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Rechtsprechung
   LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18092
LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10 (https://dejure.org/2010,18092)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.06.2010 - 10 Sa 307/10 (https://dejure.org/2010,18092)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 10 Sa 307/10 (https://dejure.org/2010,18092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Unwirksame verhaltensbezogene Kündigung wegen grober Beleidigung; Berücksichtigung der Tatumstände bei der Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhaltensbezogene Kündigung wegen grober Beleidigung; Berücksichtigung der Tatumstände bei der Interessenabwägung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …

    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10
    Eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrechtlich umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie ausgeführt wurde (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - in DB 2003, Seite 1797 f.; Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - , zitiert nach Juris m. w. N.).

    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die u. a. zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - a.a.O.).

    Das Merkmal einer überlegten Ehrverletzung, das vom Bundesarbeitsgericht für das kündigungsrechtliche Schwergewicht herangezogen wird (vgl. Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - a.a.O.;… Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - a.a.O.), ist vorliegend folglich nicht gegeben.

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …

    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10
    Eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrechtlich umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie ausgeführt wurde (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - in DB 2003, Seite 1797 f.; Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - , zitiert nach Juris m. w. N.).

    Das Merkmal einer überlegten Ehrverletzung, das vom Bundesarbeitsgericht für das kündigungsrechtliche Schwergewicht herangezogen wird (…vgl. Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - a.a.O.; Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - a.a.O.), ist vorliegend folglich nicht gegeben.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09

    Kündigung aus wichtigem Grund wegen der Äußerung "Jawohl, mein Führer"

    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10
    Rn. 40 Zudem ist festzuhalten, dass der Kläger sich unstreitig am 06.08.2009 - also noch vor Ausspruch der Kündigung - telefonisch beim Beklagtengeschäftsführer entschuldigt hat (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2009 - 11 Sa 263/09 - , zitiert nach Juris).
  • ArbG Oberhausen, 17.12.2025 - 3 Ca 1228/25
    Im Rahmen der Interessenabwägung kann jedoch auch bei erheblichen Ehrverletzungen das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen (BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05; LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10; LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2011 - 2 Sa 232/11; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2010 - 5 Sa 254/09; LAG Hamm, 24.07.2008 -8 Sa 632/08).
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