Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber; Abschluss des Verfahrens zur Anhörung des Betriebsrats
- Judicialis
BetrVG § 102
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102
Gerechtfertigte fristlose Kündigung bei Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber auch bei langjährig beschäftigten Arbeitnehmers; Abschluss des Verfahrens zur Anhörung des Betriebsrats - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber; Abschluss des Verfahrens zur Anhörung des Betriebsrats
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 28.03.2002 - 1 Ca 292/01
- LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2003, 76
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
Sie ist ein ungeeignetes Beweismittel, das vom Gericht nicht gehört werden muss (vgl. BGH, 17.02.1970, III ZR 139/67, BGHZ 53, 245 ). - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer eine schwere Pflichtverletzung begeht, deren Rechtswidrigkeit ihm erkennbar ist und deren Hinnähme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. nur 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969). - BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
Anlass zur erneuten Vernehmung der Zeugin bestand daher für die Kammer nicht (vgl. BAG, ständige Rechtsprechung, zuletzt 06.12.2001, 2 AZR 396/00, NZA 2002, S. 732- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00
Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
Die Anhörung des Betriebsrats war daher nach dem Grundsatz der subjektiven Determinierung ordnungsgemäß (vgl. BAG, ständige Rechtsprechung, zuletzt 27.09.2001, 2 AZR 236/00, NZA 2002, S. 750 ).- BAG, 12.01.1995 - 2 AZR 456/94
Kündigung: außerordentliche Kündigung: verbaler und tätlicher Angriff auf …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2002 - 10 Sa 626/02
Tätlichkeiten sind an sich geeignet, einen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden (vgl. BAG, -12.01.1995, 2 AZR 456/94, RzK I 6 g Nr. 22 ).- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit
Das Bundesarbeitsgericht und auch die ihm folgenden Landesarbeitsgerichte haben - soweit ersichtlich - den Begriff der Tätlichkeit nicht ausdrücklich definiert (vgl. zur Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte etwa LAG Köln 11.12.2002 - 7 Sa 726/02 - juris; LAG Niedersachsen 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 - juris; LAG Hamm 08.11.2000 - 18 Sa 754/00 - juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 11 Sa 184/10
Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber
Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber oder unter Arbeitskollegen stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und rechtfertigen an sich eine außerordentliche Kündigung (LAG Niedersachsen vom 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 -, NZA-RR 2003, 670 ff., ständige Rechtsprechung des BAG zu Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern, vgl. BAG vom 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 -, DB 2009, 964 ff.). - LAG Hamm, 20.02.2004 - 10 Sa 1705/03
Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats ordnungsgemäße …
Die ernstliche körperliche Bedrohung von Arbeitskollegen oder Vorgesetzten kann ebenso wie eine angedrohte Tätlichkeit je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 12.01.1995 - RzK I 6 a Nr. 121; LAG Frankfurt, Urteil vom 31.10.1986 - LAGE BGB § 626 Nr. 27; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1997 - LAGE BGB § 626 Nr. 116; LAG Köln, Urteil vom 27.09.2002 - NZA-RR 2003, 76; LAG Köln, Urteil vom 11.12.2002 - NZA-RR 2003, 470;… KR-Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rz. 449;… APS-Dörner, § 626 BGB Rz. 270;… ErfK-Müller-Glöge, a.a.O., § 626 Rz. 95, 159 m.w.N.). - ArbG Frankfurt/Main, 10.05.2007 - 19 Ca 7939/06
Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit des Arbeitnehmers gegen den …
Rn. 19 Eine Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB darzustellen (vgl. nur BAG, Urteil vom 12.03.1987, AZ. 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.09.2002, AZ. 10 Sa 626/02 - NZA-RR 2003, S. 76-78 (77) unter I. 3. a) der Gründe). - ArbG Magdeburg, 05.10.2010 - 9 Ca 804/10
Kündigungsschutzverfahren in Sachen Peter L. ./. Land Sachsen-Anhalt
Tätlichkeiten im Arbeitsverhältnis können grundsätzlich zu einer fristlosen Kündigung berechtigen (…Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 10. Auflage 2010, Randnummer 650; LAG Hamm, 20.09.1995 - NZA-RR 96, 291; LAG Niedersachsen, 27.09.2002, NZA-RR 2003, 76).
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00
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