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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27106
OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13 (https://dejure.org/2014,27106)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2014 - 10 S 8.13 (https://dejure.org/2014,27106)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2014 - 10 S 8.13 (https://dejure.org/2014,27106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 Abs 1 S 2 VwVG
    Fristsetzung bei Nutzungsuntersagung, bei Durchsetzung einer Unterlassungspflicht; Einrücken eines Untermieters in das Bauantragsverfahren; offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit eines Bauantrages; Auswirkungen der Untersagung der Hauptnutzung auf Werbeanlagen an der ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 146 VwGO, § 13 Abs 1 S 2 VwVG, § 62 Abs 1 Nr 12a BauO BE, § 63 BauO BE, § 64 BauO BE, § 79 BauO BE
    Beschwerde; Nutzungsuntersagung (Wettbüro); Beseitigungsanordnung (Werbeanlage); Androhung von Zwangsmitteln; Rechtsnachfolge in die Wirkungen eines Bauantrags; formelle Illegalität; Ermessen; offensichtliche Genehmigungsfähigkeit einer Nutzung; Werbeanlage an der Stätte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 90
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09

    Durchsuchungsanordnung; Herausgabeverpflichtung; Frist zur Erfüllung; Androhung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13
    Rn. 5 Eine solche Fristsetzung darf nur erfolgen, wenn eine sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweichbar notwendig ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 11 S 1013.09 -, DVBl. 2009, 853, juris Rn. 7;… Sadler, a.a.O., Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - 1 S 224.08

    Untersagung von Werbung für Sportwetten: Zwangsgeldverhängung bei Werbung im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13
    Zwar wird bei Unterlassungspflichten allgemein davon ausgegangen, dass es einer besonderen Fristsetzung nicht bedarf (vgl. dazu OVG RP…, Urteil vom 04. Februar 1998 - 11 A 10814.97 -, GewArch 1998, 337, juris Rn. 39 ff.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 -, BA S. 11;… Sadler, a.a.O., Rn. 48 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2009 - 3 L 163/08

    Rechtsnachfolgefähigkeit eines Bauantrags bei Bauherrenwechsel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13
    Selbst zugunsten des Antragstellers unterstellt, der Antrag des Herrn T... nach § 64 BauO Bln sei nachfolgefähig (vgl. dazu OVG MV, Beschluss vom 4. November 2009 - 3 L 163/08 -, BRS 74 Nr. 161, juris Rn. 17) und dieser Antrag sei entsprechend der Auffassung des Antragstellers geeignet gewesen, die Rechtsfolgen des § 63 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 2 BauO Bln auszulösen, ergäbe sich daraus im vorliegenden Verfahren nichts zugunsten des Antragstellers.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 10 M 41.13

    Untersagung der Nutzung eines Wochenendhauses zum dauerhaften Wohnen bei hohem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13
    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 5, Beschluss vom 28. März 2011 - OVG 10 S 2.10 -, BA S. 4; OVG MV…, Beschluss vom 9. März 2004 - 3 M 224/03 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13
    Es erscheint jedoch fraglich, ob diese Auffassung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 2. September 1963 - BVerwG 1 C 142.59 -, NJW 1964, 314, juris Rn. 12) und ob die streitgegenständliche, auf die Einstellung des Betriebs eines Wettbüros zielende Nutzungsuntersagung dem Charakter einer schlichten Unterlassungsverpflichtung, bei der lediglich etwas zu unterlassen ist, entspricht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 11 S 17.09

    Erfordernis einer Duldungsverfügung gegen Miteigentümer; zweifache Androhung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13
    Rn. 4 Eine Frist ist nur dann angemessen und zumutbar, wenn sie das behördliche Interesse an der Schleunigkeit der Ausführung berücksichtigt und zugleich dem Betroffenen die nach der allgemeinen Lebenserfahrung erforderliche Zeit gibt, seiner Pflicht nachzukommen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - OVG 11 S 17.09 -, juris Rn. 15;… Sadler, VwVG/VwZG, 9. Aufl. 2014, § 13 VwVG Rn. 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97

    Kfz-Mechaniker-Handwerk; Androhung; Zwangsgeld; Vollstreckung einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13
    Zwar wird bei Unterlassungspflichten allgemein davon ausgegangen, dass es einer besonderen Fristsetzung nicht bedarf (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 04. Februar 1998 - 11 A 10814.97 -, GewArch 1998, 337, juris Rn. 39 ff.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 -, BA S. 11;… Sadler, a.a.O., Rn. 48 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2004 - 3 M 224/03
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13
    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht (vgl. OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 5, Beschluss vom 28. März 2011 - OVG 10 S 2.10 -, BA S. 4; OVG MV, Beschluss vom 9. März 2004 - 3 M 224/03 -, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 9 S 527/20

    "Antizipierter Versand" verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel aus …

    Insbesondere liegt vorliegend kein Fall vor, in dem zur Erfüllung der Unterlassungspflicht im konkreten Fall bestimmte Vorbereitungshandlungen erforderlich wären, die ausnahmsweise eine Fristsetzung gebieten könnten (vgl. hierzu OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 11.09.2014 - OVG 10 S 8.13 -, juris Rn. 6; im Übrigen bezieht sich diese Entscheidung auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Satz 2 VwVG i.V.m. § 5a BlnVwVfG, die keine mit § 20 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 LVwVG vergleichbare Ausnahmebestimmung enthalten).
  • VG Berlin, 17.10.2018 - 19 L 328.18

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer Gewerbeeinheit als Wettbüro; …

    Dafür bestehen hier durchaus Anhaltspunkte, die weitere Ermittlungen jedenfalls nicht von vornherein als entbehrlich erscheinen lassen (vgl. für dieses Kriterium der offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8.13 -, NVwZ-RR 2015, 90 ).

    In einem anderen Eilverfahren betreffend eine Nutzungsuntersagung für ein Wettbüro hatte das Oberverwaltungsgericht zuvor ausgeführt (Beschluss vom 11. September 2014, a.a.O.):.

    Der Antragsgegner geht zu Recht davon aus, dass sich das besondere Vollzugsinteresse im Fall einer ungenehmigten Nutzung grundsätzlich - und so auch im vorliegenden Fall - schon daraus ergibt, dass von einer weiteren Nutzung während eines Rechtsbehelfsverfahrens ein Anreiz für eine Nachahmung und damit eine negative Vorbildwirkung ausgehen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Oktober 2011, a.a.O., Rn. 7; s. im Fall eines ungenehmigten Wettbüros ausdrücklich auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014, a.a.O., 92).

    Ob seitens des Antragsgegners parallel auch gegen andere Wettbüros in der Umgebung eingeschritten wird, ist hierfür ohne Belang (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014, a.a.O.).

  • VG Berlin, 17.12.2018 - 19 L 326.18

    Nutzung einer als Tanzlokal genehmigten baulichen Anlage zum Betrieb eines …

    Dafür bestehen hier durchaus Anhaltspunkte, die weitere Ermittlungen jedenfalls nicht von vornherein als entbehrlich erscheinen lassen (vgl. für dieses Kriterium der offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8.13 -, NVwZ-RR 2015, 90 ).

    In einem anderen Eilverfahren betreffend eine Nutzungsuntersagung für ein Wettbüro hatte das Oberverwaltungsgericht zuvor ausgeführt (Beschluss vom 11. September 2014, a.a.O.):.

    Der Antragsgegner geht zu Recht davon aus, dass sich das besondere Vollzugsinteresse im Fall einer ungenehmigten Nutzung grundsätzlich - und so auch im vorliegenden Fall - schon daraus ergibt, dass von einer weiteren Nutzung während eines Rechtsbehelfsverfahrens ein Anreiz für eine Nachahmung und damit eine negative Vorbildwirkung ausgehen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Oktober 2011, a.a.O., Rn. 7; s. im Fall eines ungenehmigten Wettbüros ausdrücklich auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014, a.a.O., 92).

    Ob seitens des Antragsgegners parallel auch gegen andere Wettbüros in der Umgebung eingeschritten wird, ist hierfür ohne Belang (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014, a.a.O.).

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