Rechtsprechung
| LG Köln, 31.03.2004 - 10 T 42/04 |
Verfahrensgang
- AG Köln, 18.12.2003 - 118 C 550/98
- LG Köln, 31.03.2004 - 10 T 42/04
- LG Köln, 02.04.2004 - 10 T 42/04
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Rechtsprechung
| LG Köln, 02.04.2004 - 10 T 42/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 18.12.2003 - 118 C 550/98
- LG Köln, 31.03.2004 - 10 T 42/04
- LG Köln, 02.04.2004 - 10 T 42/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 22.02.1996 - 18 W 57/95
Rechtsstreit; Gegenstandswert; Hilfsanspruch; Hilfswiderklage; …
Auszug aus LG Köln, 02.04.2004 - 10 T 42/04
Das Amtsgericht hat der Beschwerde mit Beschluss vom 04.02.2004 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandgerichts Köln vom 22.02.1996 (18 W 57/95) nicht abgeholfen und sie dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt.Rn. 9 Damit folgt die Kammer nicht der vom Amtsgericht zur Begründung seiner anderslautenden Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren zitierten Entscheidung des OLG Köln vom 22.02.1996 (18 W 57/95).
Rn. 10 Die Kammer hat die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 3 ZPO zugelassen, weil ihre Entscheidung zu derjenigen des OLG Köln vom 22.02.1996 (18 W 57/95) in Widerspruch steht, so dass die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO vorliegen.
- AG Köln, 18.12.2003 - 118 C 550/98
Auszug aus LG Köln, 02.04.2004 - 10 T 42/04
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird die Streitwertfestsetzung gemäß Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 18.12.2003 (Az.: 118 C 550/98) abgeändert und wie folgt neu gefasst::.Rn. 3 Der Kläger hat den Beklagten in dem Verfahren 118 C 550/98 vor dem Amtsgericht Köln auf Zahlung von restlichem Werklohn in Höhe von insgesamt 5.679,- DM (= 2.904,07 EUR) in Anspruch genommen.
- OLG München, 12.01.1998 - 7 W 3384/97
Auszug aus LG Köln, 02.04.2004 - 10 T 42/04
Rn. 8 Aus § 19 Abs. 4 GKG in der Fassung des Kostenänderungsgesetzes von 1994 folgt aber, dass die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte bestrittene Gegenforderung auch zu einer Erhöhung des Streitwerts für das Verfahren führt, wenn der Rechtsstreit durch Vergleich beendet wird und die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte bestrittene Gegenforderung in den Prozessvergleich mit einbezogen wird (OLG München, JurBüro 1998, 680 = MDR 1998, 680;… Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 3, Stichwort "Vergleich (Hilfsaufrechnung)" unter II.;… Zöller/Herget, 24. Aufl. 2004, § 3, Stichwort "Aufrechnung", dort a. E.;… Markl/Meyer, GKG, 5. Aufl. 2003, § 19, Rn. 39 ff.;… Anders/Gehle/Kunze, 4. Aufl. 2002, Stichwort "Vergleich", Rn. 16).
- OLG Celle, 17.12.2010 - 14 W 36/10
Streitwerterhöhung durch Aufrechnung bei Abschluss eines Vergleichs
Denn sämtliche Gegenforderungen sind endgültig und mit ebensolchen Wirkungen wie bei einer Verfahrensbeendigung durch Urteil in diesem Prozess erledigt worden (vgl. OLG München, MDR 1998, 680; OLG Köln, MDR 1979, 412; LG Köln, Beschl. v. 2. April 2004 - 10 T 42/04, juris;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rdnr. 16 "Aufrechnung/Prozessvergleich").
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