - 3 C 1.98 -, BVerwGE 108, 93): Im Jahr 1986 stellten weder Herr J. S. noch - nach dem Eigentümerwechsel - Herr K. H. einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach - damals - § 9 Abs. 2 MGV.
  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 37.91

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Höchstbemessungsbegrenzung - Nutzung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02
    Dazu kommt, dass Referenzmengen für sich genommen nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen (BVerwG, Urteil vom 11.11.1993, - 3 C 37.91 -, AgrarR 1994, 138, 139).
  • EuGH - C-410/99 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Challenger Trading Company - Vorabentscheidungsersuchen des Kantongerecht …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02
    Zur Bestimmung dieser Eigenschaften werde auf das Urteil des EuGH vom 20.06.2002 (- C 410/99 -, -Thomsen-, Slg. 2002, I S. 5775) zu Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 c der VO (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28.12.1992 verwiesen.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02
    Dass die Kläger nicht - wie es seit dem Urteil des BGH vom 29.01.2001 (- II ZR 331/00 -, BGHZ 146, 341 = ZIP 2001, 330) möglich ist (vgl. Horn, AgrarR 2001, 309) - "als BGB-Gesellschaft", sondern als Personen auftreten, die in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit eine BGB-Gesellschaft darstellen, begegnet keinen Bedenken.
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 50.96

    Referenzmengenübergang; vorherige Einstellung der Milcherzeugung; Quotenleasing; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02
    Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) in der Fassung der 27. ÄnderungsVO vom 24.03.1993 (BGBl. I, 374), der so auch zum maßgeblichen Zeitpunkt der Rückgabe der Pachtfläche am 31.01.2000 (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1998 - 3 C 50.96 -, BVerwGE 106, 134, 137, st. Rspr.) galt, hat "der Milcherzeuger" durch eine Bescheinigung, wie sie am 18./21.01.2000 beantragt wurde, die ihm zustehende Referenzmenge nach Übergang auf ihn "dem Käufer" (der Milch, d.h. dem Großabnehmer, etwa der Molkerei) nachzuweisen.
  • BVerwG, 20.01.1994 - 3 C 29.91

    Festsetzung von Referenzmengen für die Milchproduktion - Übertragung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2006 - 10 S 457/05

    Referenzmengenübergang nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung bei fortgesetztem …

    Liegen die übrigen Voraussetzungen für ein fortgesetztes Altpachtverhältnis im Sinne des § 7 Abs. 4 MGV vor, so wird dessen Bejahung nicht dadurch gehindert, dass im Rahmen der Vertragsverlängerung die jährliche Pachthöhe um ca. 20 Prozent verringert wurde (keine Zäsur im Sinn des Urteils des Senats vom 25.02.2003 - 10 S 2128/02 -).

    Zwar liegen hierin ca. 5 Monate eines "Schwebezustandes", doch spricht gerade die im April 1991 getroffene rückwirkende Regelung auf 12.11.1990 dafür, dass dieser Schwebezustand zugunsten einer Kontinuität aufgelöst worden ist Dem Schwebezeitraum, in dem eine Bewirtschaftung der Flächen durch den Kläger nicht erfolgt ist, kommt - anders als im Verfahren des Senats vom 25.10.2003 (- 10 S 2128/02 -), in dem die Unterbrechung von etwa einem halben Jahr in einen regulären Bewirtschaftungszeitraum fiel - keine Indizwirkung für die Beendigung eines Vertrags zu.

    Diese Würdigung steht nicht in Widerspruch zu den Aussagen im Urteil des Senats vom 25.10.2003 (- 10 S 2128/02 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - 20 A 2293/02

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung über einen Referenzmengenübergang; …

    Rn. 43 So auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2003 - 10 S 2128/02 - für Referenzmengenübergänge nach Art. 7 VO (EWG) Nr. 3950/92 auch BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 3 C 48.02 -.
  • VG Münster, 18.09.2003 - 9 K 599/01

    Ausstellung einer Bescheinigung über die Rücknahme einer Referenzmenge aus Anlass …

    Rn. 38 - ebenso BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 276/02 - VG Stade, Urteil vom 18. Juni 2003 - 6 A 1053/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2003 - 10 S 2128/02 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 8 A 10288/92 - OVG Schleswig, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 2 L 143/98 -, RdL 2002, 330, 331; VG Oldenburg, Urteil vom 29. August 2002 - 12 A 2268/00 -.
  • VG Münster, 24.11.2003 - 9 K 2625/01

    Anspruch auf eine Bescheinigung für ein höheren Referenzmengenübergangs; …

    Rn. 36 - vgl. VG Münster, Urteile vom 18. September 2003 - 9 K 599/01 und 9 K 2097/01; ebenso BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 276/02 - VG Stade, Urteil vom 18. Juni 2003 - 6 A 1053/01 - VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2003 - 10 S 2128/02 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 8 A 10288/92 - OVG Schleswig, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 2 L 143/98 -, RdL 2002, 330, 331; VG Oldenburg, Urteil vom 29. August 2002 - 12 A 2268/00 -.
  • VG Münster, 28.09.2003 - 9 K 2097/01

    Anfechtung einer erteilten Bescheinigung zur Übernahme einer Milch-Referenzmenge; …

    Rn. 42 - ebenso BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 276/02 - VG Stade, Urteil vom 18. Juni 2003 - 6 A 1053/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2003 - 10 S 2128/02 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 8 A 10288/92 - OVG Schleswig, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 2 L 143/98 -, RdL 2002, 330, 331; VG Oldenburg, Urteil vom 29. August 2002 - 12 A 2268/00 -.
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