Rechtsprechung
| LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Eingruppierung; Oberarzt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
TV-Ärzte (VKA) §§ 15, 16
Eingruppierung; Oberarzt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TV-Ärzte/VKA § 16 c; ZPO § 256 Abs. 1
Eingruppierung einer Fachärztin für Psychiatrie an kommunalem Krankenhaus; unbegründete Feststellungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur medizinischen Verantwortung für einen selbständigen Teil- oder Funktionsbereich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingruppierung einer Fachärztin für Psychiatrie an kommunalem Krankenhaus; Feststellungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur medizinischen Verantwortung für einen selbständigen Teil- oder Funktionsbereich
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.02.2008 - 22 Ca 9043/07
- LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2008 - 2 Sa 329/07
Zur Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - Tarifauslegung - Absehen …
Auszug aus LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Notwendig für eine derartige Übertragung ist grundsätzlich eine Entscheidung des zuständigen Organs des jeweiligen öffentlichen Arbeitgebers, in der Regel des Klinikvorstandes, der auch die Gesamtverantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung trägt (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.08.2008 - 2 Sa 329/07 - zitiert nach JURIS).Rn. 71 Jedoch gilt dies nach Auffassung der Kammer beschränkt für nach außen in Erscheinung tretende Strukturentscheidungen des Chefarztes (vgl. hierzu LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.08.2008 - 2 Sa 329/07 - , zitiert nach JURIS) und ist nicht übertragbar auf die vorliegende Frage nach der konkreten Ausübung einer medizinischen Verantwortung im Verhältnis zu einzelnen Mitarbeitern, da diese für die Arbeitgeberseite ohne Weiteres nicht erkennbar und überschaubar ist.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08
Eingruppierung als Oberarzt - Teil- oder Funktionsbereich - medizinische …
Auszug aus LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Die Frage der notwendigen qualitativen Gleichwertigkeit hängt für den Teilbereich davon ab, ob es sich insoweit um eine abgrenzbare organisatorische Einheit innerhalb einer übergeordneten Einrichtung handelt, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielstellung zugeordnet ist und der nichtärztliches sowie ärztliches Personal angehört (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 - , zitiert nach JURIS; LAG Köln, Urteil vom 27.10.2008 - 5 Sa 843/08 -, zitiert nach JURIS).Rn. 67 Die sich aus dem Merkmal der medizinischen Verantwortung ergebende Heraushebung gegenüber der Eingruppierung nach der Entgeltgruppe II als Facharzt ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn ein Arzt als verantwortlicher Leiter eines Funktions- oder Teilbereiches die medizinische Verantwortung nicht nur für sein eigenes Handeln, sondern auch für das diesem Bereich zugeordnete nichtärztliche und ärztliche Personal trägt (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 - ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 jeweils zitiert nach JURIS).
- ArbG Aachen, 23.05.2007 - 6 Ca 178/07
Anspruch eines Arztes als Leiter der Prämedikationsambulanz auf Vergütung nach …
Auszug aus LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Rn. 70 Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Arbeitgeberseite dann nicht auf eine fehlende ausdrückliche arbeitgeberseitige Übertragung berufen kann, sondern sich das Handeln etwa eines Chefarztes jedenfalls im Wege der Duldungsvollmacht zurechnen lassen muss, wenn die Übertragung in Kenntnis der Arbeitgeberseite bzw. der zuständigen Personalverantwortlichen stattfindet und der betroffene Arzt die entsprechenden Tätigkeiten für die Arbeitgeberseite klar erkennbar über einen erheblichen Zeitraum ohne Intervention des Arbeitgebers ausübt (vgl. Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 23.05.2007 - 6 Ca 178/07 - , zitiert nach JURIS).
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04
Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe
Auszug aus LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Aus diesem Grunde hat der Angestellte auch solche Tatsachen darzulegen, die den erforderlichen wertenden Vergleich mit den nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (BAG, Urteil vom 26.01.2005 - 4 AZR 6/04 - , in AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06
Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei …
Auszug aus LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Das erforderliche Feststellungsinteresse, welches gegeben ist, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit zwischen den Parteien insgesamt beseitigt wird, ist bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage jedenfalls dann zu bejahen, wenn, wie vorliegend, nur die Eingruppierung hinsichtlich der Erfüllung von Tätigkeitsmerkmalen zwischen den Parteien streitig ist (vgl. BAG, Urteil vom 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - , zitiert nach JURIS). - LAG Düsseldorf, 08.08.2008 - 9 Sa 1399/07
Eingruppierung von Oberärzten
Auszug aus LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Voraussetzung hierfür ist, dass dem Arzt die medizinische Verantwortung für die Behandlung und Versorgung aller in den Teil- oder Funktionsbereich aufgenommenen Patientinnen und Patienten übertragen wird (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2008 - 9 Sa 1399/07 - , zitiert nach JURIS). - LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07
Eingruppierung eines "Oberarztes"
Auszug aus LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Rn. 67 Die sich aus dem Merkmal der medizinischen Verantwortung ergebende Heraushebung gegenüber der Eingruppierung nach der Entgeltgruppe II als Facharzt ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn ein Arzt als verantwortlicher Leiter eines Funktions- oder Teilbereiches die medizinische Verantwortung nicht nur für sein eigenes Handeln, sondern auch für das diesem Bereich zugeordnete nichtärztliche und ärztliche Personal trägt (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 - ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 jeweils zitiert nach JURIS). - LAG Köln, 27.10.2008 - 5 Sa 843/08
Eingruppierung als Oberarzt
Auszug aus LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Die Frage der notwendigen qualitativen Gleichwertigkeit hängt für den Teilbereich davon ab, ob es sich insoweit um eine abgrenzbare organisatorische Einheit innerhalb einer übergeordneten Einrichtung handelt, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielstellung zugeordnet ist und der nichtärztliches sowie ärztliches Personal angehört (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 - , zitiert nach JURIS; LAG Köln, Urteil vom 27.10.2008 - 5 Sa 843/08 -, zitiert nach JURIS). - LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08
Oberarzt; Eingruppierung
Auszug aus LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Zum anderen ist darauf aufbauend darzustellen, welche über diesen Verantwortungsbereich hinausgehenden Tätigkeiten bzw. Aufgaben er wahrzunehmen hat bzw. inwiefern ihm sonst über seinen als bloßer Facharzt zu verantwortenden Bereich hinausgehend ein "Mehr" an Verantwortung obliegt, wobei insbesondere auch darzustellen ist, worin dieses "Mehr" an medizinischer Verantwortung besteht und wie sich deren Wahrnehmung in tatsächlicher Hinsicht darstellt (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - , zitiert nach JURIS). - LAG Köln, 03.07.2008 - 13 Sa 1526/07
Eingruppierung: Oberarzt
Auszug aus LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08
Nach Auffassung der Kammer ist zur Bejahung eines Teilbereichs im Sinne des § 16 c TV-Ärzte/VKA erforderlich, dass eine fachliche Untergliederung innerhalb eines ärztlichen Fachgebiets vorliegt (vgl. hierzu LAG Köln, Urteil vom 03.07.2008 - 13 Sa 1526/07 -, zitiert nach JURIS ). - ArbG Düsseldorf, 29.05.2008 - 6 Ca 6736/07
Feststellungsklage auf Eingruppierung als Oberarzt gem. § 16 Buchst. c …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.10.2009 - 5 Sa 1048/09
Eingruppierung als Oberarzt gem. § 12 TV-Ärzte/Charité; Verantwortlichkeit für …
Ein Teilbereich im Sinne der Tarifvorschrift liegt vor, wenn es sich um eine abgrenzbare organisatorische Einheit innerhalb einer übergeordneten Einrichtung handelt, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielstellung zugeordnet ist und der nichtärztliches sowie ärztliches Personal angehört (vgl. Urteile des LAG Köln vom 23.01.2009, - 10 Sa 700/08 -, des LAG Hamburg vom 28.01.2009 - 3 Sa 81/08 -, sowie des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 18.07.2008, - 3 Sa 77/08 -, zitiert jeweils nach Juris- Datenbank).
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