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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 01.03.1984 - 10 Sa 858/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1821
LAG Hessen, 01.03.1984 - 10 Sa 858/83 (https://dejure.org/1984,1821)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.03.1984 - 10 Sa 858/83 (https://dejure.org/1984,1821)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. März 1984 - 10 Sa 858/83 (https://dejure.org/1984,1821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Holschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 254 Abs 2 Satz 1 § 611 Abs. 1
    Arbeitspapiere: Schadensminderungspflicht bei verspäteter Herausgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aushändigung; Arbeitspapier; Bringschuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 276
  • DB 1984, 2200
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1979 - VI ZR 269/78

    Schadensrechtliche Gleichsetzung des einem schwerbeschädigten Arbeitnehmer zu …

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  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93

    Arbeitspapiere (Zeugnis) - Holschuld - Schickschuld

    Auch in der Rechtsprechung ist unumstritten, daß die Zeugnisschuld eine Holschuld im Sinne von § 269 Abs. 2 BGB ist (vgl. LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984 - 10 Sa 858/83 - DB 1984, 2200; LAG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1962 - 8 Sa 392/62 - DB 1963, 419; Arbeitsgericht Wetzlar, Beschluß vom 21. Juli 1971 - Ca 3/71 - BB 1972, 222).

    b) Allerdings wird in der Literatur wie in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, aus Gründen der nachwirkenden Fürsorge könne aus der Holschuld eine Schickschuld werden, z. B. dann, wenn die Abholung der Arbeitspapiere für den Arbeitnehmer mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder besonderen Mühen verbunden sei (vgl. LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984, aaO).

    Daneben ist eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers angenommen worden, wenn ein Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses rechtzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt hat, es jedoch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen, nicht zur Abholung durch den Arbeitnehmer bereitliegt (LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984, aaO).

  • LAG Hessen, 07.02.2011 - 16 Sa 1195/10

    Anspruch auf erneute Zeugniserteilung bei Verlust

    Dies ergibt sich auch nicht daraus, dass die Beklagte sich in Verzug befunden hätte (vergleiche hierzu: LAG Frankfurt, 1.3.1984-10 Sa 858/83-DB 1984, 2200), denn der Zugang des Schreibens des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 30.1.2009, in welchem die Beklagte aufgefordert wurde, eine Korrektur des Zeugnisses bis zum 10. Februar 2009 vorzunehmen, ist zwischen den Parteien streitig.
  • LAG Hamm, 04.12.1997 - 4 Sa 2376/96

    Erwähnung der Handlungsvollmacht im Zeugnis

    So hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Zeugnis zuzusenden, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz inzwischen an einen weit entfernten Ort verlegt hat (ArbG Wetzlar vom 21.07.1971, BB 1972, 222; siehe ferner LAG Frankfurt/Main vom 01.03.1984, DB 1984, 2200).
  • LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 286/01

    PKH-Versagung mangels Erfolgsaussichten; Voraussetzungen für die Gewährung eines …

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  • ArbG Köln, 01.09.2023 - 7 Ca 2068/23
    Es wird vertreten, dass das Zeugnis, wenn es trotz entsprechender Geltendmachung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bereitgehalten wird, von der arbeitgebenden Partei auf deren Gefahr und Kosten zu übersenden ist (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 01.03.1984 - 10 Sa 858/83, juris;… Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch,19. Auflage 2021, § 147. Zeugnis und Auskunft, Rn. 15).
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