Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Inanspruchnahme des Verursachers von Altlasten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 30.11.1995 - 5 K 1857/94
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
- BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 26.97
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 110
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94
Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Das von der Klägerin herangezogene Urteil des OVG Nordrhein- Westfalen vom 30.05.1996 (20 A 2640/94) betrifft eine erheblich anders gelagerte Fallgestaltung (z.B. Fragen der Rechtsnachfolge, Bestehen vertraglicher Regelungen, Bodenverunreinigungen durch früheren Rüstungsbetrieb quasi staatlich veranlaßt), bei der bereits die Verursachung von Grundwassergefahren durch die behördlich in Anspruch genommene Firma verneint wurde, die zudem allenfalls im Rahmen der Rechtsnachfolge des Rüstungsbetriebs hätte in Anspruch genommen werden können.Soweit das von der Klägerin auch in diesem Zusammenhang genannte Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.05.1996 (aaO) im Ergebnis eine gegensätzliche Position vertritt, mag sich dies wiederum als Folge der dortigen Einzelfallumstände erklären, die - wie bereits dargelegt - in erheblichem Umfang von denjenigen des vorliegenden Falles abweichen.
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Aber auch, wenn man mit dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts weiter davon ausgeht, daß auch eine tatbestandliche Rückanknüpfung (echte) Rückwirkung bedeutet, sofern ein Gesetz an einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Tatbestand für die Zukunft eine neue, verschärfende Rechtsfolge knüpft (vgl. z.B. BVerfGE 11, 64, 72; 72, 141, 154; 72, 175, 196; 74, 129, 155), enthält eine nachträgliche Rechtsverschärfung keine Rückanknüpfung an einen in der Vergangenheit liegenden Tatbestand. - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Aber auch, wenn man mit dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts weiter davon ausgeht, daß auch eine tatbestandliche Rückanknüpfung (echte) Rückwirkung bedeutet, sofern ein Gesetz an einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Tatbestand für die Zukunft eine neue, verschärfende Rechtsfolge knüpft (vgl. z.B. BVerfGE 11, 64, 72; 72, 141, 154; 72, 175, 196; 74, 129, 155), enthält eine nachträgliche Rechtsverschärfung keine Rückanknüpfung an einen in der Vergangenheit liegenden Tatbestand.
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Aber auch, wenn man mit dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts weiter davon ausgeht, daß auch eine tatbestandliche Rückanknüpfung (echte) Rückwirkung bedeutet, sofern ein Gesetz an einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Tatbestand für die Zukunft eine neue, verschärfende Rechtsfolge knüpft (vgl. z.B. BVerfGE 11, 64, 72; 72, 141, 154; 72, 175, 196; 74, 129, 155), enthält eine nachträgliche Rechtsverschärfung keine Rückanknüpfung an einen in der Vergangenheit liegenden Tatbestand. - BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57
Hausratentschädigung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Aber auch, wenn man mit dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts weiter davon ausgeht, daß auch eine tatbestandliche Rückanknüpfung (echte) Rückwirkung bedeutet, sofern ein Gesetz an einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Tatbestand für die Zukunft eine neue, verschärfende Rechtsfolge knüpft (vgl. z.B. BVerfGE 11, 64, 72; 72, 141, 154; 72, 175, 196; 74, 129, 155), enthält eine nachträgliche Rechtsverschärfung keine Rückanknüpfung an einen in der Vergangenheit liegenden Tatbestand. - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Eine Rückwirkung scheidet von vornherein aus, wenn man mit dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts eine solche nur annimmt, sofern ein Gesetz sein Inkrafttreten zurückdatiert (Rückbewirkung von Rechtsfolgen, vgl. BVerfGE 72, 200, 241f. 254; 77, 370, 377). - BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94
Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Die von der Klägerin für ihre Position angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 31.01.1996 - VIII ZR 297/94) ist nicht einschlägig, sondern betrifft nur Fragen der Wissenszurechnung im Rahmen einer GmbH und Co. KG. - BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64
Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Nach Ausscheiden des anderen Komplementärs blieb zwar die R.-GmbH als einzige Komplementärin übrig, dies änderte aber nichts am Fortbestand der KG (vgl. auch BGH, Urteil vom 08.11.1965, BGHZ 44, 229, 231, wonach selbst bei gleichzeitiger Auswechslung sämtlicher Gesellschafter nicht automatisch die Identität der Gesellschaft verlorengeht). - VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 10 S 2687/95
Altlastensanierung: Erkundungsmaßnahmen - Störerauswahl - keine Verjährung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Eine vergleichbare Interessenlage wie bei einem zivilrechtlichen Anspruch (vgl. § 194 Abs. 1 BGB) kann bei der Frage der Durchsetzbarkeit einer ordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnis nicht angenommen werden, so daß es an einer Grundlage für eine analoge Heranziehung des § 195 BGB fehlt (Beschluß des Senats vom 04.03.1996 - 10 S 2687/95 -, UPR 1996, 239 m.w.N.). - BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82
Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Eine Rückwirkung scheidet von vornherein aus, wenn man mit dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts eine solche nur annimmt, sofern ein Gesetz sein Inkrafttreten zurückdatiert (Rückbewirkung von Rechtsfolgen, vgl. BVerfGE 72, 200, 241f. 254; 77, 370, 377). - VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 10 S 1700/92
Erledigung einer abfallrechtlichen Entsorgungsverfügung; zum Abfallbesitzer
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 10 S 771/94
Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Altreifen; zur …
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 10 S 1478/03
Keine Verantwortlichkeit für Salzablagerungen eines stillgelegten …
Denn wegen der bis heute andauernden Fortwirkung früheren Handelns geht es insoweit um eine verfassungsrechtlich unbedenkliche unechte (retrospektive) Rückwirkung (BGH, Urteil vom 02.04.2004, NVwZ 2004, 1267, 1268 m. w. Nachw.; vgl. auch Urteil des Senats vom 27.09.1996, VBlBW 1997, 110, zur insoweit vergleichbaren Situation unter der Anwendbarkeit von §§ 22 ff. LAbfG). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01
Rückwirkungsverbot; Verwertung von Privatgutachten; Störerauswahl bei Altlasten - …
Vielmehr bezieht sie sich auf die Folgen der Verursachung einer Gefahr oder eines Gefahrenverdachts, die in die Gegenwart hineinreichen und aktuell Handlungsbedarf begründen (vgl. hierzu bereits das Urteil des Senats vom 27. September 1996 - 10 S 413/96 -, VBlBW 1997, 110). - VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
Auslegung und Regelungsbereich des Bundesbodenschutzgesetzes
Denn wirtschaftliches Unvermögen in Form von Zahlungsunfähigkeit ist nicht geeignet, von einer Ordnungspflichtigkeit - wie sie hier im Rahmen des Bodenschutzes besteht - zu befreien, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.1994 - 14 TH 1406/94 - UPR 95, 198 f; BVerwG, Beschluss vom 22.12.1980 - 4 B 193.80 - Buchholz 445.5 § 28 WaStrG Nr. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.1996 - 10 S 413/96 - VBlBW 97, 110).
- VG Stuttgart, 31.10.2003 - 18 K 724/01
Keine Verursacherhaftung in Rechtsnachfolge vor 1985 nach dem BBodSchG, da kein …
Eine Rückwirkung ist hier deshalb - in Abgrenzung zu dem dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27.09.1996 -10 S 413/96- (VBlBW 1997, 110) zugrunde liegenden Sachverhalt - nicht mit der Frage gekoppelt, ob auf Grund einer Verursachung in der Vergangenheit, die heute noch fortwirkt, eine unechte Rückwirkung anzunehmen ist (…vgl. Frenz, a.a.O., RdNr. 59). - VG Frankfurt/Main, 23.07.1999 - 14 G 212/99
Zur Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG; hier: zur …
Denn wirtschaftliches Unvermögen in Form von Zahlungsunfähigkeit ist nicht geeignet, von einer Ordnungspflichtigkeit - wie sie hier im Rahmen des Bodenschutzes besteht - zu befreien, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (VGH Kassel, Beschl. v. 24.8. 1994 - 14 TH 1406/94 , BVerwG, Beschl. v. 22.12.1980 - 4 B 193.80 , Buchholz 445.5 § 28 WaStrG Nr. 3; VGH Mannheim, Urt. v. 27.9. 1996 - 10 S 413/96 , VBlBW 97, 110). - VG Kassel, 24.09.2002 - 7 G 3170/01
Die Verantwortlichkeit ist durch das BBodSchG abschließend geregelt
Damit liegt lediglich eine tatbestandliche Rückanknüpfung (sog. "unechte" Rückwirkung) vor, die unter weniger strengen Voraussetzungen zulässig ist (…vgl. BVerfG, Urt. v. 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 -, BVerfGE 97, 67 ff; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.09.1996, - 10 S 413/96 -).
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