Rechtsprechung
| LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verhaltensbedingte Kündigung; Beleidigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
KSchG § 1
Verhaltensbedingte Kündigung; Beleidigung - hensche.de
Kündigung: Fristlos, Kündigung: Verhaltensbedingt, Abmahnung, Kündigung: Beleidigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
Unwirksame verhaltensbezogene Kündigung wegen grober Beleidigung; Berücksichtigung der Tatumstände bei der Interessenabwägung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhaltensbezogene Kündigung wegen grober Beleidigung; Berücksichtigung der Tatumstände bei der Interessenabwägung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 14.01.2010 - 10 Ca 7673/09
- ArbG Köln, 14.01.2010 - 10 Ca 7683/09
- LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10
Eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrechtlich umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie ausgeführt wurde (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - in DB 2003, Seite 1797 f.; Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - , zitiert nach Juris m. w. N.).Im groben Maße unsachliche Angriffe, die u. a. zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - a.a.O.).
Das Merkmal einer überlegten Ehrverletzung, das vom Bundesarbeitsgericht für das kündigungsrechtliche Schwergewicht herangezogen wird (vgl. Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - a.a.O.;… Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - a.a.O.), ist vorliegend folglich nicht gegeben.
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
Auszug aus LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10
Eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrechtlich umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie ausgeführt wurde (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - in DB 2003, Seite 1797 f.; Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - , zitiert nach Juris m. w. N.).Das Merkmal einer überlegten Ehrverletzung, das vom Bundesarbeitsgericht für das kündigungsrechtliche Schwergewicht herangezogen wird (…vgl. Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - a.a.O.; Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - a.a.O.), ist vorliegend folglich nicht gegeben.
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09
Kündigung aus wichtigem Grund wegen der Äußerung "Jawohl, mein Führer"
Auszug aus LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10
Rn. 40 Zudem ist festzuhalten, dass der Kläger sich unstreitig am 06.08.2009 - also noch vor Ausspruch der Kündigung - telefonisch beim Beklagtengeschäftsführer entschuldigt hat (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2009 - 11 Sa 263/09 - , zitiert nach Juris).
- ArbG Oberhausen, 17.12.2025 - 3 Ca 1228/25 Im Rahmen der Interessenabwägung kann jedoch auch bei erheblichen Ehrverletzungen das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen (BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05; LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10; LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2011 - 2 Sa 232/11; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2010 - 5 Sa 254/09; LAG Hamm, 24.07.2008 -8 Sa 632/08).
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